Antrag 8: Sicher und frei in Schleswig-Holstein leben. Innere Sicherheit - eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft (1998)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1998
Bezeichnung: Antrag
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Ein Grundsatzpapier zu einer sozialdemokratischen Politik der inneren Sicherheit

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben Anspruch darauf, daß die Politik ihre Sorgen im Zusammenhang mit den Themen „Innere Sicherheit“ sowie „Bekämpfung von Kriminalität“ ernst nimmt. Ihre Sorgen dürfen aber nicht zu politischen Manövern mißbraucht werden; es gibt auf diesem Feld kein Patentrezept. Sozialdemokratische Innen- und Rechtspolitik muß populistischer Effekthascherei widerstehen und sich um differenzierte Antworten bemühen.

Eine Politik öffentlicher Sicherheit kann nur erfolgreich sein, wenn Kriminalität und deren Ursachen parallel bekämpft werden. Notwendige Maßnahmen sind daher nach dem Grundsatz zu ergreifen: Konsequent gegen Kriminalität - konsequent gegen die Ursachen von Kriminalität - und kein Schüren irrationaler Ängste.

Jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger hat einen durch das Grundgesetz verbrieften Anspruch auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, hat ein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Meinungsfreiheit und weitere für eine Demokratie unverzichtbare Freiheitsrechte. Diese Rechte werden nicht mehr zuallererst durch den Staat bedroht, sondern durch das schädigende Verhalten von kriminell handelnden Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Bürgerrechte lösen insofern auch Schutzpflichten bei den staatlichen Stellen aus. Die Bekämpfung von Kriminalität und ihrer Ursachen ist Bestandteil einer Politik, die um die Schaffung eines sozialen Friedens in Deutschland bemüht ist.

Die Analyse der Ursachen und Rahmenbedingungen von Kriminalität und die Wahrnehmung des subjektiven Sicherheitsgefühls sind Voraussetzung für die Gestaltung von Politik. Eine sozialdemokratische Politik der Inneren Sicherheit darf sich aber nicht in Analysen erschöpfen.

Ein wichtiges Element der Sicherheitspolitik ist die vorbeugende Verbrechensbekämpfung. Effektive Strafverfolgung und das konkrete polizeiliche Handeln gehören ebenso dazu. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten sichtbares, wirksames und schnelles Handeln der Sicherheitsorgane, das ihnen die Angst und Sorgen spürbar nimmt.

Innere Sicherheit ist eng verbunden mit den sozialdemokratischen Grundwerten der Freiheit von Not und der Freiheit von Gewalt. Beide bedingen einander. Zur Freiheit gehört unverzichtbar der Schutz der Bürger vor dem Staat. Aber ebenso dazu das Recht, frei von Angst vor Verbrechen leben zu können. Eine richtig verstandene Politik muß beides miteinander vereinbaren, statt es gegeneinander auszuspielen. Sicherheit durch Freiheit des Staates von rechtlicher Bindung - das wollen wir ebensowenig wie blauäugiges Weggucken und Liberalität an der falschen Stelle.

Wir brauchen eine Gesellschaftspolitik, die Partizipation und solidarische Verantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Lebensbereich fördert und fordert, um so der Lockerung der sozialen Bindungen, durch Individualisierung und zunehmende Anonymität begünstigten Aufweichung gemeinschaftsorientierter Werte wie Hilfsbereitschaft, Selbstlosigkeit, Toleranz und Verantwortlichkeit für andere entgegenzuwirken. Toleranz, Achtung vor dem anderen, Zivilcourage und soziale Verantwortung müssen gegenüber dem verbreiteten, übersteigerten Egoismus wieder wichtiger werden. Maßstäbe müssen gesetzt werden und Orientierung möglich machen. Erziehung braucht Grenzziehung. Eigenverantwortung muß wieder wichtig werden. Kinder und Jugendliche brauchen Entfaltungsfreiräume; sie, aber auch alle anderen, müssen dabei den Umgang mit Auseinandersetzungen lernen. Dies ist eine Aufgabe für die Familien, für die Schulen, für die Kirchen, für die Vereine und Organisationen, aber auch für den Staat.

