Ä18 zum I7 (2015)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: Ä18 zum I7
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)‏‎


Beschluss: Überwiesen an Landersvorstand


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Unsere Zeit benötigt mehr denn je eine offene Diskussion über das Verhältnis von Religion und Politik – sowie eine Aufarbeitung dessen, was zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublik bislang ungeregelt geblieben ist.

Aktuell beweist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen eines Kopftuchs von muslimischen Lehrerinnen im Schulunterricht (März 2015), dass Symbole nichtchristlicher Religionen nicht einseitig diskriminiert werden dürfen, bzw. christliche Symbole keine alleinige Bevorzugung mehr genießen. Damit wurde eine Schieflage aus dem früheren Urteil von 2003 korrigiert, allerdings noch kaum ein Problem im Verhältnis zwischen Staat und Kirche gelöst.

Unsere Gesellschaft verzeichnet derzeit einen zunehmenden Fundamentalismus unterschiedlicher Glaubensrichtungen, im Gegenzug eine kulturell maskierte Fremdenfeindlichkeit („Pegida“) und zugleich große Indifferenz bis Ablehnung gegenüber allem Religiösen in weiten Teilen der Bevölkerung. Die wachsende Gruppe von AgnostikerInnen und AtheistInnen findet sich politisch erst wenig repräsentiert. Es wächst hierzulande aber auch eine Vielfalt religiösen und spirituellen Lebens, für das die alten Strukturen nicht mehr taugen.

Andere europäische Länder haben – meist aus aufklärerischer Tradition und dann bereits vor langer Zeit – die Trennung von Staat und Kirche vollzogen. Auch nach unserer Auffassung muss eine moderne Demokratie in ihrem Kern laizistisch sein, um mit der zunehmenden Pluralität…

(weiter wie S.28, Z.15)