Arbeit, Bildung, Zukunftsfähigkeit für Schleswig-Holstein (2005): Unterschied zwischen den Versionen

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==Ausbau der Verkehrsinfrastruktur==
==Ausbau der Verkehrsinfrastruktur==
Eine leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist die Grundlage für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort und die individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land. Um den Standort Schleswig-Holstein weiter zu stärken, wollen wir die Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht weiter ausbauen und dabei Belange der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes berücksichtigen.
Dabei werden wir in den nächsten fünf Jahren folgende Projekte mit Priorität und unter Nutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten umsetzen bzw. weiterführen:
* die zügige Weiterführung der A 20 mit einer Elbquerung bei Glückstadt;
* der sechsstreifige Ausbau der A 7 zwischen Hamburg und Bordesholm;
* der Ausbau der A 21;
* die bessere Anbindung der Westküste durch den Ausbau der B 5;
* die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der Strecke Hamburg – Lübeck/Travemünde;
* die Beseitigung des Schienenengpasses Pinneberg-Elmshorn und der Ausbau des Bahnhofes Elmshorn;
* die Beschleunigung der Bahnstrecke Kiel – Lübeck;
* die Leistungssteigerung der Kanalbrücken und die rechtzeitige Planung eines Ersatzbauwerkes für die Brücke in Rendsburg;
* der Ausbau des NOK und des Elbe-Lübeck-Kanals.
* Wir sind der Auffassung, dass die geplante Fehrman-Belt-Querung zur Bewältigung der zukünftigen Verkehrsaufkommen beitragen kann. Die Finanzierung soll mit privatem Kapital erfolgen. Private Investoren sollen angemessen am Risiko beteiligt werden. Als Vergleichsbasis wird ein optimiertes Fährschiffkonzept erstellt. Die Planungssicherheit und Finanzierung der straßen- und schienenbezogenen Hinteranbindung in Schleswig-Holstein muss gewährleistet sein.
Wir werden den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein weiter verbessern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Wettbewerb, d.h. die Ausschreibung von Nahverkehrsstrecken bis alle Strecken in S-H vergeben sind, konsequent fortsetzt wird.
Regionalbahnen sind wichtige Bausteine in einem Landesverkehrssystem, wie zum Beispiel die geplante StadtRegionalBahn in der Kieler Region, die als ein wichtiges ÖPNV-Projekt mit einer weit über den kommunalen Raum hinausgehenden Bedeutung landesseitig unterstützt werden. Die Ergebnisse der Voruntersuchung werden gemeinsam auf Umsetzbarkeit geprüft und bewertet.
Wir streben an, die Möglichkeiten zur Einrichtung regionaler Verkehrsgesellschaften zu schaffen. Dabei sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten zusammengefasst werden.
Um den Fernverkehr in Schleswig-Holstein zu sichern, werden wir darauf drängen, dass auch im Fall des Börsengangs der DB AG in angemessenem Umfang Mittel für den Netzausbau gesichert bleiben. Außerdem setzen wir uns im Rahmen der Beratungen im Bundesrat für die Trennung von Netz und Betrieb ein.
Das Güterverkehrskonzept wird mit der besonderen Zielsetzung der Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene fortgesetzt. Die Entwicklungen von innovativen Verkehrsdienstleistungen, wie zum Bespiel von Car-Sharing, werden wir unterstützen.
Wir setzen uns für eine schnelle Schienenanbindung von Kiel zum internationalen Verkehrsflughafen Hamburg Fuhlsbüttel mit der Weiterführung zum Hamburger Hauptbahnhof ein.
Wir streben an, den Regionalflughafen Lübeck-Blankensee zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören die aktuell planfestgestellten Ausbaumaßnahmen.
Wie bisher können lediglich sicherheitsrelevante Maßnahmen subventioniert werden. Die entsprechende Richtlinie bleibt unverändert.
Planungen für den Bau eines Großflughafens Kaltenkirchen lehnen wir entschieden ab.
Die Landesregierung setzt sich weiter für eine Reduzierung der Lärmbelastung schleswig-holsteinischer Gemeinden durch den Flughafen Fuhlsbüttel ein.
Das Programm der Landesregierung “Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein”, mit dem die verkehrsmitteltypischen Vorteile des Fahrradverkehrs gefördert werden, wird fortgeführt.
Wir sind uns einig, dass auf der Grundlage der Positionen der norddeutschen Länder der weitere Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe nur unter unbedingter Gewährleistung der Deichsicherheit und ökologischer Belange realisiert wird. Das abschließende Einvernehmen über den Fahrrinnenausbau kann erst nach Vorlage und Prüfung aller Untersuchungsergebnisse erklärt werden.
==Stärkung der ländlichen Räume und des Küstenschutzes==
==Stärkung der ländlichen Räume und des Küstenschutzes==
==Landesplanung, Städte- und Wohnungsbau==
==Landesplanung, Städte- und Wohnungsbau==

Version vom 18. Oktober 2013, 16:34 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel März 2005
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Arbeit, Bildung, Zukunftsfähigkeit für Schleswig-Holstein

Unsere Politik soll dem Wohle und dem Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins dienen: So wollen wir regieren und so werden wir unsere Politik tatkräftig und mit Augenmaß gestalten.

Die Mehrheit der Menschen in unserem Bundesland hat eine klar profilierte, optimistische und mutige Politik gewählt. Im Mittelpunkt des Wählerauftrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Tolerierung des Bündnisses durch den SSW steht die nachhaltige Schaffung neuer und der Erhalt bestehender Arbeitsplätze in unserem Land und der Einstieg in den notwendigen Umbau unseres Bildungssystems, welcher Schule als Chance und nicht als Barriere begreift. Wir verstehen den Wählerwillen als klaren Auftrag für eine effiziente Modernisierung von Staat und Gesellschaft, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Schleswig-Holstein hat in den nächsten fünf Jahren die Chance, Grenzen zu überwinden. Diese Chance werden wir mit Entschlossenheit und im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins wahrnehmen.


Vier Aufgaben sind besonders wichtig:


Bildung

Wir ziehen aus den PISA-Studien die Konsequenzen: Wir verbessern weiter die Unterrichtsversorgung und die Qualität der Bildung. Wir stärken den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten, und wir beginnen mit dem schrittweisen Einstieg in die Gemeinschaftsschule. Wir werden alles tun, damit unsere Kinder einen guten Start in Ausbildung, Beruf und Studium bekommen. Diesen Weg werden wir im Dialog mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulträgern gehen und zusammen konstruktiv gestalten.


Arbeit und Wirtschaftswachstum

Die Arbeitslosigkeit ist das drängendste Problem in Deutschland und in Schleswig-Holstein. Wir werden alles in unserer Kraft stehende tun, um den Arbeitslosen wieder Hoffnung zu geben. Wir wissen aber auch, dass das Land selbst nicht direkt neue Arbeitsplätze schaffen kann. Wir wollen für diejenigen, die Arbeitsplätze anbieten und neue schaffen, die Rahmenbedingungen für mehr technische und ökologische Innovation und mehr Wachstum weiter verbessern. Bund, Unternehmen und Gewerkschaften haben bei der Beseitigung der Arbeitslosigkeit die größten Handlungsmöglichkeiten. Sie können mit unserer fairen Unterstützung rechnen.


