A7 Stärkung der dualen Berufsausbildung (2020)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020
Bezeichnung: A7
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Angenommen

Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell für den Start ins Berufsleben sowohl für die jungen Menschen als auch die zukünftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Gerade die Mischung aus praktischer Ausbildung und theoretischem Unterricht ermöglicht den jungen Menschen einen leichten Einstieg in das Berufsleben.

Trotzdem nehmen die Bewerberzahlen in der beruflichen Ausbildung stetig ab, während die Nachfrage nach Fachkräften steigt.

Um hier für die nachhaltige Sicherung des Fachkräftebedarfs das volle Potential an möglichen Auszubildenden auszuschöpfen, ist eine Modernisierung der beruflichen Bildung notwendig:

Unterstützung bei der Orientierung hin zur Berufsausbildung:

Den Schulkindern soll mehr als eine Gelegenheit für ein Berufspraktikum geboten werden, um ihnen die Orientierung hin zum richtigen Ausbildungsberuf zu erleichtern. Zwei bis drei Praktikumsblöcke ab dem 7. Schuljahr sind in den Lehrplänen notwendig.

  • Angebote wie der Girls- und Boysday sind an den allgemeinbildenden Schulen auszubauen, um den Lernenden den Einblick auch in „geschlechterfremde“ Berufe zu ermöglichen.
  • Um auch an Gymnasien die Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung stärker aufzuzeigen, sind hier mehr Gelegenheiten für Berufspraktika zu schaffen. Hierbei ist darauf zu achten, dass nicht lediglich Praktika in Studienberufen, sondern gezielt auch Praktika in Ausbildungsberufen durchgeführt werden, um den zukünftigen Abiturienten die ganze Bandbreite ihrer Berufschancen aufzuzeigen.

Jugendliche ohne Schulabschluss stärker fördern:

  • Junge Menschen ohne Schulabschluss sind durch intensivere Begleitung und Unterstützung auf den Einstieg in eine berufliche Ausbildung hinzuführen.
  • Durch eine Einbindung der Berufsschulen in die Arbeit der Jugendberufsagenturen und gemeinsame runde Tische kann die Arbeit der Jugendberufsagentur zugunsten der jungen Menschen gestärkt werden. Bisher sind die Berufsschulen bei den Jugendberufsagenturen nicht mit beteiligt. Die notwendigen zusätzlichen Lehrerstellen sind durch das Land zu finanzieren.

Menschen mit Behinderungen als Zielgruppe erkennen und fördern:

  • Die Barrierefreiheit von Berufsschulen ist zwingend erforderlich, um auch mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einer Berufsausbildung zu geben und ihnen damit Chancen auf Teilhabe auch in der beruflichen Bildung und auch dem Berufsleben zu geben.
  • Ausbildungsbetriebe, die Menschen mit Behinderungen die Chance für eine Berufsausbildung geben, müssen unbürokratische Förderungen erhalten, um mögliche Investitionen in ihre barrierefreien Betriebe zu finanzieren.

Solidarische Finanzierung der Berufsausbildung:

  • Da nicht mehr alle Betriebe bereit sind, die Aufgabe der beruflichen Ausbildung zu übernehmen, gleichzeitig aber Bedarf an Fachkräften haben, sind die Kosten der Berufsausbildung auf alle Betriebe solidarisch zu verteilen. Hier bietet sich die Einrichtung eines Ausbildungsfonds im Rahmen eines Gesamtkonzeptes durch das Schleswig-Holsteinische Institut für berufliche Bildung (SHIBB) an, in die alle Betriebe einzahlen und aus denen die Ausbildungsvergütungen der Ausbildungsbetriebe finanziert oder zumindest mitfinanziert werden (Ausbildungsfonds).

Angebote für die betriebliche Ausbildung in Teilzeit

Die betriebliche Ausbildung in Vollzeit ist die Regel. Für z.B. Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sind Angebote für eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu schaffen. Für die Schaffung solcher Teilzeitausbildungsplätze in den Betrieben sind Anreize durch Förderungen der Ausbildungsbetriebe zu schaffen.