A29 Anerkennung von Lebensleistung - Deutliche Anhebung des Rentenniveaus (2020): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Beschluss
| Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein
| Gremium = Landesparteirat
| Sitzung = Landesparteiratssitzung, August 2020
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Die Sozialdemokratie wird die für viele diskriminierende, entwürdigende und armutsfördernde Gesetzgebung zur Rentenversicherung vollumfänglich korrigieren.
Neben der Grundrente gilt dies für die
'''Abschaffung''' der
* strukturellen und mathematischen Nachteile/Ungerechtigkeiten;
* der Doppelverbeitragung;
* Ungleichbehandlung bei Erziehungsrentenpunkten;
* Verzögerung der Ost-West-Angleichung;
* Verschlechterungen der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten;
* Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger*innen.
Die Sozialdemokratie lässt sich dabei von dem Grundgedanken leiten, dass es die Erwerbstätigen sind, welche die Werte und damit den gesellschaftlichen Reichtum tatsächlich schaffen. Eben diese Erwerbstätigen haben ein staatlich garantiertes Recht auf einen wohlverdienten Ruhestand im Alter, der insbesondere den individuellen Lebensstandard in Gänze finanziell absichert.
Dabei muss die Höhe der Rente im Ziel auf mindestens 75 Prozent der Nettoeinkommen im Erwerbsleben (Nettoersatzquote) gesetzlich festgelegt werden.
Die lebensstandardsichernde Rente wollen wir erreichen, indem pro Erwerbstätigenjahr 1,5 Prozent des erzielten Jahresarbeitseinkommens als Rentenanwartschaft in Anrechnung gebracht wird. Zudem wollen wir dies mit der Einführung eines moderat erhöhten Arbeitgeber*innenbeitrags (20 Prozent höher als die Beitragszahlung der Erwerbstätigen), in Form einer zweckgebundene Abgabe ihrer Digitalisierungsdividende plus x, wegen des vermehrten technologischen und maschinellen Einsatzes, verbinden.

Aktuelle Version vom 8. September 2020, 13:54 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020
Bezeichnung: A29
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Das Ziel ist, dass alle (neben den Arbeitnehmer_innen die Freiberuflichen und Selbstständigen, sowie die Mitglieder der Parlamente und die Beamt*innen) nach gleichen Regeln in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, wodurch diese zu einer Erwerbstätigenversicherung fortentwickelt wird. Die privat, kapitalisierten Elemente werden zurückgefahren und in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Das Umlageverfahren, welches sich über die Jahrzehnte bewährt hat, wird umfassend und insgesamt gestärkt.

Die Sozialdemokratie wird die für viele diskriminierende, entwürdigende und armutsfördernde Gesetzgebung zur Rentenversicherung vollumfänglich korrigieren.

Neben der Grundrente gilt dies für die

Abschaffung der

  • strukturellen und mathematischen Nachteile/Ungerechtigkeiten;
  • der Doppelverbeitragung;
  • Ungleichbehandlung bei Erziehungsrentenpunkten;
  • Verzögerung der Ost-West-Angleichung;
  • Verschlechterungen der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten;
  • Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger*innen.

Die Sozialdemokratie lässt sich dabei von dem Grundgedanken leiten, dass es die Erwerbstätigen sind, welche die Werte und damit den gesellschaftlichen Reichtum tatsächlich schaffen. Eben diese Erwerbstätigen haben ein staatlich garantiertes Recht auf einen wohlverdienten Ruhestand im Alter, der insbesondere den individuellen Lebensstandard in Gänze finanziell absichert.

Dabei muss die Höhe der Rente im Ziel auf mindestens 75 Prozent der Nettoeinkommen im Erwerbsleben (Nettoersatzquote) gesetzlich festgelegt werden.

Die lebensstandardsichernde Rente wollen wir erreichen, indem pro Erwerbstätigenjahr 1,5 Prozent des erzielten Jahresarbeitseinkommens als Rentenanwartschaft in Anrechnung gebracht wird. Zudem wollen wir dies mit der Einführung eines moderat erhöhten Arbeitgeber*innenbeitrags (20 Prozent höher als die Beitragszahlung der Erwerbstätigen), in Form einer zweckgebundene Abgabe ihrer Digitalisierungsdividende plus x, wegen des vermehrten technologischen und maschinellen Einsatzes, verbinden.