Verwaltungsstrukturreform und Funktionalreform

Die bisherigen Verwaltungen des Landes und der Kommunen sind so weder zukunfts- noch europafähig und sie sind im Verhältnis zu anderen Ländern auch zu teuer. Wir wollen bis zum 30. Juni 2006 auf freiwilliger Basis größere und effizientere Verwaltungseinheiten schaffen (Verwaltungsstrukturreform). Sollte dies nicht gelingen, werden wir ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Wir werden konsequent Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagern (Funktionalreform). Mit den Reformen wollen wir das kommunale Ehrenamt stärken und unsere Verwaltungen bürgernäher, preiswerter und leistungsstärker machen.


Finanzen

Wir müssen in dieser Legislaturperiode zwei finanzpolitische Herausforderungen verantwortlich bewältigen: die Zukunftschancen des Landes sichern und die Ausgaben kürzen, um Gestaltungsspielräume für die nächste Generation zu erhalten. Wir stellen fest, dass derzeit die Einnahmen des Landes nicht ausreichen, um die notwendigen Aufgaben zu finanzieren.

  1. Es müssen die eigenen Konsolidierungsanstrengungen deutlich weitergeführt werden.
  2. Die Investitionen in die Zukunft werden stark auf die Schwerpunktbereiche Bildung und Arbeit fokussiert, in diesen Prioritätsfeldern optimiert und so die Voraussetzungen im Land für mehr Wachstum und Beschäftigung verbessert.
  3. Die Rahmenbedingungen müssen durch Strukturreformen am Arbeitsmarkt in den Sozialsystemen und bei den Steuern geändert werden.


Die Aufgaben miteinander bewältigen

Schleswig-Holstein ist ein anerkannter Partner in Europa. Unsere Zukunft, unsere Chancen liegen in Europa. Das gilt für die hier lebenden und arbeitenden Menschen, für Wirtschaft und Wissenschaft. Wir werden daher unsere europäischen Kontakte und Initiativen verstärken. Wir wollen unsere Rolle als Drehscheibe im Ostseeraum, zwischen Skandinavien, Russland und den mittelosteuropäischen Staaten und den Nordseeanrainern weiter ausbauen. 

Vieles von dem, was die Menschen bewegt, wird durch den Bund und die Europäische Union entschieden. Wir werden uns deshalb aktiv in der Europa- und insbesondere in der Bundespolitik engagieren – zum Beispiel mit unserem Steuerkonzept, mit bildungspolitischen Vorschlägen und mit neuen Arbeitsmarktkonzepten.

Unsere Demokratie lebt von der Diskussion und dem Streit um den richtigen Weg. Wir laden alle Fraktionen im Landtag ein, gemeinsam mit uns über das, was wichtig ist für die hier lebenden und arbeitenden Menschen und für die vielen tausend Betriebe zu diskutieren.

Die neue Landesregierung wird dafür sorgen, dass es bei allen Umbrüchen und Veränderungen sozial gerecht zugeht. Schleswig-Holstein gilt europaweit als Vorbild für das partnerschaftliche Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten. Das wird so bleiben. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stehen zusammen mit unserem Tolerierungspartner SSW für eine liberale, weltoffene Bürgergesellschaft.

Der Schutz unserer Umwelt und unseres Klimas ist die Voraussetzung für unsere Lebensqualität heute und morgen. Wir wollen mit den Menschen unsere Natur schützen und erlebbar machen, unsere Gewässer renaturieren und die Hälfte der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Die Landesregierung kann nicht alleine die Entwicklung des Landes voran bringen. Wir brauchen dazu die Bereitschaft und Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes werden wir die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen.

Der Handlungsrahmen für unsere Reformpolitik

Eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik

Zukunftschancen sichern und Ausgaben kürzen, um Gestaltungsspielräume für die nächste Generation zu sichern – das ist der Spagat und die doppelte Verantwortung, die in dieser Legislaturperiode bewältigt werden müssen. Wir wollen unser Leitbild der letzten Jahre fortsetzen: Mut zu Zukunftsinvestitionen und Konsequenz bei der Fortsetzung der Konsolidierung des Landeshaushaltes.

Wir müssen feststellen, dass derzeit die Einnahmen des Landes nicht ausreichen, um die notwendigen Aufgaben zu finanzieren. Ohne eine Änderung der Rahmenbedingungen mit einer Wiederherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes werden die Haushalte nicht saniert werden können. Dazu hat die Landesregierung bereits Konzeptionen entwickelt und dafür Zustimmung im Landtag eingeworben. Diese Konzepte müssen nun weiterverfolgt werden.

Der Weg einer ungebremsten Verschuldung oder einer Haushaltsnotlage ist daher keine Option. Er würde aktuell und den nachfolgenden Generationen erhebliche Gestaltungsspielräume entziehen. Allerdings ist auch eine undifferenzierte Sparpolitik, die die Zukunfts- und Wachstumspotentiale zerstören würde, unverantwortlich. Unsere Förderprogramme werden wir konzentrieren und insbesondere im Bereich Wirtschaft und Arbeit an der Beschäftigungswirkung orientieren. Finanzielle Mittel für neue Aufgaben können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn durch Einsparungen Finanzmittel frei werden.

Ziel muss es bleiben, die Nettokreditaufnahme konsequent und nachhaltig abzusenken. Dabei helfen keine unrealistischen Ziele, sondern klare Vorgaben, die zugleich den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den Institutionen in Schleswig-Holstein ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit geben.

Deswegen wird 2005 und darüber hinaus ein finanzpolitischer Dreiklang verfolgt, dessen Bestandteile jeweils unverzichtbar sind und keineswegs einander ersetzen können.

  1. Es müssen die eigenen Konsolidierungsanstrengungen deutlich weitergeführt werden.
  2. Die Investitionen in die Zukunft werden auf die Schwerpunktbereiche Bildung und Arbeit fokussiert, in diesen Prioritätsfeldern optimiert und so die Voraussetzungen im Land für mehr Wachstum und Beschäftigung verbessert.
  3. Die Rahmenbedingungen müssen durch Strukturreformen am Arbeitsmarkt in den Sozialsystemen und bei den Steuern geändert werden.


