https://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=%C3%843_zu_StG3:_%C3%84nderungsantrag_zum_Antrag_StG3_(2002)&feed=atom&action=historyÄ3 zu StG3: Änderungsantrag zum Antrag StG3 (2002) - Versionsgeschichte2024-03-28T16:51:32ZVersionsgeschichte dieser Seite in Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-HolsteinMediaWiki 1.39.2https://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=%C3%843_zu_StG3:_%C3%84nderungsantrag_zum_Antrag_StG3_(2002)&diff=2269&oldid=prevJulia: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Kiel 2002 |Leitantrag = |Nr …“2013-06-27T10:51:51Z<p>Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Kiel 2002 |Leitantrag = |Nr …“</p>
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|Gremium =Landesparteitag<br />
|Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein<br />
|Sitzung =Landesparteitag Kiel 2002<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr =Ä3 zu StG3<br />
|Kategorien =Erbschaftssteuer, Steuerrecht, Steuersystem, Steuerpolitik, Steuern, Steuergerechtigkeit, Soziale Gerechtigkeit, Solidargemeinschaft<br />
|Antragsteller =Martin Preuschhof, Andreas Beran<br />
|Status =Angenommen<br />
|Adressat =<br />
}}<br />
Der Antrag StG 3 soll wie folgt geändert werden: Zwischen 1. und 2. ist ein neuer Punkt einzufügen. Dieser lautet wie folgt:<br />
<br />
1 b) Auf Vermögen, das vererbt werden soll, kann der Erblasser in Zukunft die Erbschaftssteuer ganz oder in beliebigen Teilbeträgen schon selbst an den Staat bezahlen. Das kann dazu führen, dass das Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls ganz und ohne Abzüge an den Staat, an die Erben weitergegeben werden kann. Die vorzeitige Erbschaftssteuerzahlung soll für den Zahler günstig gestellt werden und verschafft dem Staat schon jetzt Mehreinnahmen, mit denen er die Verschuldung senken und den Bildungsstand erhöhen kann.</div>Julia