A6: Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche (1999)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999
Bezeichnung: A6
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesausschuss, Landesvorstand

(Beschluss: Überweisung an Landesausschuss und Landesvorstand mit der Aufforderung eine entsprechende Veranstaltung durchzuführen)


Ein ”Bündnis für Arbeit” muss Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umfassen, dazu gehört auch ein öffentlicher Beitrag. Wir schlagen deshalb ein Programm "Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche" vor, daß die bisherigen Maßnahmen der neuen Bundesregierung weiter stärken soll.

Es besteht aus vier Bausteinen. Zum einen aus einem Programm zur Integration langzeitarbeitsloser Jugendlicher und zum anderen aus einem Programm zur beruflichen Integration Jugendlicher in Ostdeutschland durch die Ausweitung öffentlich geförderter Beschäftigung. Das Programm hat in der ersten Stufe ein Gesamtvolumen von 120.000 Arbeitsplätzen, in einer zweiten Stufe soll die Zahl durch eine Ausweitung der Zielgruppe und einer Ausweitung der öffentlichen Beschäftigung auch in Westdeutschland auf 300.000 erhöht werden. Ergänzt werden muss dieses Programm durch eine Anpassung der Vorruhestandsregelung, um die Übernahmesituation in den Betrieben zu verbessern. Drittens ist insgesamt die Wirksamkeit jeden Programms für Jugendliche auch von der Einführung der Umlagefinanzierung abhängig, denn nur wenn der massive Ausbildungsplatzabbau gestoppt wird und die Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Ausbildung nachkommen, kann sich die Lage strukturell verbessern, so dass die Effektivität auch eines Aktionsprogramms wesentlich erhöht wird. Andernfalls droht der ”Tropfen auf den heißen Stein”-Effekt.


Baustein A: Berufliche Integration langzeitarbeitsloser Jugendlicher

Den 40.000 langzeitarbeitslosen Jugendlichen in der Bundesrepublik fehlt gegenwärtig eine echte Perspektive im Bildungs- und Berufsbereich. So besteht die Gefahr einer dauerhaften Ausgrenzung dieser Gruppe. Die Jugendlichen haben vielfach neben Frustrationserfahrungen im Umgang mit Schule und Behörden eine schwierige persönliche Situation zu bewältigen: finanzielle Unselbständigkeit bis hin zu einer chronischen Überschuldung, das Gefühl des Versagens, Demotivation, dazu kommen zum Teil Suchverhalten oder negative Erfahrungen mit Polizei und Justiz.

Deshalb muss ein Aktionsprogramm für Jugendliche umfassende Hilfestellung zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt bieten. Eine reine Reduzierung auf Arbeitsvermittlung und Sanktionsbedrohungen wirken hier kontraproduktiv.

Die berufliche Integration sollte sich dabei in drei Phasen vollziehen:

  1. Kontaktaufnahme durch Beraterin, Entwicklungsplan
  2. Berufsvorbereitung, Ausbildung oder befristete Beschäftigung zu tariflichen Bedingungen ggf. mit öffentlichen Zuschüssen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
  3. Ziel des Programms ist schließlich die Übernahme der Jugendlichen in den Betrieb, d.h. in Anschlussbeschäftigung oder Ausbildung

Dieser Baustein eines zukünftigen Jugendaktionsprogramms der Bundesregierung versteht sich als Alternative zu sog. Kombilohn-Modellen des Landes NRW und vergleichbarer Programme in anderen Bundesländern.


Baustein B: Ausweitung öffentlicher Beschäftigung für Jugendliche in Ostdeutschland

Die ökonomische Basis in Ostdeutschland ist nicht ausreichend, um eine Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ohne Ausweitung des öffentlichen Beschäftigungssektors erreichen zu können.

Analog zum französischen Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit schlagen wir deshalb im ersten Schritt die Schaffung von zunächst 80.000 Arbeitsplätzen für Jugendliche in diesem Sektor vor. Binnen drei Jahren sollen noch einmal 160.000 öffentlich geförderte Arbeitsplätze entstehen, die Hälfte davon in Ostdeutschland.