Ziel sind mehr Reformen fürs Geld. Konkret bedeutet dies:


Konsolidierung durch eigene Anstrengungen

Der Konsolidierungsweg dieser Legislaturperiode wird zunächst in einem Nachtrag für 2005, dann in einem Haushalt für 2006 und danach in zwei Doppelhaushalten 2007/2008 und 2009/2010 beschritten. Dazu gehören:

  • Ein Haushaltsstrukturgesetz im Zusammenhang mit dem Haushalt 2006, mit dem bei allen Ausgaben gekürzt werden kann, die nicht zu den Schwerpunkten gehören.
  • Die einkommensabhängige Vergabe von Leistungen.
  • In der Ministerialverwaltung werden in der Regel keine Vollzugsaufgaben wahrgenommen.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Ländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen) und Dänemark wird weiter intensiviert.
  • Faire Neuordnung der Finanzbeziehungen mit den Kommunen.
  • Für die Jahre 2006-2010 wird die Landesregierung neue verbindliche Ziele für Einsparungen bei der GMSH erarbeiten, insbesondere auch für eine reale Einsparung von Energie.
  • Die Folgen aus der demographischen Entwicklung müssen aktiv für Strukturreformen genutzt werden.


Zukunftsinvestitionen und Prioritätensetzung

  • Der Schwerpunktbereich Bildung wird gestärkt. Dies muss sowohl durch Umschichtungen innerhalb des Bildungsbereiches als auch durch Umschichtung innerhalb des gesamten Haushaltes umgesetzt werden. Die Aufstockung des Bildungsbereiches darf nicht zu einer Ausweitung der Nettoneuverschuldung führen. Auch müssen die Spielräume der demographischen Entwicklung genutzt werden.
  • Für die Hochschulen gilt der Hochschulpakt.
  • Im Schwerpunktbereich Arbeitsplätze und Wirtschaft werden die Mittel auf die Förderung von Clustern konzentriert und auf Anschubfinanzierungen beschränkt. Ein wichtiges Ziel ist es, ökologische und technologische Innovationen zu fördern.
  • Die Subventionen werden im Landeshaushalt zurückgeführt, ihr bundesweiter Abbau unterstützt.
  • Strukturreformen in der Steuerverwaltung wollen wir nutzen, um Steuerfahndung und Betriebsprüfung zu intensivieren.

Um diese Prioritäten zu gewährleisten, müssen in allen anderen Bereichen Strukturen umgebaut und Aufgaben gemäß dem Koalitionsvertrag abgebaut werden. Dabei sind sich die Koalitionspartner der besonderen Bedeutung der inneren Sicherheit bewusst.


Änderung der Rahmenbedingungen

Das Land Schleswig-Holstein wird für einen nationalen Konsolidierungs- und Wachstumspakt bundesweit Initiativen ergreifen, da ein einfaches „weiter so“ die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte verhindert.

In dieser Legislaturperiode werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Nettokreditaufnahme an den Kriterien der Nachhaltigkeit zu orientieren. Für die notwendigen Änderungen rahmenrechtlicher Vorgaben werden im Bundesrat Initiativen ergriffen. Dazu zählt unter anderem die Neudefinition des Investitionsbegriffes.

Die Umsetzung des Steuerkonzeptes „anders steuern: Gemeinwesen stärken“ wird vorangetrieben.

  • Zu den Bereichen Familienbesteuerung (Stichwort Ehegattensplitting), der Umfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort Senkung der Lohnnebenkosten) und Kommunalsteuer werden konkrete Initiativen ergriffen.
  • Der Subventionsabbau auf Bundesebene wird wie bisher konsequent mitgetragen, solange er regional und branchenbezogen fair erfolgt.
  • Es werden weitere Maßnahmen ergriffen, um notwendige Mehreinnahmen zu generieren. Dazu werden unter anderem, aufbauend auf den eigenen Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Erbschaftsteuer, Verhandlungen mit Bund und Ländern aufgenommen.
  • Der Bund wird unterstützt, die Unternehmensbesteuerung so zu reformieren, dass für die Besteuerung im europäischen Raum eine vergleichbare Bemessungsgrundlage entsteht. Eine Senkung von Unternehmensteuersätzen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen kann es nur geben, wenn diese Einnahmeausfälle durch die Schließung von Steuerschlupflöchern mindestens kompensiert werden.
  • Schleswig-Holstein wird sich wie bisher aktiv an weiteren Verhandlungen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beteiligen, mit dem Ziel, Zuständigkeiten und Finanzströme neu zu ordnen. Dadurch soll u. a. die Zustimmungspflicht der Länder für Bundesgesetze deutlich reduziert werden. Eine Neubestimmung der Aufgaben und der Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern darf nicht zu einer finanziellen Belastung der Länder führen.


Personalkosten

Das Land hat in den letzten Jahren 2000 Stellen in der Landesverwaltung abgebaut und damit zu erheblichen Einsparungen im Verwaltungsbereich beigetragen. Dennoch kommen wir ohne weitere Sparmaßnahmen auch im Personalbereich nicht aus, da ansonsten aufgrund der steigenden Pensionskosten und des Mehrbedarfes im Bildungsbereich die Personalkostenquote die 40-Prozentmarke weit überschreiten würde.

Die Koalitionspartner vereinbaren folgende Leitlinien:

  • Steuerung über Personalkostenbudgets mit transparentem Berichtswesen
  • Personalkosteneinsparungen durch die Verwaltungsstrukturreformen
  • Umsetzung weiterer länderübergreifender Einrichtungen.

Alle Maßnahmen, die in diesem Koalitionsvertrag bzw. der Tolerierungsvereinbarung vereinbart worden sind, unterliegen einem generellen Haushaltsvorbehalt.

Eine moderne Verwaltung für ganz Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist stark geprägt durch die Vielfalt der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Städten und Gemeinden, deren Bedeutung im Sinne einer Bürgergesellschaft angesichts des demografischen Wandels sogar noch wachsen muss. Dieses gilt auch für die kommunale Selbstverwaltung. Es ist daher zu unterscheiden zwischen der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bürgerinnen und Bürger und der hauptamtlichen Verwaltung. Die Selbstverwaltung vor Ort muss erhalten bleiben. Dagegen muss die hauptamtliche Verwaltung ihre Leistungen professionell, kostengünstig und bürgernah erbringen und entsprechend modernisiert werden. Moderne Verwaltung bedeutet

  • hohe Effektivität und Effizienz
  • sparsamer Ressourceneinsatz
  • konsequente Bürgerorientierung

Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle geeigneten Verwaltungsprozesse neu gestaltet und an einer umfassenden E-government-Strategie ausgerichtet werden. Das setzt neben der Reorganisation der Abläufe eine umfassende Straffung der Aufbauorganisation aller Verwaltungsebenen voraus. Doppelzuständigkeiten müssen vollständig aufgehoben und Aufgabenbündelungen so weit wie möglich durchgeführt werden.

Konkret bedeutet dies:


Verlagerung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene

Die Landesverwaltung wird im Wesentlichen auf ministerielle Aufgaben beschränkt. Daneben werden nur noch solche Aufgaben administriert, die durch Bundes- oder Europarecht sinnvollerweise zentral wahrgenommen werden, z.B. immissionsschutzrechtliche Verfahren oder die durch gesetzliche Vorschriften der unmittelbaren Landesverwaltung vorbehalten sind. Polizei, Justiz und Finanzverwaltung sowie die Universitäten bleiben deshalb auch künftig Landesaufgabe. Ebenfalls in Landeszuständigkeit verbleibt der Küstenschutz.

