B1: Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit (2016)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission (Land)

"Ich will nur, dass Kinder, die gleich gut sind, gleiche Chancen haben" -- Armin Falk

Mit unseren zwei Säulen aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien hat Schleswig-Holstein im allgemeinbildenden Bereich nach der Schulgesetzänderung vom Beginn des 5 Schuljahres 2014/15 an ein konsequent zweigliedriges Schulsystem, das bundesweit zum Vorbild wurde.

Mit den beruflichen Gymnasien, die ebenfalls zur Hochschulreife führen, gibt es eine dritte gleichberechtigte Säule im Schulsystem, die für eine weitere Profilbildung steht. Dennoch gibt es eine Reihe von offenen Fragen, die gelöst werden müssen, damit Erziehungsberechtigte eine echte Wahlmöglichkeit zwischen den gleichberechtigten Säulen unseres Schulsystems vorfinden und hierdurch die Akzeptanz der neuen Schulstruktur in unserem Land gewährleistet bleibt.

Unsere Gemeinschaftsschulen leisten z. Zt. einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung des Inklusionskonzeptes und bei der Aufnahme der Flüchtlingskinder. Sie stellen sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe, weil sie Vielfalt als Chance und Bereicherung unserer Gesellschaft begreifen und weil Heterogenität und gemeinsames Lernen konstitutiv für die pädagogische Arbeit in dieser Schulform sind.

Um unseren Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund der anstehenden Aufgaben auch weiterhin gleiche Chancen in unserer Gesellschaft zu eröffnen, setzen wir Sozialdemokratinnen und -demokraten uns dafür em, noch vorhandene Gerechtigkeitslücken in unserem Bildungssystem zu schließen.

Dazu schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  1. Vielfalt als Programm
    Kein Kind darf zurückgelassen werden. Alle Schülerinnen und Schüler sind so anzunehmen und willkommen zu heißen, wie sie sind. Die Schulen müssen sich darauf einstellen und Vielfalt als Bereicherung für ihre alltägliche Arbeit nutzen. Neben der bestmöglichen individuellen Förderung und Forderung gehört dazu aber auch die Notwendigkeit, dass beide allgemeinbildenden Schularten alle Abschlüsse der Sek. I vergeben und damit auch eine Anschlussfähigkeit an weitere Bildungsgänge sichern. Nur auf diesem Wege ist zu erreichen, dass Schülerbiografien ohne Brüche und Beschädigung verlaufen und Übernahme von Verantwortung als wesentlicher Baustein von Qualitätssicherung im Unterricht verankert wird.
  2. Inklusionszuschlag
    Schleswig-Holstein hat große Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule zurückgelegt und weist unter den Flächenländern die höchste Inklusions- und die niedrigste Exklusionsquote aus. Noch wechselt die große Mehrheit der Kinder mit Förderbedarf nach der Grundschule an die Gemeinschaftsschulen. Vor dem Hintergrund dieser ungleichen Verteilung benötigen Schulen einen Inklusionszuschlag, der landesweit bei der Lehrerplanstellenzuweisung zu berücksichtigen ist, damit sie weiterhin dem Anspruch ihrer Schülerinnen und Schüler auf bestmögliche individuelle Förderung gerecht werden können. Mittelfristig muss gewährleistet werden, dass sich alle Schulen und Schulformen an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gleichermaßen beteiligen.
  3. Sozialindex
    In einer pluralistischen Gesellschaft sind unterschiedliche Lebenslagen und Milieus ein Ausdruck kultureller Vielfalt. Es gibt in unserem Land Standorte von Schulen, in denen besonders viele Menschen leben, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Die hiervon betroffenen Schulen benötigen eine Planstellenzuweisung, die diesem Sachverhalt Rechnung trägt. Als Grundlage hierfür muss - vergleichbar dem Vorgehen anderer Bundesländer - ein landesweiter Sozialindex erstellt werden, damit es zwischen den Schulen zu einem gerechten Ausgleich kommt und alle Schülerinnen und Schüler gleiche Bildungschancen erhalten.
  4. Landesweite Schulentwicklungsplanung
    Schleswig-Holstein weist unter den Bundesländern weiterhin eine unterdurchschnittliche Hochschulberechtigungsquote auf. Auch bei den Hochschulabschlüssen unserer Bevölkerung liegen wir lt. amtlicher Statistik von 2014 unter dem bundesweiten Durchschnitt (SH: 22%, Deutschland: 25%, OECD: 37%). Diese Quote zu erhöhen, muss wichtiges und vorrangiges Ziel einer auf Chancengleichheit ausgerichteten Bildungspolitik sein. Gleichzeitig gibt es ein erhebliches Stadt-Land-Gefälle in Bezug auf das Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife an allgemeinbildenden Schulen. Diese Gerechtigkeitslücke, die teilweise bis zu 50% beträgt, muss dringend geschlossen werden, wenn unsere Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum nicht von beruflichen Anforderungen der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft abgekoppelt werden sollen. Um den ländlichen Raum besser als bisher mit Oberstufen zu versorgen und hierbei, wie schon im Koalitionsvertrag 2012-2017 beschrieben, ein "flächendeckendes G9-Angebot an Gemeinschaftsschulen" zu erreichen, soll eine landesweite Schulentwicklungsplanung auf den Weg gebracht werden, die die entsprechenden Versorgungslücken und Lösungsmöglichkeiten unter Einbeziehung der Schulträger aufzeigt.
  5. Rechtliche Gleichstellung
    Bisher gibt es rechtliche Unterschiede zwischen den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und denen, die keine eigene Oberstufe aufweisen. Dies betrifft insbesondere die Frage des Anschlusses. Wir treten dafür ein, dass durch eine rechtliche Gleichstellung dafür gesorgt wird, dass Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe die gleiche Akzeptanz in der Gesellschaft finden wie Schulen mit eigenen Oberstufen. Dazu müssen insbesondere die formalen Zugangsvoraussetzungen für den Wechsel von den "kleinen" Gemeinschaftschulen an die Schulen mit Oberstufe angeglichen wie auch der Aufnahmeanspruch an den Oberstufen rechtlich abgesichert werden.