A4: Soziale Gerechtigkeit (1995)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Damp 1995
Bezeichnung: A4
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Wer den Sozialstaat erhalten will, muß ihn modernisieren

Die SPD will den Sozialstaat modernisieren, um seine Leistungsfähigkeit zu sichern und zu stärken und um die Teilhabemöglichkeiten der Menschen zu erweitern.

Der Sozialstaat hat eine freiheitsstiftende Aufgabe: als Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen die Risiken des Lebens und als Garant für die Teilhabe am sozialen und politischen Prozeß. Beide Prinzipien machen den Charakter des Sozialstaates aus. Beide müssen gestärkt werden. Wir wollen den solidarischen Umbau des Systems der sozialen Sicherung. Dabei wenden wir uns gegen eine Privatisierung der elementaren Lebensrisiken.

Ein hoher Grad sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist die Voraussetzung für das Funktionieren der Sozialpolitik.

Wir brauchen daher:

  • eine innovative Wirtschaftspolitik
  • eine aktive Arbeitsmarktpolitik
  • eine ökologische Steuerreform.

Es muß in der EU eine Sozialgesetzgebung geschaffen werden, die diesen Namen auch verdient. Über die verbindliche Umsetzung der Sozialcharta hinaus muß es Ziel einer Europäischen Sozailpolitik sein, soziale Rechte (z. B. Mindestsicherung, Aus- und Weiterbildung) europaweit festzulegen. Für alle Standards muß gelten, daß es Mindeststandards sind, die sich aus den Mittelmaßen ergeben, die von den schwächsten Gliedern erst noch zu erreichen sind. Die stufenweise Erhöhung auf die weitestgehenden Standards in den Mitgliedsländern muß als endliches Ziel fixiert werden.

Sicherung der Einkommen - Entlastung der Familien

Die SPD tritt dafür ein, daß möglichst viele Menschen durch eigene Erwerbsarbeit die Mittel erhalten, um ihre Lebensplanung ohne staatliche Hilfe zu verwirklichen. Die Sicherung eines ausreichenden Einkommens ist die Grundvoraussetzung dafür. Lohndumping und eine unsoziale Steuerpolitik haben in der Vergangenheit dazu geführt, daß immer mehr Arbeiter und ihre Familien von Sozialhilfe abhängig geworden sind.

  • Wir fordern deshalb eine Steuerpolitik, die insbesondere Geringverdiener und ihre Familien entlastet. Die Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sind unzureichend.
  • Als einen Schritt zur Gleichstellung von Männern und Frauen und der Anerkennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und anderer Lebensformen betrachten wir die Auflösung des Ehegattensplittings. In diesem Zusammenhang ist weiterhin eine Reform des Steuerklassensystems nowendig, um die historisch überholte Einteilung in lndividual- und Familienlohn aufzuheben.
  • Wir halten unverändert an der Absicht fest, die ungerechten Kinderfreibeträge durch ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 250 DM im Monat zu ersetzen. Das Kindergeld soll dabei unmittelbar bei der Steuerfestsetzung als Abzug von der Steuerschuld berücksichtigt werden. Dies ist auch ein Beitrag zur Steuer- und Verwaltungsvereinfachung.
  • Die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer stagnieren seit Mitte der 80er Jahre. Um eine von staatlicher Hilfe unabhängige Existenz zu sichern, sind höhere Lohneinkommen der Arbeiter und Angestellten notwendig. Der internationale Konkurrenzdruck der Wirtschaft läßt sich durch Lohndumping nicht beseitigen.
  • Die Abgabenbelastung der Arbeitnehmer ist zu hoch. Wir bekräftigen unsere Absicht, durch eine finanzielle Beteiligung aller Teile der Gesellschaft an den Kosten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik und durch die Senkung von Lohnnebenkosten im Zusammenhang mit der Einführung einer Öko-Steuer, die Abgabenlast zu senken.
  • Es muß eine bedarfsorientierte Mindestsicherung für Erwerbsunfähige, RentnerInnen, SchülerInnen, Studierende und Arbeitslose und damit auch für Menschen, die sich der Erziehungs- und Pflegearbeit widmen, eingeführt werden. Sie muß ein Niveau haben, das die Sicherung der Existenz gewährleistet und eine Teilnahme am soziokulturellen Leben ermöglicht.
    Als einen wichtigen Schritt zur Aufhebung der geschlechtspezifischen Arbeitsteilung im Bereich der Kindererziehung muß der Erziehungsurlaub von beiden Elternteilen bindend je zur Hälfte genommen werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Erziehungsurlaub, und bei Eltern, von denen nur eine Seite den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen will, ist der Anspruch auf die andere Hälfte verwirkt.
  • Wir setzen uns für die Sozialversicherungspflicht für alle Beschäftigungsverhältnisse ein und wollen die sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse abschaffen.

Solidarität erhalten - gegen den Zerfall der Gesellschaft

Investitionen fördern - Arbeitslosigkeit bekämpfen

Die sozialen Sicherungssysteme modernisieren