Es bedarf einer ständigen Überprüfung der staatlichen Instrumente. Dazu gehört eine sichtbare Polizei, zügige Justizverfahren, die Anwendung und in besonderen Fällen auch die Anpassung des Strafrechtes. Allerdings kann das Strafrecht nicht, wie von konservati­ven Scharfmachern immer wieder suggeriert, die großen Probleme unserer Zeit zu lösen. Es kann individuelle Schuld sanktionieren. Aber weder kann es gesellschaftliche Versäum­nisse ausgleichen, noch geht die Gleichung „härtere Strafen = weniger Straftaten“ auf.

Insbesondere eine Kriminalpolitik der „Nulltoleranz“ nach dem Ansatz der sogenannten „Broken-Windows“-Theorie, die jeden Rechtsverstoß sofort und scharf ahndet, kann für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kein Vorbild sein. Ein Verhalten von Mitbür­gerinnen und Mitbürgern unterhalb der Kriminalitätsschwelle, das als belästigend emp­funden wird, muß immer im Zusammenhang mit den ausgeübten Grundrechten aller Beteiligten gesehen werden. Sofern der Staat doch eingreift, muß das eingesetzte Mittel immer in einem angemessenen Verhältnis zur „Belästigung“ stehen, so daß das Verhin­dern von äußerer Verwahrlosung bestimmter Ortsteile oder auch die Entfernung von aggressiv auftretenden Personen nur bei Gefährdungen für Rechtsgüter unbeteiligter Dritter zulässig ist.

Sicherheit in Schleswig-Holstein

Die Kriminalstatistik für Schleswig-Holstein weist insgesamt einen Rückgang von Straf­taten aus: 251.000 Straftaten sind im Jahr 1996 registriert worden. Dies sind 25.000 Fälle (= 9 %) weniger als im Vorjahr. 1997 setzte sich der Positivtrend fort, in den ersten sieben Monaten ging die Kriminalität im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % zurück. Während sich im Bundesdurchschnitt zwischen 1996 und 1997 die Kriminailtätsrate um 18,2 % erhöhte, stieg sie im nördlichsten Bundesland im gleichen Zeitraum nur um 1,4 %. Die Aufklärungsquote von 45,1 % im Jahr 1996 war das beste Ergebnis in zehn Jahren. Dies zeigt: Schleswig-Holstein ist, verglichen mit anderen Regionen und Metropolen Deutschlands, ein verhältnismäßig sicheres Land. Dies ist auch ein Ergebnis einer erfolgreichen Politik der Inneren Sicherheit der sozialdemokratischen Landesregie­rung - allen voran ihres Innen- und ihres Justizministers - mit ihren vielfältigen Aktivitäten in diesem Bereich.

Dennoch haben besondere Entwicklungen der letzten Jahre zu einer qualitativen Veränderung der Kriminalitätslage geführt:

  • Die von der CDU/CSU/F.D.P.-Bundesregierung betriebene Politik der Entsolida­risierung und sozialen Spaltung der Gesellschaft, Ausgrenzung und Randgruppen­bildung und die unzureichende Integration der bei uns lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger begünstigt das Entstehen von Kriminalität. Übertriebene Individualisierung verdrängt zunehmend den Gemeinsinn.
    Die Folge sind auch eine Zunahme von Gewalt, insbesondere im Rahmen der Jugend­kriminalität. Über 50 % der Tatverdächtigen bei in Schleswig-Holstein begangenen Körperverletzungen und Raubüberfällen sind Jugendliche unter 21 Jahre. Das Bild vieler Jugendlicher ist durch Perspektivlosigkeit und Zukunftsängste geprägt. Fehlende Ausbildungs- und Arbeitsplätze begünstigen jugendkriminelles Handeln.
  • Die Sicherheitslage in Deutschland - und mithin in Schleswig-Holstein - hat sich auch durch internationale Entwicklungen und Veränderungen in Europa spürbar verändert: Der Zerfall der Ordnungssysteme in Osteuropa und die damit verbundene Instabilität sowie ein erhebliches Wohlstandsgefälle fördern den Kriminalitätsimport - häufig begangen mit deutscher Beteiligung - aus dem Ostseeraum. Als geographischer Brückenkopf nach Nord- und Osteuropa ist Schleswig-Holstein durch neue Transport­wege sowohl von Ost nach West wie auch von Nord nach Süd, besonders durch illegale Schleusungen, Frauenhandel, Rauschgiftschmuggel und organisierte Banden­kriminalität betroffen.


