B1: Lernen für die Zukunft (2004): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Bildung, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Universitäten, Studium, Lehramt, Längeres gemeinsames Lernen
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==Die Schule als Haus des Lernens und der kulturellen Begegnung==
==Die Schule als Haus des Lernens und der kulturellen Begegnung==
===Kooperative und integrierte Systeme===
===Kooperative und integrierte Systeme===
Die derzeitige Trennung der Schüler/innen nach der 4. Klasse in die bestehende Struktur von vier Schulformen in der Sekundarstufe I ist nicht zukunftsfähig. Im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Schulentwicklungsplanung müssen kooperative, integrative und den regionalen Gegebenheiten angepasste eigenständige Systeme entwickelt werden, die in allen Bereichen zu einem gleichwertigen Abschluss am Ende der Sekundarstufe I führen. Eine stärkere Integration der Schularten und mehr Durchlässigkeit soll sich organisch aus dem bestehenden Schulwesen entwickeln. Bestehende Strukturen wie Schulzentren oder Realschulen mit Hauptschulteil sollen fortschreitend zusammenarbeiten, sich zu kooperativen Schulsystemen weiterentwickeln und die Trennung der Schüler/innen nach Schularten bereits nach der 4. Klasse schrittweise überwinden. Dieses Zusammenwachsen ist durch gezielte Unterstützung zu fördern. Schulen, die sich auf den Weg des Zusammenwachsens begeben, erhalten eine besondere Unterstützung z.B. eine bessere Lehrer/innenzuweisung und Innovations- u. Poolstunden. Langfristiges Ziel ist es dabei, dass die Schüler/innen auch in Deutschland wie in den meisten europäischen Ländern von der 1. bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet werden.
Im Anschluss würde sich dann der Weg in die Sekundarstufe II oder in die berufliche Erstausbildung eröffnen. Der Abschluss dieser zweiten Bildungsphase sollte zum Hochschulstudium berechtigen. Damit würden viele Problemsituationen des jetzigen Bildungssystems, wie sie in der PISA-Studie aufgezeigt wurden, weitgehend vermieden
werden. Ein solcher Systemwechsel ist nur gemeinsam mit anderen Bundesländern und mit breiter gesellschaftlicher Unterstützung umzusetzen. Dafür setzen wir uns ein.
So bald wie möglich soll ab der ersten Klasse in der Regel Englisch als erste Fremdsprache eingeführt werden. Das Fach ,,Wirtschaft und Politik” ist an allen Schulen spätestens ab Klasse 9 einzuführen.
===Autonome Ressourcenverantwortung===
Die einzelne Schule ist verantwortlich für finanzielle Ressourcenverwaltung, Personaleinsatz, Entwicklung des Profils auf der Grundlage ihres Schulprogramms und Erreichung der vorgegebenen Bildungsstandards und selbst gesetzten Entwicklungsziele.
Um die Lernergebnisse zu erreichen, sollen die Schulteams individuelle Lernwege gemeinsam mit den Schüler/inne/n beschreiten. Schule muss als Lebensraum für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern wieder entdeckt werden.
===Die Schule für den ganzen Tag===
===Die Schule für den ganzen Tag===
Die Berufstätigkeit beider Elternteile nimmt ebenso zu wie die Zahl der Alleinerziehenden und der Einzelkinder. Viele Kinder im Vorschul- und Grundschulalter werden schon früh in ihren Bildungs- und Lebenschancen benachteiligt, weil es an Betreuungsmöglichkeiten, anregenden Spiel-, Erlebens- und Orientierungsmöglichkeiten fehlt, die ihre Entwicklung positiv beeinflussen. Deshalb soll ein flächendeckendes Ganztagsangebot über den Primarbereich hinaus als „offene Ganztagsschule“ helfen, für alle Schülerinnen und Schüler gleiche Startchancen zu schaffen. Ganztagsangebote müssen für alle Schüler/innen und Eltern, die dies wünschen, erreichbar sein.
