A10: Erstattung der Jugendhilfekosten (1997)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: A10
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Angenommen


Die Landesregierung wird aufgefordert, zusammen mit Kreisen, kreisfreien Städten und den freien Trägern der Jugendhilfe eine konkrete Jugendhilfeplanung voranzubringen, um detaillierte, zielgerichtete, präventive, ambulante und stationäre Maßnahmen der Jugendhilfe zu erreichen.

Die derzeitige durchschnittliche finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten für ”Hilfe zur Erziehung" von 30 % kann nur im Rahmen der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten gesteigert werden. Im beschlossenen Jugendförderungsgesetz ist ein Lastenausgleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten und dem Land von 34 % festgelegt. Diese Quote bleibt als gesetzliche Vorgabe bestehen. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer finanziellen Beteiligung des Landes an den Kosten für "Hilfe zur Erziehung" auf eine gerechte Verteilung der Mittel auf die Kreise und kreisfreien Städte hinzuwirken.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, diesen Prozeß inhaltlich zu begleiten und zu fördern und auf dem nächsten Parteitag zu berichten. Eine entsprechende Umschichtung der Mittel im Jugendbereich muß für den Landeshaushalt 1998 umgesetzt werden.