Ä12: Änderungsantrag zum Antrag W1 (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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6. Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge
'''6. Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge''' <br/>
Das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen und öffentlicher Daseinsvorsorge in
Das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen und öffentlicher Daseinsvorsorge in Deutschland darf nicht gefährdet werden. Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung dürfen sich aus TTIP nicht ableiten lassen.
Deutschland darf nicht gefährdet werden. Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung
dürfen sich aus TTIP nicht ableiten lassen.

Version vom 13. Oktober 2014, 14:27 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: Ä12
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

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6. Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge
Das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen und öffentlicher Daseinsvorsorge in Deutschland darf nicht gefährdet werden. Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung dürfen sich aus TTIP nicht ableiten lassen.