Stärker als in anderen Ländern Europas prägt das subjektive Gefühl von „Unsicherheit“, unabhängig von der tatsächlichen Lage, die Einstellungen vieler Menschen in unserem Land. Der bloße Hinweis auf die geringe Kriminalitätsquote in der eigenen Gemeinde oder Stadt kann diesen subjektiven Verlust an Lebensqualität nicht ausräumen. Wir setzen uns für eine Versachlichung der Debatte ein.

Aktive Kriminalprävention und Schutz der öffentlichen Sicherheit

Primär fühlen sich Bürgerinnen und Bürger durch Kriminalität betroffen, die sie unmittelbar im Alltag berührt. Es handelt sich meist um Straftaten gegen das Eigentum (Taschendiebstahl, Sachbeschädigung, Einbruchsdiebstahl) oder das Vermögen (Betrug). Schwerwiegender sind Delikte gegen die Willensfreiheit (Nötigung) oder die körperliche Unversehrtheit (einfache und gefährliche Körperverletzungen); insbesondere Frauen und Kinder sind mit Delikten gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung konfrontiert (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Mißbrauch).

Es ist für Opfer und Gesellschaft, aber auch für den Täter besser, dem Entstehen einer solchen Kriminalität vorzubeugen, als mit seinen Folgen fertig zu werden. Krimnalpräventive Politik muß daher den Versuch unternehmen, im Vorfeld Gegen­maßnahmen zu ergreifen, die das Entstehen einer solchen Kriminalität verhindern. Das bedeutet im einzelnen:

  • Kriminalprävention ist auch Familienpolitik: Aus guten Gründen weitgehend staatlichem Zugriff entzogen ist die Familie der Ort, an dem der oder die einzelne die Wertvorstellungen verinnerlicht, die sie oder ihn einen Großteil des Lebens begleiten werden. In der Familie, die für uns nicht die klassisiche Eltern- und Kind-Familie ist, sondern vielfältige Lebensweisen von Erwachsenen und Kindern, werden schon früh soziale Verhaltensweisen und Wertvorstellungen der Kinder geprägt. Gleichzeitig wird gerade die Familie angesichts der zunehmenden sozialen Konflikte zu einem Ort der Gewalt. Kindesmißbrauch findet in erster Linie durch Verwandte und "Freunde" statt. Daher muß eine kriminalitätsvermindernde Familienpolitik die soziale Lage der Erwachsenen mit Kindern entscheidend verbessern. Überforderte Eltern müssen Hilfe bei Elternberatungen finden; Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, brauchen Zufluchten. Gewalt darf in der Erziehung keine Rolle spielen. Kinder müssen auch hier lernen, wie sie Auseinandersetzungen friedlich bewältigen können. Der Kampf gegen durch äußere (z.B. Arbeitslosigkeit, Armut, aber auch die ständige Abwesenheit zweier berufstätiger Elternteile bzw. eines alleinerziehenden beruftstätigen Elternteiles) oder innere Umstände (z.B. Trunksucht eines oder beider Elternteile) bedingte Werteverluste und Verwahrlosung, die sich in Kindesmißhandlungen äußern können, schützt nicht nur die kindlichen und jugendlichen Opfer, sondern bewahrt sie und die Gesellschaft davor, später einmal zu Tätern zu werden. Finanzielle Mittel zur Unterstützung betroffener, in Not geratener Familien müssen später nicht für Polizei- und Justiz­maßnahmen aufgewendet werden.
  • Kriminalprävention ist auch Schulpolitik: Bereits in der Schule werden Kinder und Jugendliche mit Gewalt konfrontiert. Hier ist ein Ansatzpunkt, um zwischen jungen Opfern und Tätern vermittelnd und lenkend eingreifen zu können oder das Entstehen von Gewalt unter Schülerinnen und Schülern überhaupt zu verhindern. Lehrerinnen und Lehrer sind überfordert, wenn ihnen unvorbereitet neben der Vermittlung des immer komplexer und breiter werdenden Lehrstoffes auch die umfassende Vermittlung sogenannter „sozialer Kompetenz“ zugemutet wird, quasi als Ersatz für die fehlende Vermittlung aus dem Elternhaus. Soziales Lernen ist eine wesentliche Aufgabe der Schule. Lehrerinnen und Lehrer müssen in die Lage versetzt werden, das soziale Lernen nicht als standige Überforderung empfinden zu müssen, sondern als ihre Aufgabe sehen zu können. Daher müssen ihre Arbeitsbedingungen verbessert und die Ausbildung der Lehrkräfte entsprechend ausgerichtet werden. Die Pflicht zur Erziehung obliegt in erster Linie den Eltern, die Schule ist erst an zweiter Stelle in der Verantwor­tung. Das Modell einer durch Lehrer, Eltern und Erzieher „betreuten Schule“, in der Schülerinnen und Schüler vormittags unterrichtet werden, mittags eine Mahlzeit einnehmen können und bis in den frühen Nachmittag die notwendigen Schularbeiten unter Aufsicht und Hilfe von Eltern und Lehrkräften anfertigen sowie eine Vielzahl von kulturellen und sportlichen Angeboten wahrnehmen können, gewinnt auch unter dem kriminalpräventiven Gesichtspunkt an Atrraktivität. Bereits bestehende Projekte wie „PiT - Prävention im Team“ und kriminalpräventive Aktionen wie „Stadtteil und Schule“ müssen ausgebaut werden.
  • Kriminalprävention ist auch Arbeitsmarktpolitik: Perspektivlosigkeit ist nicht selten Mitauslöser für kriminelles Verhalten. Die herrschende Arbeitsmarksituation stellt die unter den Verhältnissen leidenden Mitbürgerinnen und Mitbürger auf eine harte Probe. Unternehmen und Betriebe, die häufig selbst Opfer von Kriminalität werden, tun gut daran, hier sowohl ihre Mitverantwortung wie auch ihre Gelegenheit zur Beeinflußung der Kriminalitätsentwicklung zu sehen. Nach wie vor gilt die Forderung des Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet!
  • Kriminalprävention ist auch Jugendpolitik: Gerade von Jugendlichen wird verstärkt Gewaltkriminalität begangen. Hier kann über eine Intensivierung der Jugendarbeit nicht nur durch staatliche Unterstützung, sondern auch durch gesellschaftliche und individuelle Initiative in Vereinen und Projekten erreicht werden, daß die Aggression insbesondere junger Männer in andere, konstruktive und nichtschädigende Bahnen gelenkt wird. Die Einbeziehung von sportlichen Aktivitäten in kriminalpräventive Maßnahmen ist zu fördern.

