B1: Altenpflegeausbildung

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 12. Januar 2013, 13:35 Uhr von Kaffeeringe (Diskussion | Beiträge) (Kaffeeringe verschob Seite Schleswig-Holstein:B1: Altenpflegeausbildung nach B1: Altenpflegeausbildung ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Arbeitskreis Pflege und Gesundheit

Die erste Berufsausbildung in Deutschland muss für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in jedem Fall kostenfrei sein. Es muss deshalb dringend über ein Bundesgesetz oder ggs. über ein Landesgesetz sichergestellt sein, dass das System der Altenpflegeausbildung ohne ein Schulgeld von Ausbildungswilligen ausgebaut wird, sei es über eine Kostenbeteiligung über die Pflegeversicherung über eine Ausbildungsumlage