§ 219a streichen (2019)
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Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019 |
Bezeichnung: IR5 |
Antragsteller: Kreisverband Stormarn
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Beschluss: Angenommen |
Die SPD besteht auf der ersatzlosen Streichung des § 219a.
Der in der Großen Koalition ausgehandelte Kompromiss verhindert nicht, dass die Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte weiterhin kriminalisiert wird. Die Entfernung dieses ungerechtfertigten Paragrafen wurde von der CDU verhindert. Die SPD hält aber weiterhin an dem Ziel fest, den §219a zu streichen.