In einem abgestimmten Gesamtkonzept der „Schule für den ganzen Tag“ müssen Unterricht und außerschulische Erfahrung, Arbeit und Freizeit, Kultur und Sport, Spiel und musisch-kulturelle Angebote sowie Mahlzeiten und Ruhezeiten wesentliche Elemente des Schullebens sein. Die offene Ganztagsschule bietet an fünf Wochentagen verlässliche Zeiten orientiert an den regionalen Bedürfnissen der Schüler/innen und Eltern. Für die Ferien und die sonstigen schulfreien Tage kann der Träger der offenen Ganztagsschule Lösungen anbieten und sollte hier mit anderen öffentlichen Trägern zusammenarbeiten. Dementsprechend verwendet die offene Ganztagsschule Ressourcen und Kompetenzen von Schule, Jugendhilfe, außerschulischen Einrichtungen der Umweltbildung und des Globalen Lernens, Kultur und Sport. Sie bezieht auch bürgerschaftliches Engagement in ihre Arbeit ein, öffnet sich ihrem Umfeld und formt sich so zu einer „gemeinwesenorientierten Schule“ aus. Schulmauern dürfen Bildung nicht einschränken.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um Qualitätsstandards ist sicherzustellen, dass die Ganztagsschule zum einen in den Kommunen als gemeinsame Einrichtung von
Schule und Jugendhilfe wahrgenommen werden kann, andererseits aber für die jeweiligen Einrichtungen genügend Spielraum besteht, um spezifischen lokalen Bedürfnissen und Anforderungen durch gezielte Fördermaßnahmen flexibel gerecht werden zu können (z.B. unterschiedliche Alters- und Sozialstrukturen, hohe Schüleranteile mit Migrationshintergrund, Sprachdefizite, sonderpädagogischer Bedarf, Elternberatung).
Vor allem Schule und Jugendhilfe, bzw. freie Träger, bringen ihre jeweiligen Potentiale ein. Diese Zielsetzung erfordert allerdings, dass ein Rahmen geschaffen wird, der die Abgrenzung zwischen Schule und Jugendhilfe überwindet. Insbesondere sind für die Reintegration von schwierigen Kindern und Jugendlichen (Schulverweigerer, Schulschwänzer) in die Regelschule Maßnahmen der Phasen-Integrationsbeschulung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe vorzuhalten und zu fördern.
In der offenen Ganztagsschule arbeiten unterschiedliche Professionen (Lehrer/innen, Beratungslehrer/innen, Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen, Lehrbeauftragte, Ehrenamtliche etc.) als Schulteams gleichberechtigt zusammen und leisten sich gegenseitig Hilfestellung. Dies setzt verbindliche Fort- und Weiterbildung sowie eine Ausweitung der Präsenzzeiten für das gesamte Personal voraus. Auch muss es mehr Kommunikation zwischen den Lehrer/inne/n über ihre Arbeit in den Klassen, ihren Unterricht und die Lernfortschritte geben (z. B: um Qualität von Ersatzstunden zu verbessern, Probleme frühzeitig und gemeinsam anzugehen, Auffälligkeiten früher wahrnehmen zu können usw.). Dafür müssen auch die infrastrukturellen Voraussetzungen der Voraussetzungen der Raumprogramme verändert werden.
Eltern stehen nicht außerhalb des Bildungssystems, sie sind integraler Bestandteil. Sie haben sowohl das Recht als auch die Pflicht ihre Verantwortung für den Bildungserfolg ihrer Kinder anzunehmen. Die Schule muss Eltern aktiv an der Arbeit der Schule beteiligen und zur Mitarbeit motivieren. Die skandinavischen Schulsysteme geben hier gute Beispiele.
Unterstützt werden müssen Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen durch eine sozialtherapeutische, sozialpädagogische bzw. psychologische Betreuung durch Fachkräfte an den Schulen.
