A.2.1: III. Stufe Kommunalverfassungsreform (1995): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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{{Beschluss
 
|Gremium      =Landesparteitag
|Gliederung    =Landesverband Schleswig-Holstein
|Sitzung      =Landesparteitag Damp 1995
|Leitantrag    =
|Nr            =A.21
|Kategorien    =Kommunalverfassungsreform, Kommunen, Kommunalwahlen, Kommunalpolitik, Bürgerbeteiligung, Öffentliche Verwaltung, Ehrenamt, Wahlrecht
|Antragsteller =Nicht aufgeführt
|Status        =Angenommen
|Adressat      =
}}
# Die schleswig-holsteinische SPD hat auf dem Landesparteitag am 18. Juni 1994 in Kiel die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens für eine 3. Stufe der Reform der schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung befürwortet. <br/ > Auf der Grundlage dieses Beschlusses stimmte die SPD-Landtagsfraktion dem Anliegen der Volksinitiative für die Einführung der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte zu. Der Innenminister legte darauf hin einen Referentenentwurf vor.
# Die schleswig-holsteinische SPD bekräftigt ihre Absicht, die Kommunalverfassung weiterzuentwickeln mit den Zielen:
#:* die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu erweitern,
#:* die Leistungsfähigkeit der Verwaltung durch Entbürokratisierung zu stärken,
#:* die Richtlinienkompetenz der Vertretung mit klarer Abgrenzung zum Verantwortungsbereich der hauptamtlichen Verwaltung zu sichern und
#:* das kommunale Ehrenamt zu stärken.
# Die SPD begrüßt besonders folgende Elemente des Referentenentwurfs:
#:* Die klare Trennung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von ehrenamtlicher Selbstverwaltung und hauptamtlicher Verwaltung.
#:* Die erweiterten Möglichkeiten des Einsatzes moderner Steuerungsinstrumente, um den öffentlichen Dienst beschäftigten- und bürgerfreundlicher gestalten zu können.
#:* Den Abbau der Mitwirkungs- und Genehmigungsvorbehalte der Kommunalaufsicht zugunsten von mehr Gestaltungsspielräumen.
#:* Die Absicht, durch Änderung des kommunalen Finanz- und Wirtschaftsrechts mehr Flexibilität bei der Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben zu ermöglichen.
# Mit dem Landesparteitagsbeschluß vom 18. Juni 1994 hat die schleswig-holsteinische SPD offen gelassen, ob die Direktwahl auch für die ehrenamtlichen BürgermeisterInnen gelten soll. Nach gründlicher Prüfung spricht sich die SPD gegen eine Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterlnnen aus. Sie fordert Regierung und Landtagsfraktion auf, in diesem Sinne tätig zu werden.
# Die politische Richtlinienkompetenz liegt beim Hauptausschuß. Der Hauptausschuß wählt den/die Vorsitzende/n aus seiner Mitte. Der Bürgermeister ist beratendes Mitglied im Hauptausschuß.
# Die SPD fordert die Übernahme der EU-Richtlinie zur Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts für EU-Ausländer. Durch Landesrecht muß sichergestellt werden, daß diese Richtlinie zur Kommunalwahl 1998 auch in Schleswig-Holstein wirksam wird. Darüber hinaus muß sichergestellt werden, daß Ausländerinnen und Ausländer, die von dieser Richtlinie nicht erfaßt werden und seit längerer Zeit ihren Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein haben, Rechte erhalten, die ihnen ermöglichen, an kommunalen Entscheidungsprozessen unterhalb der Ebene des Wahlrechts mitzuwirken.
# Die Landtagsfraktion und die Landesregierung bleiben aufgefordert, in jeder Phase des Gesetzgebungsverfahrens eine Beteiligung der Partei zu gewährleisten.

Aktuelle Version vom 24. Juni 2014, 12:21 Uhr