Andere Landesbehörden, insbesondere die Staatlichen Umweltämter, Ämter für Ländliche Räume, das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit und Katasterämter werden aufgelöst, ihre Aufgaben werden einer neu organisierten Ebene übertragen.

Es werden anstelle der jetzt bestehenden elf Kreise und vier kreisfreien Städte neue leistungsfähigere und ökonomische Strukturen (beispielsweise fünf Regionalkreise und zwei kreisfreie Städte (Kiel und Lübeck)) gebildet. Ihre örtliche Zuständigkeit wird an geografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Zusammenhängen orientiert, historische Bezüge sind zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Hamburg ist die spezielle Situation in der Metropolregion Hamburg zu berücksichtigen. Diese Einheiten nehmen ihre kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben wahr und übernehmen neben ihren bisherigen Aufgaben die verbleibenden staatlichen Aufgaben der aufgelösten Landesämter. Die staatlichen Aufgaben führen sie als Weisungsaufgaben durch, soweit die Umwandlung in Selbstverwaltungsaufgaben nicht in Betracht kommt. Die Fachaufsicht des Landes wird verstärkt.

Neben der Erledigung der staatlichen Aufgaben stellen die Regionalkreise als back-office der Kommunen sicher, dass diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können. Dies ermöglicht, weitere Aufgaben aus der heutigen Kreisebene und Aufgaben, die bislang noch in staatlicher Zuständigkeit sind, trotz höherer Komplexität auf die gemeindliche Ebene zu übertragen und dort so weit wie möglich als Selbstverwaltungsangelegenheiten auszubilden. Dies können Aufgaben der Bau- und Verkehrsaufsicht ebenso wie Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes sein. Zentraler Dienstleister für die Organisation und den Betrieb der back-office Funktionen sowie der erforderlichen IT-Infrastruktur ist Dataport.


Professionalisierung der kommunalen Verwaltungseinheiten und mehr demokratische Legitimation

Darüber hinaus können Aufgaben auch in länderübergreifender Kooperation erledigt werden, wenn sie aufgrund ihrer Eigenart dafür geeignet sind.

Die Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten ist im Interesse einer Professionalisierung deutlich zu reduzieren, z.B. durch Auflösung der Kragenämter, Schaffung gemeinsamer Verwaltungen oder Bildung größerer Ämter. Dabei sind Verwaltungen zu bilden, die einen Bereich mit mindestens 8.000 bis 9.000 EinwohnerInnen erfassen. Ziel ist, von derzeit 220 Verwaltungen auf eine Größenordnung von ca. 60 zu gelangen. Die Zuständigkeitsbereiche dieser neuen Verwaltungen orientieren sich an den Verflechtungsräumen, wirtschaftliche und verkehrliche Zusammenhänge sind entscheidender Maßstab für die Gestaltung.

Dies alles setzt keine Gebietsreform auf Gemeindeebene voraus, es bedarf jedoch einer deutlich besseren demokratischen Legitimation der künftigen Ämter, z.B. durch direkte Wahl der Mitglieder der Amtsvertretung nach dem Maßstab der jeweiligen Einwohnerzahlen. Die Leitung der Ämter wird kommunalen Wahlbeamten übertragen, deren Besoldung sich an der Bevölkerungszahl der von ihnen geleiteten Verwaltungen orientiert.

Zur Steigerung der Bürgernähe können geeignete Verwaltungsdienstleistungen künftig nicht nur in den kommunalen Verwaltungen der Ämter, Städte und Gemeinden, sondern unter Nutzung der Back-Office-Funktion der Kreise auch bei sonstigen Dienstleistern, z.B. Ländlichen Dienstleistungszentren (MarktTreffs) angeboten werden.


Der Fahrplan für die Modernisierung

Die neue Landesregierung wird unmittelbar nach ihrer Konstituierung ihre Zielvorstellungen veröffentlichen und dies mit der Aufforderung an die kommunale Ebene verbinden, durch freiwillige Maßnahmen dieses Ziel zu erreichen. Sie wird Verwaltungen, die diesen Weg orientiert an den Zielvorstellungen zu gehen bereit sind, finanziell über das bisherige Maß hinaus unterstützen. Parallel wird durch die Landesregierung eine Expertenrunde aus internem und externem Sachverstand einberufen. Die Landesregierung wird bis zum 30.6.2006 einen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen in den Landtag einbringen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass das Gesetz zur Neuordnung der Verwaltungen in Schleswig-Holstein am 1.4.2007 in Kraft treten kann.

Eine Politik der Kooperation

Norddeutsche Kooperation

Schleswig-Holstein will mit seinen Nachbarn Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen intensiv kooperieren. Wir Norddeutschen müssen im internationalen und nationalen Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen enger zusammenarbeiten als bisher. Wir wollen mit unseren Nachbarn weiterhin Behörden zusammenlegen,  Planungen abstimmen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Hochschulpläne, Forschungsinstitute usw.) und  gemeinsame Interessen auch gemeinsam gegenüber  dem Bund, gegenüber der Europäischen Union und in der Ostseeregion vertreten. Mit Hamburg arbeiten wir auf vielen Gebieten erfolgreich und am intensivsten zusammen. In enger Zusammenarbeit wollen wir Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion ausbauen, weil wir mit der Hansestadt viele gemeinsame Interessen teilen. Besondere Bedeutung hat dabei für Hamburg und die Umlandgemeinden der weitere Ausbau der Metropolregion.


Ostseepolitik

Wir werden unsere Europa- und Ostseepolitik noch stärker auf strategische Leitziele ausrichten. Daher wird sich Schleswig-Holstein weiter stark machen für eine koordinierte „Europäische Meerespolitik“. Das ist auch eine große strategische Chance für die Nordseeregion. Schleswig-Holstein ist bei interregionalen Kooperationsprogrammen im Nordseeraum überdurchschnittlich engagiert. Besonders die Westküste soll auch weiterhin Wachstumsimpulse aus der Beteiligung an INTERREG –Programmen, aus einer verstärkten Wattenmeerkooperation und auch durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen, im Bereich Tourismuspolitik, durch Nutzung regenerativer Energien und durch den Nordseeschutz erhalten. Wir wollen die Gesundheitswirtschaft und –dienstleistungen stärken mit Hilfe einer aktiven Ostseekooperation.

Wir wollen unseren Beitrag leisten, um die Ostsee zu einem der bestgeschützten Seeverkehrsgebiete der Welt zu machen und die Ostseeregion als Modell nachhaltiger Entwicklung zu profilieren. Wir wollen unsere Verantwortung für eine saubere Ostsee und erneuerbare Energien wahrnehmen.

Wir wollen Schleswig-Holsteins Rolle als Transport-Drehscheibe zwischen den Märkten Mittel- und Westeuropas und der Ostseeregion ausbauen.

