B1: Genehmigung neuer gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen unter Verzicht auf eine 3-jährige Testphase (2015): Unterschied zwischen den Versionen

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   |Gliederung    =Landesverband Schleswig-Holstein
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   |Sitzung      =Landesparteitag Neumünster 2015
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   |Nr            = A2
   |Nr            = B1
   |Kategorien    = Bildung, Schule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule
   |Kategorien    = Bildung, Schule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule
   |Antragsteller = Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB), AfB Nordfriesland
   |Antragsteller = Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB), AfB Nordfriesland

Version vom 16. März 2015, 16:00 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB) und AfB Nordfriesland


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Die Genehmigung von neuen gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ist zukünftig – abweichend von der gegenwärtigen Verwaltungspraxis der auf 3 Jahre befristeten Genehmigung - zur Gewährleistung der Planungssicherheit für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulen und Schulträger unbefristet zu erteilen. Größere Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist zentraler, immerwährender Anspruch sozialdemokratischer Bildungspolitik, der nicht mit Befristung belegt werden kann.