B10: Ausbildung von Altenpfleger/innen (2001)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2001 |
Bezeichnung: B10 |
Antragsteller: Ortsverein Hohenaspe
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Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion |
Die Landesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass für Pflegetätigkeit in Alten- und Pflegeheimen und Altersresidenzen, nur qualifiziertes Personal eingestellt wird. Als qualifiziertes Personal gelten solche Mitarbeiter/innen, die mindestens eine einjährige fachlich qualifizierende Ausbildung absolviert haben. Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass die Heimpersonal-VO eingehalten wird, wonach mindestens 50% der Pflegekräfte in einer stationären Einrichtung eine Ausbildung zur Pflegefachkraft haben müssen.