B1: Besuch kultureller Einrichtungen verpflichtend in Fachanforderungen verankern (2018): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
|Adressat = | |Adressat = | ||
}} | }} | ||
Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, verpflichtende Besuche von kulturellen Einrichtungen in den Fachanforderungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Unterrichtsfächer zu verankern. Dazu zählen auf der einen Seite Museums- und Ausstellungsbesuche und auf der anderen Seite Opern-, Theater- und Konzertbesuche. Es ist sicherzustellen, dass in jeder Altersstufe (Grundschule, Unter-, Mittel- und Oberstufe) mindestens ein Besuch in beiden Bereichen von allen Schüler*innen absolviert wird. Die anfallenden Kosen für den /die Besuche werden aus Landesmitteln übernommen und an die Schulträger direkt für kulturelle Bildung weitergeleitet. |
Aktuelle Version vom 15. November 2018, 16:30 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2018 |
Bezeichnung: B1 |
Antragsteller: Kreisverband Kiel
|
Beschluss: Angenommen |
Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, verpflichtende Besuche von kulturellen Einrichtungen in den Fachanforderungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Unterrichtsfächer zu verankern. Dazu zählen auf der einen Seite Museums- und Ausstellungsbesuche und auf der anderen Seite Opern-, Theater- und Konzertbesuche. Es ist sicherzustellen, dass in jeder Altersstufe (Grundschule, Unter-, Mittel- und Oberstufe) mindestens ein Besuch in beiden Bereichen von allen Schüler*innen absolviert wird. Die anfallenden Kosen für den /die Besuche werden aus Landesmitteln übernommen und an die Schulträger direkt für kulturelle Bildung weitergeleitet.