Ä4 zu B1: Anträge zur Veränderung des Programms „Lernen für die Zukunft“ (2004)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2004
Bezeichnung: Ä4 zu B1
Antragsteller: Ernst Dieter Rossmann


Beschluss: Angenommen


Seite 2:

Zeilen 54/55 ergänzen um „...für die gemeinsame Vermittlung von fachlichen Kenntnissen, fachübergreifenden Kompetenzen und sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sind zu entwickeln.“


Anhängend an Zeile 63: Dabei ist die ganze Breite von fachlichen Kenntnissen, fachübergreifenden Kompetenzen und auch sozialem Verhalten und sozialem Einsatz aufzunehmen.


Zeilen 86 – 90 ergänzen um: „Ausbilderinnen und Ausbilder“ sowie in Zeile 80 „der Kindergartenkinder, Schülerinnen, der Auszubildenden und der Studierenden.“


Seite 3:

Nach Zeile 2: „Dabei lehnen wir eine kommerzielle Werbung für Produkte und Firmen an den Schulen selbst ab.“


Zeile 18: Statt „Schulentwicklungsplanung“ „Bildungsentwicklungsplanung“


Zeile 70, Einschub: Das nächste Ziel muss sein, für alle Kinder den Besuch einer Kindertagesstätte im Alter zwischen fünf und sechs verbindlich und kostenfrei aufzubauen.


Seite 4:

Zeile 65ff: Hierzu werden für alle Kinder nach dem vierten Lebensjahr angemessene Untersuchungen auf ihr Sprachvermögen und ihre Ausdrucksfähigkeit durchgeführt, um entsprechende Sprachdefizite durch verpflichtende Sprachförderangebote rechtzeitig überwinden zu können. (Vorgezogene Sprachförderung ist ein Schlüsselproblem).


Seite 6:

Punkt 5.1.: Experten für das Lernen, für Bildung und Erziehung


Ersetzen Zeilen 3 bis 10:

„Lehrerinnen und Lehrer haben viele Aufgaben zu erfüllen. Sie sollen in erster Linie Unterricht kompetent organisieren und das Lernen der Schülerinnen und Schüler fördern. Sie haben zugleich die Aufgabe, sich am Entwicklungsprozess der Kinder und Jugendlichen hin zu einer selbstbewussten, eigenständig denkenden und handelnden Persönlichkeit zu beteiligen, die sich auch ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist und diese Verantwortung für das Gemeinwesen wahrnimmt. Lehrerinnen und Lehrer müssen selbst Vorbild für ein solches Verhalten sein. Sie arbeiten in Bildung und Erziehung mit den Elternhäusern und anderen Institutionen bei der Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zusammen. Lehrer sind dabei nicht nur Ansprechpartner und Berater für das Elternhaus; sie wirken zugleich mit an der Organisation von Schule in deren sozialem und wirtschaftlichem Umfeld. Lehrerinnen und Lehrer haben damit einen der anspruchsvollsten Berufe, den unsere Gesellschaft zu vergeben hat. Sie verdienen Anerkennung und Unterstützung bei der anspruchsvollen und schweren Arbeit, die sie in der Schule leisten. Wir müssen wieder erreichen, dass der Beruf des Lehrers nicht nur ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießt, sondern auch von besonders geeigneten Persönlichkeiten wahrgenommen wird.

Diese anspruchsvolle Aufgabenstellung für die Lehrerinnen und Lehrer muss sich auch in der Reform der Lehrerausbildung niederschlagen. Lehrer sind in erster Linie Experten für das Lernen. Entsprechend brauchen wir einen Studiengang, der sich auch am fachlichen Anspruch der jeweiligen Lehrfächer ausdrückt, der aber insbesondere die pädagogische Vermittlung stärker in den Mittelpunkt stellt. Gleichzeitig muss sich auch in der Lehrerausbildung die Qualität des Berufes als Pädagoge, Berater und Organisator von ganzheitlichen Bildungsprozessen niederschlagen.“


Nach Zeile 60 ergänzen:

„Im zusammenwachsenden Europa ist insbesondere anzustreben, dass es zu einer starken übergreifenden Anerkennung der verschiedenen Lehrerausbildungen kommt, dass Lehrer unterschiedlicher Nationalität in Europa in den jeweiligen nationalen Schulen angestellt werden können. Damit verbunden ist eine verstärkte Internationalisierung der Lehrerausbildung notwendig. Auch die Maßnahmen des Lehreraustausches sind auszuweiten. Es ist anzustreben, dass an jeder Schule Lehrer verschiedener Nationalitäten tätig sind, um so den Schülerinnen und Schülern die direkte Erfahrung von Mehrsprachigkeit und zugleich den Umgang mit anderen Kulturen und geschichtlichem Herkommen in Europa erlebbar zu machen.“.


Zeile 82, Punkt 6.1.:

“Moderne Berufsbilder“ als Überschrift, im Text fortfahren. Zeile 83ff: „Die berufliche Bildung muss auch in Zukunft von klaren tragfähigen Berufsbildern ausgehen, die eine umfassende, breite Berufsbildqualifizierung ermöglichen. Die Berufsbildungspläne sind dabei so zu strukturieren, dass es eine ausreichende Vergleichbarkeit im nationalen und zunehmend auch im europäischen Raum gibt. Einzelne Berufsbildungsabschnitte müssen hierbei so aufeinander aufbauen, dass den jungen Menschen auch Teilqualifikationen bescheinigt werden können, auf denen sie bei einer späteren Fortsetzung der beruflichen Bildung aufbauen können. Die Berufsbildung muss dabei so organisiert sein, dass die Erstausbildung und die Fort- und Weiterbildung organisch miteinander verbunden sind. Einzelne Ausbildungsmodule und Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen müssen in den Aufbau und die Anerkennung einer Berufsbildkompetenz einbezogen werden können. Grundlage dieser berufsbildorientierten beruflichen Bildung muss auch in Zukunft das so genannte Duale System bleiben, das mit der Kooperation der Lernorte Betrieb und Schule ein erhaltenswertes, aber ausbaufähiges und auch reformfähiges Modell darstellt.“