Kriminalprävention ist auch Integrationspolitik: Zugewanderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern muß daher die Möglichkeit eröffnet werden, nicht nur über die Aussagen des Grundgesetzes informiert zu werden, sondern auch - durch die staatliche und gesellschaftliche Unterstützung aller - am demokratischen Staats- und Gesellschafts­leben teilhaben zu können. Interkulturelles Lernen hilft, Konflikte und Vorurteile in der Einwanderungsgesellschaft abzubauen und zu einem selbstverständlichen solidari­schen Miteinander zu kommen. Daher muß dieser Ansatz im Schul- und Jugend­arbeitssektor - auch bei der Ausbildung der dort Tätigen - umfassend angewendet und weiterentwickelt werden. Ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist die Einbür­gerung zu erleichtern, das überkommene Staatsbürgerschaftsrecht für in der Bundes­republik geborene Kinder von ausländischen Mitbürgerinnen nach dem Verwandt­schaftsprinzip ist endgültig durch das Geburtsortprinzip zu ersetzen. Das kommunale Wahlrecht für Ausländer ist einzuführen.


Kriminalitätsverhütung geht jeden an: die Familie, die Schule, die Gemeinde sowie Poli­zei und Justiz. Schleswig-Holstein hat 1990 als bundesweit erstes Land einen Landesrat für Kriminalitätsverhütung gegründet. Daneben ist ein dichtes Netz von kriminalpräven­tiven Räten in den Gemeinden und Städten notwendig, das mehr als die bereits beste­henden Räte in 35 schleswig-holsteinischen Städten und Gemeinden verbinden muß.

