A10: Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen (1995)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Damp 1995 |
Bezeichnung: A10 |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
Kinder und Jugendliche müssen verstärkt Möglichkeiten erhalten, ihre Interessen und Standpunkte in das öffentliche Leben einzubringen. Unabdingbar ist es, daß Kinder und Jugendliche an ihren "Orten" mitbestimmen und -gestalten können. Demokratisches Verhalten muß in einem überschaubaren Rahmen wie z.B. Jugendhäusern, Kindertagesstätten, Horten‚ Volkshochschulen, Kinderhäusern etc. erprobt und entfaltet werden können. Dazu sollen auf kommunaler Ebene verschiedenste Formen der Mitbestimmung und -gestaltung entwickelt werden.
1. Verankerung in der zu reformierenden Kommunalverfassung
In der Reform der Kommunalverfassung soll den Kommunen und Kreisen ermöglicht werden:
- Jugendbeiräte nach verschiedenen Modellen zu bilden,
- bestehende Jugendringe zu stärken und zu unterstützen,
- Jugendbeiräten, Jugendringen oder Jugendvollversammlungen weitergehende Rechte einzuräumen, einschließlich des Vorschlagsrechts zur Entsendung stimmberechtigter Mitglieder in die für Jugendfragen zuständigen Ausschüsse und eines Initiativ- und Informationsrechts in allen Ausschüssen. In Kommunen, in denen keine Jugendbeiräte o.ä. existieren, müssen die Sprecher z.B. der Jugendfeuerwehr, Sport- oder Landjugend mit einbezogen werden.
Dabei muß - unabhängig von der Frage der Senkung des Wahlalters - sichergestellt werden, daß diese Beteiligungsmöglichkeiten von unter 18jährigen wahrgenommen werden können.
Die SPD wird sich in allen Kreisen und Kommunen dafür einsetzen, überall ein den jeweiligen Gegebenheiten entsprechendes Mitbestimmungsmodell einzuführen.