Nach Zeile 108:

„Grundsätzlich muss jeder junge Mensch das Recht bekommen, seinen Schulabschluss erwerben zu können und eine Mindestberufsbildungszeit von drei Jahren wahrzunehmen. Sollte eine abgeschlossene Ausbildung, die einer dreijährigen Ausbildung entspricht, nicht als Erstausbildung erreicht werden, besteht der Anspruch darauf, diese berufliche Bildungszeit im Rahmen von Fort- und Weiterbildung auch berufsbegleitend oder in entsprechenden Berufsbildungszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Damit soll erreicht werden, dass die Zahl der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die in Deutschland bedrohlich stark angewachsen ist und ohne klare Gegenmaßnahme noch weiter anzusteigen droht, schrittweise deutlich gesenkt werden kann.“


Seite 7:

Nach Zeile 25: (Beschluss: Überwiesen an Programmkommission)

„Insbesondere wollen wir dazu beitragen, dass die Qualität der Lehre an den Hochschulen für alle verbessert wird. Hierzu muss es eine Verbesserung der didaktisch methodischen Qualitäten des Lehrpersonals an den Hochschulen geben. Es sind entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote für die Hochschullehrer, insbesondere auch im Rahmen der Juniorprofessur einzuführen. Das Fort- und Weiterbildungsangebot für Hochschullehrer ist in regionalen Instituten auszubauen. Der Qualitätswettbewerb für besonders gute Lehre, Beratung und Unterstützung in einem erfolgreichen Studienverlauf ist mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen. Die Präsenz der Hochschullehrer an den Hochschulen ist in einem höheren Ausmaß sicher zu stellen. Jeder Hochschullehrer muss ausreichende Beratungs- und Sprechstunden für seine Studierenden nachweisen. Die Studienberatungen sind auszubauen. Über regelmäßige Studiennachweise für alle Studenten, nicht nur für die BAföG-Studenten, ist sicherzustellen, dass die Studienverläufe zu positiven Ergebnissen führen und die Studienabbruchsquote gesenkt werden kann“.


Seite 8:

Vor Zeile 72:

„Weiterbildung ist ein Grundrecht des Menschen, das er zur Persönlichkeitsbildung, zur Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur persönlichen Lebensgestaltung nutzen können muss. Human Resources in Form von Information und Wissen, Flexibilität, Innovationsfähigkeit und Kundenorientierung sind zugleich Motor der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft der Zukunft. Sie werden aber auch in der industriellen Produktion, im Handwerk und in der Landwirtschaft der Zukunft unverzichtbar sein. Weiterbildung muss deshalb berufliche Fremdsprachen, die kulturelle ??? etc. vermitteln, aber auch Defizite in Bildung und Ausbildung abbauen. Kontinuierliches Lernen wird damit zum Grundprinzip im Leben und Arbeiten der Zukunft. Über einen rechtlich gesicherten Weiterbildungsanspruch muss jeder Mensch die Möglichkeit erhalten, zu angemessenen Bedingungen für Zwecke der Weiterbildung eine berufliche Freistellung zu erfahren. Über ein Bildungszeitkonto sind zugleich Fördermöglichkeiten aufzubauen, die der Betreffende mit eigenen Mitteln und gegebenenfalls Mitteln des Arbeitgebers zur Finanzierung seiner Weiterbildungszeit einsetzen kann. Bestehende Programme der Bildungsfinanzierung, z.B. der Bildungskredit für ein Hochschulstudium, sind auf die Weiterbildung auszudehnen. Besonders qualifizierte Aufstiegsfortbildungen sind weiterhin in besonderer Weise durch staatliche Mittel zu fördern. Lebenslanges Lernen darf sich nicht auf Fortbildungskurse beschränken etc. (als Fortsetzung des Textes).“


Nach Zeile 24:

„...müssen besser verzahnt werden. Hierzu gehört nicht nur der vermehrte Aufbau von dualen Studiengängen, sondern auch die Förderung von Werkstudien, bei denen sowohl eine berufliche Ausbildung wie eine akademische Ausbildung erworben werden können. Diese sind nicht nur in einer ersten Ausbildungs- und Studienphase zu ermöglichen, sondern auch berufsbegleitend bzw. in Lern- und Studienphasen innerhalb des Berufslebens einzuordnen. Grundsätzlich ist dabei anzustreben, dass es ein differenziertes System an Lernbausteinen gibt, die auf eine solide Grundbildung aufbauen und zur Differenzierung und Spezialisierung beitragen können. Die Forderung heißt Modularisierung etc.“. Begründung: Hier gibt es konkrete Projekte, z.B. zwischen Handwerkskammer Lübeck und Fachhochschule, die wir positiv aufnehmen und verstärken müssen).


Seite 9:

Zeilen 3 – 5:

„Wir streben ein Rahmengesetz für die Weiterbildung auf Bundesebene an, das Grundrechte auf Weiterbildung, Mindestfinanzierung, Qualitätsstandards und Transparenz der Weiterbildung mit zum Inhalt hat. Grundsätzlich ist sicher zu stellen, dass es auch in Zukunft bei der beruflichen Weiterbildung einen ausreichenden Anteil allgemeiner, kultureller und politischer Bildung gibt, der mit einbezogen ist und auch gefördert wird“.