Wir wollen die „Wissensregion Ostsee“ aufbauen mit engen Kontakten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, mit vielen Partnerschaften und Kooperationen von Schulen und Hochschulen im Mare Baltikum. Die Schleswig-Holstein-Büros werden weiter gemeinsam von der Wirtschaft und dem Land Schleswig-Holstein getragen und unterstützen die hervorragende Kooperation der Industrie- und Handelskammern rund um die Ostsee.

Wir wollen die Jugend bewegen für das größere Europa und eine Initiative starten, um den grenzüber(greifenden)schreitenden Austausch von jungen Menschen (Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende) und qualifizierten Berufstätigen, insbesondere im Ostseeraum, zu erhöhen. Wir wollen ein breites gesellschaftliches Bündnis schmieden für mehr grenzüberschreitende Jugendbegegnungen, Praktika und Hospitationen. 

Wir wollen die kulturelle Begegnung und Zusammenarbeit im Ostseeraum weiter ausbauen. Wir werden die Zusammenarbeit mit Süd-Dänemark im Zuge der dänischen Kommunalreform gemeinsam mit unseren Partnern im Norden auf neue Grundlagen stellen, um die grenzüberschreitenden Potenziale auch in Zukunft zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten südwestlichen Ostseeregion zu stärken.

Wir setzen verstärkt auf strategische Allianzen insbesondere mit unseren Partnern in Norddeutschland. Das Hanse-Office wird gestärkt. Wir werben dafür, dass sich auch die Akteure der Ostseekooperation stärker auf strategische Leitziele verständigen und ihre Arbeiten stärker koordinieren. Mit jetzt acht EU-Mitgliedstaaten ist das Gewicht der Ostseeregion in Brüssel gestiegen.

Wir wollen zugleich verstärkt kooperieren mit Nordwest-Russland, um die Stabilität und Wirtschaftsentwicklung der gesamten Ostseeregion zu fördern.


Europapolitik

Die neue EU-Verfassung, die Erweiterung der Union von 15 auf 25 Mitgliedstaaten und die „Lissabon-Strategie“ der Europäischen Union bieten immense Chancen für Schleswig-Holstein, die wir konsequent nutzen wollen. Wir stehen vor einer neuen Phase unserer Europa- und Ostseepolitik. Die Landesregierung wird sich engagieren, europäische Politik für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und erfahrbar zu machen. Wir wollen die Europafähigkeit der Akteure in Schleswig-Holstein stärken. Dazu gehören beispielsweise eine Weiterbildungsoffensive, besser abgestimmte Beratungsstrukturen, gemeinsame Infoveranstaltungen oder Internetauftritte.

Die Landesregierung wird sich für eine zügige Ratifizierung der Europäischen Verfassung einsetzen.

Wir wollen noch mehr und frühzeitiger Einfluss nehmen auf EU-Regelungen, die Schleswig-Holstein besonders berühren, und sie nach den Interessen des Landes angemessen umsetzen. Dies gilt z.B. für die geplante Richtlinie über Dienstleistungen oder das zu erwartende Vorgehen im Bereich der Daseinsvorsorge. Unser Ziel ist, dass der Ostseeraum zur ersten Modellregion wird, die die Lissabonstrategie erfolgreich umsetzt.

Die Neuausrichtung der europäischen Strukturpolitik nach 2006 hat einen entscheidenden Einfluss auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass auch künftig eine substanzielle Förderung solcher Regionen wie Schleswig-Holstein möglich sein wird, die noch mit Strukturproblemen konfrontiert sind. Für den Zeitraum ab 2007 werden die einzelnen Fördermöglichkeiten zu einem Nachfolgeprogramm für Wachstum, Beschäftigung und Innovation zusammengefügt, in dem Fördermittel nach dem Gedanken des Qualitätswettbewerbs vergeben werden. 


Minderheitenpolitik

Die Landesregierung begrüßt die kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt im Zusammenleben mit der dänischen  Minderheit, der friesischen Volksgruppe  und den Sinti und Roma ausdrücklich. Sie wird den Weg ihrer erfolgreichen und europaweit als vorbildhaft wahrgenommenen Minderheitenpolitik fortsetzen.

Die Profilierung Schleswig-Holsteins als minderheitenpolitischer Standort in europäischer Dimension wird fortgeführt. Dies beinhaltet unter anderem die Förderung des European Centre for Minority Issues (ECMI) und der Föderalistischen Union der Europäischen Volksgruppen (FUEV).

Mit dem Abschlusskommunique zwischen Landesregierung und Dansk Skoleforening for Sydsleswig vom 24.11. 2004  kommt zum Ausdruck, dass die Schulen der dänischen Minderheit für die dänische Minderheit eine vergleichbare Bedeutung haben wie die öffentlichen Schulen für die Mehrheitsbevölkerung. Diese Vereinbarungen werden ab 2006 schrittweise umgesetzt. Das Amt einer Beauftragten für nationale Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch hat sich bewährt und wird beibehalten.

Die Aufnahme einer Staatszielbestimmung zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten in das Grundgesetz sowie die Erweiterung der bestehenden Staatszielbestimmung in Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung um die Minderheit der deutschen Sinti und Roma bleiben wichtige Ziele.

Arbeit, Wirtschaftskraft und Ausbau der Infrastruktur

Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist und bleibt unser wichtigstes Ziel. Darum unterstützen wir das Wirtschaftswachstum mit einer wirksamen Strukturpolitik. Wir helfen Arbeitslosen beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Wir unterstützen mittelständische Unternehmen, die Hauptanbieter von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, z. B. bei der Kapitalbeschaffung, der Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien und erwarten auch eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch den effizienten Einsatz von Energie und Rohstoffen. Wir werden auch weiterhin Netzwerke aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen.

Wachstum und Beschäftigung im Mittelstand

Wir werden weiter attraktive Standortbedingungen und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört auch die Optimierung des Standortmarketings.

Wir werden auch in Zukunft dem Mittelstand kurze Wege in die Verwaltung öffnen und die Serviceleistungen des Landes (Service-Büro Mittelstand) und der landesnahen Institutionen weiter verbessern.

Wir werden Hilfen für die Finanzierungsprobleme gerade kleiner Unternehmen ausbauen und die Förderinstrumente weiterentwickeln, um die erforderliche Kapitalversorgung unserer KMU zu erleichtern. Deshalb setzen wir uns für die regionale Präsenz der Sparkassen ein. Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Sparkassen in Schleswig-Holstein lehnen wir ab.

Wir werden weiter Gründergeist und Unternehmertum fördern. Die Beratung von Existenzgründern von der Ich-AG bis zu anspruchsvollen Ausgründungen aus dem Wissenschaftsbetrieb muss deshalb noch leistungsfähiger werden, finanzielle Hilfen insbesondere in der ersten Gründungsphase werden wir weiter entwickeln.

