Bü3: Direktwahlen (2001)

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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2001
Bezeichnung: Bü3
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand, Landesausschuss, Landtagsfraktion, Projektgruppe

Der Landesparteitag möge beschließen:


Die Bestimmungen in der schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung zur Direktwahl der hauptamtlichen Landräte und Bürgermeister werden wie folgt durch ein Quorum ergänzt:

„Kann im entscheidenden Wahlgang kein/e Bewerber/in mindestens 20 % der Stimmen aller Wahlberechtigten auf sich vereinigen, so gilt die Wahl als nicht erfolgreich. In diesem Fall wählt die zuständige Vertretung der Selbstverwaltung (Gemeindevertretung/Stadtrat/Kreistag) den/die Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin.“ Hierfür gelten die Regeln in der alten Kommunalverfassung sinngemäß.