Der Präventionsspielraum im Bereich der schweren, vorsätzlich begegangenen Gewalt­kriminalität (Mord und Totschlag) ist begrenzt. Während fahrlässig begangene Tötungen, die nicht dem Bereich der Straßenverkehrsdelikte entstammen, meist Folgen einer Straftat aus den im ersten Abschnitt bezeichneten Taten sind, sind heute vorsätzliche Tötungen, die sich nicht im engsten persönlichen Umfeld ereignen und emotionale Ursachen haben, zunehmend häufiger die äußere Erscheinung einer strukturellen Kriminalität. Eine solche Kriminalität ist in ihren unmittelbaren Auswirkungen meist milieugebunden und berührt die Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger nicht direkt. Mittelbare Auswirkungen einer unter betriebswirtschaftlichen wie internen Sicherheitserwägungen organisierten Kriminalität, die sich durch offenkundig illegale Handlungen (z.B. Handel mit Waffen und Betäubungsmitteln oder die Förderung von Prostitution), aber auch durch verdeckt illegale, aber nichtsdestotrotz kriminelle Handlungen (z.B. Verstöße gegen das Außen­wirtschaftsrecht) bereichert, sind die Aushöhlung des Rechtsstaates und seiner Einrichtun­gen, wenn Korruption und die Übernahme von einst rechtstreuen Unternehmen durch kriminelle Gruppierungen zur Regel werden. Hier ist durch Prävention im Sinne einer im Vorfeld angesetzten Einwirkung auf die potentiellen Täter nichts zu gewinnen. Statt dessen ist das Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger, der Gesellschaft und des Staates insgesamt, vorrangig. Zur Abwehr dieser erheblichen Gefahr sind alle erforderlichen Maßnahmen seitens des Staates zu ergreifen. Dazu zählt auch und gerade eine rationale Drogenpolitik, die die Märkte durch Entkriminalisierung einzelner Drogen weniger gewinnbringend zu lehnen wir ab, wenn zwar Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger von einer solchen Überwachung ausgenommen werden, dieses aber nicht für Rechtsanwälte im übrigen, Ärzte und Journalisten gelten soll.


Reaktion auf begangene Straftaten

Präventive Kriminalpolitik hilft, die Kriminalitätsentwicklung mittel- bis langfristig zu senken. Bereits begangenen Straftaten muß anders begegnet werden. Dabei müssen stets streng rechtsstaatliche Grenzen gültig bleiben.

  • Strafverfolgung
    Hier gebietet das Rechtsstaatsprinzip eine rasche und effektive Strafverfolgung und Verurteilung der Täter. Zu diesem Zweck sind die Staatsanwaltschaften und die Straf­verfolgungsbehörden in ausreichendem Maße mit Personal- und Sachmitteln auszu­statten, um den Anspruch des Staates wie auch des Opfers auf rasche Ergreifung und Bestrafung des Täters zu gewährleisten. Zur Gewährleistung einer wirksamen Straf­verfolgung sind die Regelungen der Beschlagnahme zu flexibilisieren.
  • Gerichtliches Verfahren
    Im Bereich der Klein- bis mittleren Kriminalität (Taschen- und Ladendiebstahl, Sach­beschädigung, Unterschlagung, Betrug, Nötigung und Körperverletzung) können beschleunigte Verfahren im Strafprozeß zur Anwendung kommen, um die Rechtspflege zu entlasten, wenn die Schuld die als Täter Verdächtigten ohnehin gering wäre. Im Bereich der organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität ist eine Beweislastumkehr für hohe Geldsummen, so daß deren rechtmäßiger Erwerb nachzuweisen ist. Dies ist gerade im Rahmen des Straftatbestandes der Geldwäsche einzuführen, um endlich der „Legalisie­rung“ krimineller Tatgewinne wirksam begegnen zu können. Um die aus Straftaten erlangten Gewinne wirksam abschöpfen zu können, müssen die strafrechtlichen Sanktionsformen der Einziehung und des Verfalls weitestgehend ausgebaut werden.
  • Alternative Sanktionsformen
    Das schlichte Prinzip von Geld- und Freiheitsstrafe ist nicht mehr zeitgemäß. Gerade für den Bereich der Klein- und mittleren Kriminalität müssen neue Formen zur Herstellung des Rechtsfriedens, zur Genugtuung des Opfers und zur erzieherischen Einwirkung auf den Täter entwickelt werden. Ein Ansatz ist das Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs, bei dem sich der Täter dem Opfer stellen und eine Wiedergutmachung direkt an die Geschä­digte oder den Geschädigten leisten, mithin seine Einsicht in das begangene Unrecht überzeugend darlegen muß.
  • Strafvollzug
    Letztlich bleibt, bei aller Notwendigkeit für bestimmte Deliktsgruppen, es ein Gebot rationaler Kriminalpolitik, auf einen menschenwürdigen Vollzug der Freiheitsstrafe hinzuwirken. Es müssen neue Ansätze im Bereich der Resozialisierung entwickelt werden, um den hohen Rückfallquoten entgegenzutreten.