Wir werden in der Wirtschaftsförderung auf die Stärken des Landes setzen. Um den Strukturwandel weiter zu unterstützen, müssen wir bei knappen öffentlichen Mitteln die Wirtschaftsförderung des Landes auf die langfristig wettbewerbsfähigen und wachstumsstarken Bereiche konzentrieren. Diese besonders chancenreichen Wachstumsfelder/Cluster sind

  • Die Gesundheitswirtschaft
  • Die maritime Wirtschaft, für die wir im Rahmen der Initiative Zukunft Meer eine „Mittelstandsoffensive Zukunft Meer“ starten werden
  • Der Tourismus in dem Land zwischen den Meeren
  • Die erneuerbare Energien.

Schleswig-Holstein ist ein starker und innovativer Gesundheitsstandort mit hohen Kompetenzen in Wissenschaft und Forschung, Gesundheitswirtschaft, insbesondere Medizintechnik, Gesundheitsversorgung sowie bei Gesundheits- und Wellnessangeboten. Wir werden den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein weiter ausbauen und stärken. Wir wollen die Chancen des wachsenden Zukunftsmarktes Gesundheit für die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land nutzen. Die Gesundheitsinitiative wird mit einer zweiten Phase fortgesetzt.

Wir werden uns im Bundesrat für eine grundlegende Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie einsetzen. Zum Schutz von Arbeitsplätzen in Deutschland sehen wir besonderen Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Herkunftslandprinzip.


Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung

Öffentlichkeit und Wirtschaft erwarten auf den Ebenen EU, Bund, Land und Kommune den Abbau von bürokratischen Verfahrenshemmnissen. Wir werden deshalb eine Landesinitiative Bürokratieabbau starten, die sowohl auf der Ebene Bund (Bundesratsinitiativen) als auch auf der Ebene Land (Beschleunigungsoffensive) und der Ebene Kommune (Prozessmanager) ansetzt. Die Initiative wird zentral in der Staatskanzlei gesteuert.

Wir werden alle Landesregelungen und die darin enthaltenen Standards überprüfen, die Verfahren vereinheitlichen und beschleunigen und dort, wo es vertretbar ist, diese freigeben oder neu festsetzen, welches Niveau angemessen ist. Davon ist kein Bereich ausgenommen.

Technologieförderung und Innovation für Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren zu einer innovativen Region mit modernen Unternehmen, Spitzen-Forschungsinstituten und Hochschulen sowie effektiven Technologietransfereinrichtungen entwickelt. Forscher, Erfinder und Gründer finden hier ein offenes Innovationsklima und umfassende Unterstützung. Dies wollen wir weiter ausbauen.

  • Wir werden Innovationen fördern. Öffentliche Infrastrukturvorhaben, Projekte in privat-öffentlicher Partnerschaft, betriebliche Investitions- und Innovationsförderung und der Ausbau lokaler und regionaler Fachkompetenzen sollen mit den Zielen der präventiven Arbeitsmarktpolitik und mit Weiterbildungsprojekten verknüpft werden. Damit werden wir die Chancen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft in einzelnen Wachstumsfeldern erhöhen.
  • Wir werden Forschung und Technologietransfer speziell in den für unser Land entscheidenden Zukunftsbranchen (Clustern) weiter ausbauen. Um die Innovationsförderung und den Technologietransfer in Schleswig-Holstein zu stärken, wollen wir gemeinsam mit der WTSH, den Hochschulen, den Förderinstituten und anderen Partnern aus der Wirtschaft weitere Förderinstrumente entwickeln, mit denen unter anderem Drittmittel akquiriert werden können. Wir werden unsere Studien- und Weiterbildungsangebote noch stärker auf die für unser Land entscheidenden Zukunftscluster ausrichten. In allen diesen Feldern werden Kompetenzzentren an den Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen die Entwicklung der Zukunftsbranchen unterstützen. Wir werden Ausgründungen aus Hochschulen über Gründungslehrstühle, spezielle Gründerangebote und die Ausgründungsinitiative unterstützen.

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Wir werden uns für eine aktive Arbeitsmarktpolitik nach skandinavischem Vorbild engagieren, mit dem Ziel, dass jeder Arbeitslose spätestens nach einem Jahr ein Jobangebot, ein Weiterbildungsangebot, ein Qualifizierungsangebot oder ein Ausbildungsangebot bekommt. Dazu soll ASH weiterentwickelt und stärker auf am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Gruppen (jugendliche Erwerblose, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Langzeitarbeitslose sowie Berufsrückkehrerinnen) ausgerichtet werden.

Wir werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie den Kombilohn-Ansatz oder beschäftigungssichernde Hilfen (z.B. coaching) weiterentwickeln.

Wir werden auch zukünftig mit Konzeptvorschlägen und Modellprojekten die arbeitsmarktpolitische Diskussion in Deutschland vorantreiben und Perspektiven für Geringqualifizierte über Hartz IV hinaus insbesondere zur Verknüpfung von Erwerbseinkommen mit staatlichen Transfers entwickeln und die Zuverdienstmöglichkeiten für Erwerbslose zu verbessern.

Wir werden Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik noch stärker verknüpfen. Alle Programme der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsmarktpolitik des Landes sollen inhaltlich integriert und auf die für Schleswig-Holstein besonders chancenreichen Wachstumsfelder konzentriert werden.

Wir werden dabei auch weiter den Umstrukturierungsprozess der Bundeswehr begleiten und die be- troffenen Konversionsgemeinden unterstützen.

Wir werden dazu mit der neuen Förderperiode der EU ab 2007 die Arbeitsmarktförderung (ASH 2000) und das Regionalprogramm (RP 2000) zu einem integrierten Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein mit Innovation-, Technologie-, Qualifikations-Projekten und wirtschaftsnaher Infrastruktur für die Periode 2007 bis 2013 zusammenführen.

Tourismusland Schleswig-Holstein

Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Vor allem in den strukturschwachen Regionen an der Westküste und in Ostholstein hängen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze entscheidend davon ab.

  • Wir werden die touristische Infrastruktur weiter modernisieren. Dazu werden wir den Tourismus als Förderschwerpunkt in der Regionalpolitik erhalten und ausbauen sowie die betrieblichen Fördermöglichkeiten für touristische Betriebe, insbesondere für größere innovative Projekte verbessern.
  • Durch verbesserte Angebote und die Integration von ÖPNV-Angeboten in Tourist-Card-Lösungen werden wir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für unsere Gäste attraktiver machen.
  • Wir werden den Erlebnistourismus in unserem Land deutlich stärken. Dazu wollen wir bis 2010 zum Beispiel die erste deutsche „Bundeswasserschau“ in Anlehnung an die Durchführung von Bundesgartenschauen initiieren. Wir werden bis 2010 die Angebote für Wellness und Gesundheit im Rahmen unserer „Gesundheitsinitiative“ weiter ausweiten.
  • Wir unterstützen die Klassifizierung von Beherbergungsbetrieben. Wir werden durch eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung die Servicequalität weiter erhöhen. Wir werden attraktive Angebote durch den Zusammenschluss von Tourismusstandorten nach dem Modell der Ostsee- und Nordseecard schaffen und serviceorientierte Buchungsmöglichkeiten unterstützen. Wir werden das Tourismus-Marketing optimieren.
  • Wir werden den Wassertourismus stärken. Nord- und Ostsee und eine Vielzahl von Flüssen und Seen bieten nur als intakte Naturlandschaften beste Voraussetzungen für den Wassertourismus.
  • Wir wollen eine möglichst hohe Auslastung unserer Betriebe und Einrichtungen auch außerhalb der Hochsaison unterstützen. Wir setzen uns bei der Gestaltung der Ferienregelung dafür ein, dass eine möglichst breite Auslastung gewährleistet wird.

