A2: Unvereinbarkeit (1987)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 4. Juni 2015, 09:16 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1987
Bezeichnung: A2
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen


Beschluss: Angenommen


  1. Aus Anlaß jüngster alt- und neofaschistischer Aktivitäten bekräftigt die SPD Schleswig-Holstein ihre Position, daß bei antifaschistischen Veranstaltungen etc. alle Parteien und Organisationen (z. B. die VVN) beteiligt sein können. Bestehende Unvereinbarkeitsbeschlüsse dürfen dem nicht entgegenstehen. Darüber hinaus wird der Parteivorstand aufgefordert‚ zum nächsten ordentlichen Parteitag einen generellen Bericht über die Überprüfung aller „Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ vorzulegen. Über ein Fortbestehen oder den Wegfall im Hinblick auf einzelne Organisationen soll der Parteitag befinden.
  2. Der Landesverband der schleswig-holsteinischen SPD wird sich auf Landes- und Bundesebene für einen Unvereinbarkeitsbeschluß zwischen der SPD und der HIAG einsetzen.