Antrag 6: Durchleiterrichtlinie für Strom (1998)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 19. Juli 2013, 13:32 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Bad Segeberg 1998 |Leitantrag =…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1998
Bezeichnung: Antrag 6
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, bei der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Strommarktes folgende Punkte in einem eigenen Gesetzesentwurf zu berücksichtigen:

  1. Auf die Rechte der Kommunen muß Rücksicht genommen werden. Kommunale Energieversorgungsunternehmen dürfen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. So darf es keine Gefährdung der Konzessionsabgabe geben, welche die Kommunen für die Durchleitung von Energie - wie z.B. Strom und Gas - erheben. Ferner muß eine Querfinanzierung anderer kommunaler Betriebe - wie z.B. im ÖPNV - möglich bleiben.
  2. Für überwiegend dezentral erzeugten regenerativen Strom muß es eine Vorrangregelung geben.
  3. Ein diskriminierungsfreier Netzzugang muß gesichert werden. Ebenso wie bei Telekom oder Bahn muß der Wettbewerb beim Strom durch eine Trennung von Netz und Erzeugung bzw. Verkauf ermöglicht werden. Eine staatliche Aufsicht hat die Netznutzung zu überwachen.