Schulen brauchen nicht nur Schulsekretariate und Hausmeister, sondern ein qualifiziertes Schulpersonal, um die Schulleitungen von reinen Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Verantwortlich für Einrichtung und Gestaltung der offenen Ganztagsschule müssen weiterhin die Kommunen sein, da sie die gemeinsame Verantwortung für Schule und Jugendhilfe tragen. Die Bedarfsfeststellung kann durch die Verknüpfung von Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung erfolgen. Dafür müssen die Kommunen allerdings sowohl die Zuständigkeit, als auch die Ressourcen für Konzeption, Standort- und Raumplanung sowie für die konkrete Entwicklung der Angebote und ihre Durchführung erhalten.


==Die neue Lehrerausbildung==
==Die neue Lehrerausbildung==
===Experten für das Lernen, für Bildung und Erziehung===
===Experten für das Lernen, für Bildung und Erziehung===
Lehrerinnen und Lehrer haben viele Aufgaben zu erfüllen. Sie sollen in erster Linie Unterricht kompetent organisieren und das Lernen der Schülerinnen und Schüler fördern. Sie haben zugleich die Aufgabe, sich am Entwicklungsprozess der Kinder und Jugendlichen hin zu einer selbstbewussten, eigenständig denkenden und handelnden Persönlichkeit zu beteiligen, die sich auch ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist und diese Verantwortung für das Gemeinwesen wahrnimmt. Lehrerinnen und Lehrer müssen selbst Vorbild für ein solches Verhalten sein. Sie arbeiten in Bildung und Erziehung mit den Elternhäusern und anderen Institutionen bei der Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zusammen. Lehrer/innen sind dabei nicht nur Ansprechpartner und Berater für das Elternhaus; sie wirken zugleich mit an der Organisation von Schule in deren sozialem und wirtschaftlichem Umfeld. Lehrerinnen und Lehrer haben damit einen der anspruchsvollsten Berufe, den unsere
Gesellschaft zu vergeben hat. Sie verdienen Anerkennung und Unterstützung bei der Arbeit, die sie in der Schule leisten. Wir müssen wieder erreichen, dass der Beruf des Lehrers nicht nur ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießt, sondern auch von besonders geeigneten Persönlichkeiten wahrgenommen wird.
Wir brauchen Lehrer/innen, die die Schüler/innen darin unterstützen, eigenständig zu denken und zu handeln und selbständig und kooperativ zu lernen.
Diese Aufgabenstellung für die Lehrerinnen und Lehrer muss sich in der Reform der Lehrerausbildung niederschlagen. Lehrer/innen müssen in erster Linie Experten für das Lernen sein. Wir brauchen einen Studiengang, der sich zwar am Interesse des Fachwissens ausrichtet, aber die Pädagogik der Vermittlung stärker in den Mittelpunkt stellt. Gleichzeitig muss sich in der Lehrerausbildung die Qualität des Berufes als Pädagoge, Berater und Organisator von ganzheitlichen Bildungsprozessen niederschlagen.
Dazu werden wir die Lehrerbildung konsequent auf das Bachelor/Master-System umstellen.
Dieser Ansatz setzt auch an den Hochschulen ein Umdenken in der Lehre voraus. Fortbildung muss nicht nur kontinuierlich neue Fachinhalte vermitteln, sondern Lehrer/inne/n ermöglichen, sich den aktuellen Stand der Didaktik und Methodik anzueignen und das so Gelernte auch anzuwenden. Um den Fachlehrerbedarf flexibel decken zu können, müssen Ergänzungsausbildungen für Bachelor/Master-Absolventen anderer Fachrichtungen entwickelt werden.
