A6: Unterstützung für die Forderungen deutscher Nicht-Regierungsorganisationen zur Post-2015-Agenda für eine nachhaltige Entwicklung. (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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* zur Begrenzung des Klimawandels ein 2°C-Grenzwert als absoluter Höchstwert für die globale Erwärmung verankert wird unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung von Industrieländern,
* zur Begrenzung des Klimawandels ein 2°C-Grenzwert als absoluter Höchstwert für die globale Erwärmung verankert wird unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung von Industrieländern,
* die die Degradationsrate von Landflächen bis zum Jahr 2030 auf null verankert wird, festgeschrieben wird, dass die Rate des Waldverlustes bis zum Jahr 2020 auf null gesenkt wird,
* die die Degradationsrate von Landflächen bis zum Jahr 2030 auf null verankert wird, festgeschrieben wird, dass die Rate des Waldverlustes bis zum Jahr 2020 auf null gesenkt wird,
* in der Agenda verankert wird, dass bei der Nutzung des Wasserkreislaufs ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot der Wasserqualität eingehaltengehalten
* in der Agenda verankert wird, dass bei der Nutzung des Wasserkreislaufs ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot der Wasserqualität eingehaltengehalten wird. Wasser muss völkerrechtlich als öffentliches Gut anerkannt und seine Kommerzialisierung verboten werden,
* die Meere effektiv vor weiterer Übernutzung durch die weltweite industrielle Fischereipolitik, Ressourcenraubbau und Vermüllung geschützt werden.

Version vom 6. Oktober 2014, 14:47 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: A6
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Arbeitsgruppe Landesvorstand

Die SPD Schleswig-Holstein unterstützt die von deutschen Nichtregierungsorganisationen formulierten Kernziele für die neue Post-2015-Agenda und fordert von der Bundesregierung eine aktive Mitarbeit bei der Umsetzung. Sie unterstreicht die Ergebnisse der Rio+20-Konferenz im Jahr 2012, welche die Erarbeitung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung auf den Weg gebracht hat, die für alle Staaten gelten sollen. Dazu gehören:

1. Überwindung extremer Armut und Bekämpfung der Ungleichheit
Wir wollen erreichen, dass die vollständige Überwindung extremer Armut bis zum Jahr 2030 als zentrales Ziel der neuen globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda festgeschrieben wird. Dabei muss auch die Erhaltung und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Schwerpunkt werden, um den Teufelskreis zwischen Armut und Umweltzerstörung zu überwinden.

2. Gerechtigkeit und menschenwürdiges Leben für alle
Eine neue globale Agenda, die auch die Ursachen von Armut bekämpfen will, muss die Menschenrechte sowie die Überwindung von Ungleichheitsstrukturen und strukturellen Diskriminierungen ins Zentrum rücken. Soziale Sicherheit, menschenwürdige Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung, Gesundheit sowie sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Menschen in Würde leben und ihre Fähigkeiten entfalten können. Sie müssen daher als Menschenrechte in einer neuen globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda verankert werden.

3. Funktionsfähige Ökosysteme und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sichern
Intakte, vielfältige und funktionsfähige Ökosysteme wie Wälder, Meere und Gewässer sind existenzielle Lebensgrundlagen aller Menschen und mit ihren Ressourcen und Ökosystemleistungen Grundlage jeglichen Lebens und Wirtschaftens. Wir fordern von der Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen über eine Post-2015-Agenda insbesondere dafür einzusetzen, dass

  • zur Begrenzung des Klimawandels ein 2°C-Grenzwert als absoluter Höchstwert für die globale Erwärmung verankert wird unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung von Industrieländern,
  • die die Degradationsrate von Landflächen bis zum Jahr 2030 auf null verankert wird, festgeschrieben wird, dass die Rate des Waldverlustes bis zum Jahr 2020 auf null gesenkt wird,
  • in der Agenda verankert wird, dass bei der Nutzung des Wasserkreislaufs ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot der Wasserqualität eingehaltengehalten wird. Wasser muss völkerrechtlich als öffentliches Gut anerkannt und seine Kommerzialisierung verboten werden,
  • die Meere effektiv vor weiterer Übernutzung durch die weltweite industrielle Fischereipolitik, Ressourcenraubbau und Vermüllung geschützt werden.