A4: Beitragsbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung (1997)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: A4
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Die SPD-Schleswig-Holstein setzt sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf allen Ebenen dafür ein, daß die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen nicht mehr nach der Lohn/Gehaltssumme der Betriebe, sondern nach der betrieblichen Wertschöpfung berechnet werden. Die Gesamtsumme aller Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungskassen soll dabei wie bisher jeweils zur Hälfte aufge­bracht werden. Die Arbeitnehmeranteile berechnen sich unverändert nach den individuellen Bruttoeinkommen. Die Arbeitgeberanteile werden nach einem gesonderten Berechnungsschema, welches sich an der Bruttowert­schöpfung der Betriebe orientiert, erhoben. Damit werden die Beitrags­lasten zugunsten der personalintensiven Unternehmen innerhalb der Unternehmensseite anders verteilt.

Für die Sozialversicherung soll ein neues Finanzierungssystem geprüft werden. Die Arbeitnehmerbeiträge bleiben wie bisher erhalten und dienen weiterhin als Bemessungsgrundlage für Renten und Arbeitslosengeld. Die Arbeitgeberbeiträge hingegen sollen nach einem Faktor berechnet werden, der die Wirtschaftsleistung des Betriebes und seinen Arbeits­kräfteeinsatz berücksichtigt. Ziel wäre es, das Beitragsaufkommen in einem vertretbaren Maße zu erhöhen und die Arbeitgeberbeiträge wirtschaftlich und sozial gerechter zu verteilen.

Für die Sozialversicherung soll ein neues Finanzierungssystem geprüft werden. Die Arbeitnehmerbeiträge bleiben wie bisher erhalten und dienen weiterhin als Bemessungsgrundlage für Renten und Arbeitslosengeld. Die Arbeitgeberbeiträge hingegen sollen nach einem Faktor berechnet werden, der die Wirtschaftsleistung des Betriebes und seinen Arbeits­kräfteeinsatz berücksichtigt. Ziel wäre es, das Beitragsaufkommen in einem vertretbaren Maße zu erhöhen und die Arbeitgeberbeiträge wirtschaftlich und sozial gerechter zu verteilen.