Modernisierung der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen (Ernährungswirtschaft) muss als Schrittmacher für die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Räumen in Kooperation mit allen Akteuren betrieben werden. Qualitätssicherungs- und regionale Vermarktungsprogramme sollen weiterentwickelt werden. Wir wollen in Pilotprojekten die regionalen Verarbeitungsstrukturen stärken.

Modulationsmittel sollen auch den landwirtschaftlichen Betrieben direkt zukommen und nachhaltige Einkommensperspektiven auf den Höfen eröffnen. Als Richtschnur für die Höhe der Verwendung der Mittel für Ausgleichszahlungen in Agrar- und Naturschutzprogrammen könnte man den von den Landwirten einbehaltenen Nettobetrag sehen.

Die ökologische Landwirtschaft soll im Rahmen ihrer Marktchancen gefördert werden. Dies gilt auch für Baumschulen und Gärtnereien. Darüber hinaus verpflichtet sich die Landesregierung bei der Produktbeschaffung (z.B. in Kantinen), Produkte aus ökologischer Landwirtschaft einzubeziehen.

Mit einer modernen Öffentlichkeitsarbeit wollen wir die Qualitätsprodukte aus Schleswig-Holstein gemeinsam mit Verbänden der Gastronomie und Ernährungswirtschaft fördern. Dabei werden wir uns vor allem auch an Kinder und Jugendliche wenden, um über gesunde Lebensmittel das Wissen über Gesundheit, Ernährung, Umwelt und regionale Produkte zu stärken. Die bestehenden Ansätze aus dem Bereich “Schmecken lernen" und den Schulkochwettbewerben werden wir daher ausbauen und um eine landesweite Initiative "Essen und Leben - natürlich Schleswig-Holstein" ergänzen. Wir wollen den Verbraucherschutz stärken und als politische Querschnittsaufgabe ausbauen.

Wir unterstützen eine Einkommensdiversifizierung auf landwirtschaftlichen Betrieben insbesondere im Bereich der regenerativen Energie- und Rohstofferzeugung, der Landschaftspflege und der Tourismuswirtschaft.

Holz, Stroh und Gülle bieten weitgehend unausgeschöpfte Potenziale für die Wärme- und Stromgewinnung. Mit der Initiative “Biomasse und Energie 2001 – 2006” soll der Anteil am Energieverbrauch verzehnfacht werden. Dies schafft neue Arbeitsplätze gerade auch im ländlichen Raum.

Es gilt der Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwendung sowie der Vorrang der Verwertung von Reststoffen vor Anbau von nachwachsenden Rohstoffen. Für die Errichtung einzelbetrieblicher Biomasseanlagen auf landwirtschaftlichen Gehöften sind auch künftig Mittel aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP bereitzustellen. Die Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit (Messeauftritte, Projekt ProBioEnergy) wird fortgesetzt.

Die Kontrollen der Cross-Compliance Vorschriften müssen gebündelt auf den Betrieben durch Landesbehörden vorgenommen werden. Eine Übertragung der Aufgabe auf die Kreise erscheint nicht sachgerecht, zumal die Kreise nicht die Prämien auszahlen.

Wir werden Maßnahmen für eine nachhaltige Fischereipolitik fördern. Die Potenziale der Aquakultur müssen in Schleswig-Holstein umweltverträglich ausgebaut und gefördert werden.

Die landwirtschaftliche Gentechnik ist eine Risikotechnologie, deren Auswirkungen nicht ausreichend erforscht sind. Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen auf Feldern ist ein irreversibler Prozess und widerspricht damit den Grundprinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Saatgut, Pflanzen, Nahrungsmitteln und Tieren darf nur unter strengen Auflagen, eindeutigen Haftungsregelungen und klarer Produktkennzeichnug erfolgen. Einen Haftungsfond mit staatlicher Beteiligung lehnen wir ab. Auf europäischer Ebene werden wir uns – wie der Landtag dies im Januar 2005 gefordert hat – für die Möglichkeit einsetzen, dass sich Regionen rechtsverbindlich als “gentechnikfrei" deklarieren können. Die Landesregierung, die Hochschulen und die öffentlichen geförderten Forschungseinrichtungen werden eine transparente Informationspolitik sicherstellen.

Energiewende für mehr Arbeitsplätze

Die zukünftige Energiestruktur gehört weiterhin zu den entscheidenden Fragen des Landes. Die notwendige Energiewende steht auf den drei Säulen „Energieeinsparung und Effizienzsteigerung, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Ausstieg aus der Atomenergie“.

Unser Ziel ist, bis 2010 rund 50 % des Stromverbrauchs durch umweltfreundliche regenerative Energien zu decken und damit die international beachtete Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins auszubauen. Diese Energiewende dient nicht nur der Ressourcenschonung, der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz, sondern ist auch geeignet, eine Vielzahl von modernen Arbeitsplätzen zu schaffen und zu sichern und damit die regionale Wirtschaftsstruktur entscheidend zu stärken.

  • Wir wollen den Bereich der Energieeinsparung und Energieeffizienz u. a. durch entsprechende Gestaltung der baurelevanten Förderprogramme entwickeln, Controlling und Energiemanagement im kommunalen Bereich fördern und Hilfestellung bei der Umsetzung einer energiebewussten Bauleitplanung geben.
  • Wir wollen die Realisierung der Offshore-Windparks unter Abwägung der Belange des Klima- und Naturschutzes, der Schiffssicherheit und des Tourismus vorantreiben.
  • Wir werden dazu die Infrastruktur für die Planung, Entwicklung und Wartung von Offshoreanlagen stärken. Dazu gehören der Ausbau der Häfen Husum und Brunsbüttel ebenso wie die Entwicklung der schleswig-holsteinischen Westküste als Zentrum für Erneuerbare Energien.
  • Wir werden durch Repowering die Nutzung der Windkraft steigern. Wir wollen für Prototyp-Windkraftanlagen geeignete Teststandorte ausweisen. Erforderlichenfalls sollen außerhalb der Eignungsgebiete Teststandorte über das raumordnerische Verfahren der Zielabweichung für eine zeitlich befristete Testdauer möglich gemacht werden.
  • Im Bereich der anderen Erneuerbaren Energien werden wir das Potenzial der Biomasse, der Solarenergienutzung und der Geothermie verstärkt nutzen und ausbauen.
  • Wir werden die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins in der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung weiter ausbauen.
  • Wir werden neue Energietechnologien, wie z. B. die Brennstoffzelle, die Nutzung von Wasserstoff in Verbindung mit Erneuerbaren Energien und die modernen Technologien zur Kohle- und Gasnutzung unterstützen.
  • Wir werden die Forschung, Entwicklung und Qualifizierung im Energiebereich verstärken.
  • Im Bereich der Infrastruktur werden wir den erforderlichen Ausbau der Stromnetze voranbringen. Wo vertretbar, soll der zusätzliche Netzausbau als Erdkabel ausgeführt werden.
  • Wir wollen die kommunalen Energieunternehmen in ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stärken und die Zusammenarbeit fördern, damit die Unternehmen ihre Chancen unter Wettbewerbsbedingungen besser wahrnehmen können.
  • Wir halten am Ausstieg aus der Atomenergie fest. Wir begrüßen, dass nach dem damit eingeleiteten Ausstiegsfahrplan die endgültige Abschaltung des Kernkraftwerks Brunsbüttel in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.
  • Wir werden die bestehende sicherheitsorientierte Atomaufsicht während der verbleibenden Restlaufzeiten konsequent fortsetzen. Sicherheit muss stets Vorrang haben vor allen anderen- insbesondere wirtschaftlichen – Erwägungen.