Die Polizei im freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat

  • Wir wollen eine Polizei, die bürgernah vor Ort effektiv Kriminalität bekämpft.
    Die Polizei ist unverzichtbares Instrument des demokratischen Staatswesens. Sie kann nur dann sachgerecht arbeiten, wenn sie das Vertrauen der Menschen hat. Sie braucht Akzeptanz ebenso wie Respekt und Autorität. Die Jusos bekennen sich zur schleswig-holsteinischen Polizei und ihrer notwendigen Arbeit. Auch im Interesse der Polizei brau­chen wir weiterhin rechtsstaatliche Grundsätze der Arbeit. Wir brauchen ein Klima in der Polizei, die es kritischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten möglich macht, verant­wortungsvoll ihrer Arbeit nachzugehen. Sie müssen frei und ohne Druck Fehlentwick­lungen und Übergriffe ihrer Kolleginnen und Kollegen offenbaren können. Korpsgeist darf in unserer demokratischen, rechtsstaatlich orientierten Polizei keinen Platz haben.
  • Die Polizei muß personell und materiell gut ausgestattet sein.
    Innere Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Der Polizeihaushalt muß deshalb von weite­ren gravierenden Einschnitten verschont bleiben. Der Personalbestand darf nicht weiter reduziert werden. Rationalisierungsgewinne müssen für mehr Präsenz und nicht für Personalabbau genutzt werden. Die Ausbildungszahlen sind entsprechend zu erhöhen. Auch die technische Ausstattung muß den Anforderungen angepaßt werden. Abgefahrene Reifen, defekte Telefonanlagen und schrottreife Wasserschutzpolizeiboote dürfen nicht länger zum Alltag gehören. Einsparpotentiale müssen zwar ausgeschöpft werden, dürfen aber nicht die Polizeiarbeit lahmlegen.
  • Die Polizei muß gut ausgebildet sein.
    Der Polizeiberuf fordert hohe Professionalität. Aus diesem Grund lehnen wir freiwillige Hilfspolizisten ab. Wir wollen gut ausgebildete, selbstbewußte und sensible Polizeibeam­tinnen und Polizeibeamte. Neben fachlicher muß deshalb auch die soziale Kompetenz Schwerpunkt der Aus- und Fortbildung sein.
  • Die Polizei gehört auf die Straße.
    Auch wenn das subjektive Sicherheitsgefühl oft nicht der objektiven Sicherheitslage entspricht, müssen die Ängste der Bürgerinnnen und Bürger ernstgenommen werden. Die Polizei gehört auf die Straße. Fuß- und Fahrradstreifen müssen ausgebaut werden. Wir brauchen eine Polizei „mit Gesicht“ und keinen anonymen „Police-Cop“.
  • Die Polizei darf sich nicht aus der Fläche zurückziehen.
    Das vorhandene Netz der kleinen und mittleren Polizeistationen muß erhalten bleiben. Der klassische „Dorf-Sheriff“ erhöht das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Zur bürgernahen Polizeiarbeit gehört auch, die sogenannten kleinen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernstzunehmen (zum Beispiel Lärmbelästigung, Verunreinigung von Häusern und Plätzen, Gefährdungen für ältere Menschen durch Radfahrer auf Geh­wegen). Hier ist nicht nur die Polizei, sondern auch die Gemeinde gefordert. Einrichtun­gen wie das Lübecker Beschwerdetelefon sind zu unterstützen und auszubauen.
  • Wir wollen keine Zwei-Klassen-Sicherheitsgesellschaft.
    Private Sicherheitsdienste können die Arbeit der Polizei unterstützen, aber nicht ersetzen. Die Polizei muß auch bei Tätigwerden der privaten Sicherheitsdienste die ihr übertrage­nen Aufgaben weiterhin voll erfüllen. Wir benötigen verbindliche, gesetzliche Regelungen für private Sicherheitsdienste. Hoheitliche Aufgaben im engeren Sinne dürfen auf diese nicht übertragen werden. Es führt auch kein Weg daran vorbei, im Bewachungsgewerbe eine angemessene Ausbildung vorzunehmen und eine gesonderte Sachkundeprüfung einzuführen.


Der Landesausschuß der "JungsozialistInnen in der SPD" - Landesverband Schleswig-Holstein - hat auf seiner Sitzung am 8. Februar 1998 den vorgenannten Grundsatzantrag des Kreisverbandes Kiel nach Debatte der und Beschlußfassung über die Änderungs­anträge des Kreisverbandes Lübeck in der vorliegenden Form beschlossen.