Die geförderten Arbeitsplätze sollen prinzipiell für zusätzliche öffentliche Leistungen und in Trägerschaft von Kommunen, Ländern oder gemeinnütziger Trägern entstehen. Sie sollen bei der Gegenfinanzierung durch regionale öffentliche Mittel und wirtschaftliche Erträge zum größten Teil durch zusätzliche Bundesmittel finanziert werden.

Bereiche, in denen zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten, sind die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Alten, die Reparatur und Sanierung von öffentlichen Einrichtungen oder die ökologische Sanierung. Die Maßnahmen sollen sich im Laufe der Jahre zu einem immer größeren Anteil selbst finanzieren und können verschiedentlich auch zu Unternehmungsgründungen und somit zu eigenständiger wirtschaftlicher Tragfähigkeit führen. Die so frei werdenden Mittel sollen dann für eine kontinuierliche Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung genutzt werden. Genutzt werden können u.a. hierbei die positiven Erfahrungen mit dem Aufbau von "sozialen Betrieben".


Baustein C. Die Umlagefinanzierung bleibt ohne Alternative

Alle Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass in den einzelnen Ländern getesteten "Ausbildungskonsense" und Appelle nicht zu einem ausreichenden Ausbildungsplatzangebot führen. Die SPD-regierten Bundesländer haben mit ihren Initiativen alles in ihrer Macht stehende unternommen, insbesondere die ostdeutschen Bundesländer sind bei der Finanzierung von Sonderprogrammen bis an ihre Grenzen gegangen. Jetzt ist die neue Bundesregierung gefordert, ihre Handlungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Wenn die Umlagefinanzierung nicht zur leeren Drohgebärde verkommen und die Bundestagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden soll, dann muss der vorliegende Entwurf für die Umlagefinanzierung jetzt auf den Weg gebracht werden. Dieser sieht vor, dass die Umlage dann zur Anwendung kommt, wenn die Arbeitgeber kein ausreichendes und auswahlfähiges Angebot an Ausbildungsplätzen zur Verfügung stellen. Wenn das Gesetz also jetzt auf den Weg gebracht wird, dann könnte es zum Ende des laufenden Ausbildungsjahres, bis September 1999, greifen. Wenn die Arbeitgeber wie nach den Kanzlerrunden 1994 und T996 ihr Versprechen, allen Jugendlichen einen Platz anzubieten, erneut nicht einlösen, dann würde 1999 folglich die Umlagefinanzierung automatisch in Kraft treten. Sollte die gesamte Frage der Umlagefinanzierung jedoch auf nach 2000 verschoben werden, dann würde das Problem bis in das neue Jahrtausend hinein ausgesessen.


Baustein D: Erhalt und Ausbau der Hilfen zur Integration Benachteiligter in die Berufliche Bildung

Bei der angespannten Lage auf dem Lehrstellenmarkt haben es lernbehinderte, behinderte und sozial benachteiligte Jugendliche — 8 bis 10 % eines Schulabgängerjahrgangs - besonders schwer, einen Ausbildungsplatz zu bekommen und die gestiegenen Anforderungen der Arbeit und der Ausbildung zu erfüllen. Zu dieser Gruppe gehören auch die Förderschüler/innen, die jugendlichen Ausländer/innen und Aussiedler/innen, die Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluß.

Daher sind die vorberuflichen Berufsintegrationshilfen und die Hilfen während der Ausbildung zu erhalten und weiter auszubauen. Dazu gehören die Ausbildungsbegleitenden Hilfen, die Jugendaufbauwerke, die Berufsbildungswerke, die Förder- und Qualifizierungslehrgänge der Arbeitsämter, die Ausbildungsbetreuer/innen und andere.

Die Bundesanstalt für Arbeit erhält ausreichend Mittel, um die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, Kürzungen, die die Reduzierung des Angebots der Jugendaufbauwerke verursacht haben, werden aufgehoben.

Darüber hinaus müssen in Schleswig-Holstein auch neue Konzeptionen entwickelt werden und eigene Mittel eingesetzt werden, um benachteiligte Jugendliche während der Ausbildung und bei der Vorbereitung darauf besser als bisher fördern zu können.