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

Eine leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist die Grundlage für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort und die individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land. Um den Standort Schleswig-Holstein weiter zu stärken, wollen wir die Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht weiter ausbauen und dabei Belange der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes berücksichtigen.

Dabei werden wir in den nächsten fünf Jahren folgende Projekte mit Priorität und unter Nutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten umsetzen bzw. weiterführen:

  • die zügige Weiterführung der A 20 mit einer Elbquerung bei Glückstadt;
  • der sechsstreifige Ausbau der A 7 zwischen Hamburg und Bordesholm;
  • der Ausbau der A 21;
  • die bessere Anbindung der Westküste durch den Ausbau der B 5;
  • die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der Strecke Hamburg – Lübeck/Travemünde;
  • die Beseitigung des Schienenengpasses Pinneberg-Elmshorn und der Ausbau des Bahnhofes Elmshorn;
  • die Beschleunigung der Bahnstrecke Kiel – Lübeck;
  • die Leistungssteigerung der Kanalbrücken und die rechtzeitige Planung eines Ersatzbauwerkes für die Brücke in Rendsburg;
  • der Ausbau des NOK und des Elbe-Lübeck-Kanals.
  • Wir sind der Auffassung, dass die geplante Fehrman-Belt-Querung zur Bewältigung der zukünftigen Verkehrsaufkommen beitragen kann. Die Finanzierung soll mit privatem Kapital erfolgen. Private Investoren sollen angemessen am Risiko beteiligt werden. Als Vergleichsbasis wird ein optimiertes Fährschiffkonzept erstellt. Die Planungssicherheit und Finanzierung der straßen- und schienenbezogenen Hinteranbindung in Schleswig-Holstein muss gewährleistet sein.


Wir werden den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein weiter verbessern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Wettbewerb, d.h. die Ausschreibung von Nahverkehrsstrecken bis alle Strecken in S-H vergeben sind, konsequent fortsetzt wird.

Regionalbahnen sind wichtige Bausteine in einem Landesverkehrssystem, wie zum Beispiel die geplante StadtRegionalBahn in der Kieler Region, die als ein wichtiges ÖPNV-Projekt mit einer weit über den kommunalen Raum hinausgehenden Bedeutung landesseitig unterstützt werden. Die Ergebnisse der Voruntersuchung werden gemeinsam auf Umsetzbarkeit geprüft und bewertet.

Wir streben an, die Möglichkeiten zur Einrichtung regionaler Verkehrsgesellschaften zu schaffen. Dabei sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten zusammengefasst werden.

Um den Fernverkehr in Schleswig-Holstein zu sichern, werden wir darauf drängen, dass auch im Fall des Börsengangs der DB AG in angemessenem Umfang Mittel für den Netzausbau gesichert bleiben. Außerdem setzen wir uns im Rahmen der Beratungen im Bundesrat für die Trennung von Netz und Betrieb ein.

Das Güterverkehrskonzept wird mit der besonderen Zielsetzung der Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene fortgesetzt. Die Entwicklungen von innovativen Verkehrsdienstleistungen, wie zum Bespiel von Car-Sharing, werden wir unterstützen.

Wir setzen uns für eine schnelle Schienenanbindung von Kiel zum internationalen Verkehrsflughafen Hamburg Fuhlsbüttel mit der Weiterführung zum Hamburger Hauptbahnhof ein.

Wir streben an, den Regionalflughafen Lübeck-Blankensee zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören die aktuell planfestgestellten Ausbaumaßnahmen.

Wie bisher können lediglich sicherheitsrelevante Maßnahmen subventioniert werden. Die entsprechende Richtlinie bleibt unverändert.

Planungen für den Bau eines Großflughafens Kaltenkirchen lehnen wir entschieden ab.

Die Landesregierung setzt sich weiter für eine Reduzierung der Lärmbelastung schleswig-holsteinischer Gemeinden durch den Flughafen Fuhlsbüttel ein.

Das Programm der Landesregierung “Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein”, mit dem die verkehrsmitteltypischen Vorteile des Fahrradverkehrs gefördert werden, wird fortgeführt.

Wir sind uns einig, dass auf der Grundlage der Positionen der norddeutschen Länder der weitere Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe nur unter unbedingter Gewährleistung der Deichsicherheit und ökologischer Belange realisiert wird. Das abschließende Einvernehmen über den Fahrrinnenausbau kann erst nach Vorlage und Prüfung aller Untersuchungsergebnisse erklärt werden.

Stärkung der ländlichen Räume und des Küstenschutzes

Landesplanung, Städte- und Wohnungsbau

Verbraucherschutz

Zukunftsfelder Bildung, Wissenschaft und Kultur

Frühe Bildung in den Kindertagesstätten

Schule entwickelt sich

Berufliche Bildung und Weiterbildung

Hochschule und Wissenschaft stärken

Kulturförderung und Kulturlandschaft Schleswig-Holstein

Schutz von Umwelt und Natur – Ein Beitrag zur Lebensqualität

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Umwelt pflegen für die Menschen

Natur erhalten

Klimaschutz

Gewässer- und Meeresschutz für Schleswig-Holstein

Tierschutz

Den sozialen Zusammenhalt sichern

Starke Kinder, Jugendliche und Familien

Seniorinnen und Senioren: Älter werden in Schleswig-Holstein

Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung

Solidarität stiften – Pflegequalität sichern

Gesundheitsland Schleswig-Holstein

Innere Sicherheit, Bürgergesellschaft und Demokratie

Die Modernisierung von Polizei und Justiz fortführen

Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung

Antidiskriminierung und Migration

Medienpolitik

Demokratie und Bürgerrechte

Allgemeine Vereinbarungen