Ä10 zu I1: Änderungsantrag zum Antrag I1 (2002)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2002
Bezeichnung: Ä10 zu I1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Betriebsgruppe Bundeswehr über Landesvorstand Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

(Beschluss: Überweisung an den Landesvorstand zur Überarbeitung)


1. Präambel

  • Absatz 4 - streiche: „rot/grünen“; setze: „SPD-geführten“.
  • Absatz 5 - streiche den 2. und den 3. Satz vollständig


2. Außenpolitische Grundsätze

  • Absatz 2 - streiche im 1. Satz die Worte: „bleibt internationalistisch“ und im 2. Satz: „Sie“. Der neue Satz lautet dann: „Die deutsche Außenpolitik ist fest in die (...)“. - ändere den letzten Satz wie folgt: „Das schließt ein, dass Deutschland im Rahmen der internationalen Vereinbarungen Vorreiterfunktionen übernehmen soll“.
  • Absatz 4 - streiche den 3. Satz und ersetze ihn durch: „Insofern nimmt die Bundesrepublik Deutschland ihre außenpolitischen Verpflichtungen verantwortungsbewusst wahr“.
  • Absatz 6 - ändere den 3. Satz wie folgt: „In den nächsten Jahren ist je nach Haushaltslage anzustreben, dass Deutschland die staatlichen Mittel (...) erhöhen wird“.


3. Militärische Aspekte der Außenpolitik

  • Absatz 1 - ändere den 3. Satz wie folgt: „Die Anwendung (...) in Frage kommen, wenn alle anderen Konfliktlösungsbemühungen erfolglos geblieben sind. - streiche den 4. und den 5. Satz vollständig und ersetze sie durch: „Sozialdemokratisches Hauptaugenmerk wird auch weiterhin der Krisenprävention und Krisenregulierung gelten. Wo jedoch diese Mittel versagen, kann es erforderlich sein, einen militärischen Beitrag zur internationalen Politik zu leisten. Solch ein Einsatz muss sich stets an strengen Kriterien orientieren und von der Mehrheit des Deutschen Bundestages getragen werden. Dabei ist die Einwilligung der Konfliktparteien oder ein Mandat der Vereinten Nationen anzustreben. Dieser Grundsatz entbindet Deutschland jedoch nicht, im Fall gravierender Menschenrechtsverletzungen oder im Fall einer direkten oder indirekten Bedrohung unseres Wertesystems geeignete Mittel zur Gefahrenabwehr im Verbund mit unseren Partnern zu ergreifen.“