Die Zusammenarbeit mit den Schulen muss ausgebaut werden für eine frühzeitige Einbindung von Lehramtstudierenden in den pädagogischen Schulalltag in Form von integrierten, pädagogisch unterstützten und semesterbegleitenden Schulpraktika. Außerdem sollten Lehramtstudierenden auch Praktika in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen machen. Dabei können berufliche Tätigkeiten vor und während des Studiums anerkannt werden. Die künftige Lehrer/innenausbildung muss die angestrebte Zusammenführung und Integration der verschiedenen Schularten berücksichtigen.
Ein verstärkt praxisnahes und an den zukünftigen Anforderungen ausgerichtetes Studium muss durch ein entsprechendes Fort- und Weiterbildungssystem ergänzt werden, das Pflicht- und Wahlelemente enthält. Mittel und Anreize für eine attraktive Fort- und Weiterbildung müssen bereitgestellt werden. Bei einem entsprechenden fachlichen Niveau der Maßnahme oder bei ideeller oder materieller Unterstützung könnten Teile der Fortbildung auch in der unterrichtsfreien Zeit liegen.
Zugleich wird eine leistungsorientierte Bezahlung entwickelt. Durch ein Prämiensystem (finanziell und/oder durch Stundenentlastung) werden Anreize für die Übernahme weiterer pädagogischer oder anderer neuer Aufgaben geschaffen. Die Arbeitszeit der Lehrer/innen muss besser als bisher die individuellen Leistungen und Belastungen berücksichtigen.
Gemeinsam mit Gewerkschaften und den Verbänden soll ein Arbeitszeitmodell erarbeitet werden, dass die unterschiedlichen Belastungen ebenso berücksichtigt wie das über den Kernunterricht hinausgehenden Engagement der Lehrkräfte. Auch dazu kann auf Beispiele insbesondere in den Skandinavischen Ländern zurückgegriffen werden. Im zusammenwachsenden Europa ist insbesondere anzustreben, dass es zu einer starken übergreifenden Anerkennung der verschiedenen Lehrerausbildungen kommt, dass Lehrer unterschiedlicher Nationalität in Europa in den jeweiligen nationalen Schulen angestellt werden können. Damit verbunden ist eine verstärkte Internationalisierung der Lehrerausbildung notwendig. Auch die Maßnahmen des Lehreraustausches sind auszuweiten. Es ist anzustreben, dass an jeder Schule Lehrer verschiedener Nationalitäten tätig sind, um so den Schülerinnen und Schülern die direkte Erfahrung von Mehrsprachigkeit und zugleich den Umgang mit anderen Kulturen und geschichtlichem Herkommen in Europa erlebbar zu machen.


==Berufsqualifizierende Ausbildung==
==Berufsqualifizierende Ausbildung==
Für die berufsqualifizierende Ausbildung brauchen wir eine eigenständige, gleichwertige Berufsausbildung in einem integrierten Berufsbildungssystem. Dieses reicht von der Berufsvorbereitung und Entwicklung der Voraussetzungen für die Ausbildungsfähigkeit in den allgemeinbildenden Schulen über die Berufsberatung, die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, die Gewinnung praktischer beruflicher Erfahrung, die gesetzlich geregelte und staatlich- oder kammerzertifizierte Aufstiegsfortbildung bis hin zu gleichwertiger Eintrittsmöglichkeit mit Unterstützung und Hilfsangeboten in duale Fachhochschulstudiengänge und in ein fachqualifikationsbezogenes Universitätsstudium. Berufsschulleistungen sind in den Prüfungsergebnissen bei Berufsabschlussprüfungen gleichwertig anzurechnen. Wir legen Wert auf bessere Qualitätssicherung und Qualitätssicherungsinstrumente in der deutschen beruflichen Aus- und Weiterbildung.
===Moderne Berufsbilder und Modularisierung der beruflichen Bildung===
===Moderne Berufsbilder und Modularisierung der beruflichen Bildung===
Die berufliche Bildung muss auch in Zukunft von klaren tragfähigen Berufsbildern ausgehen, die eine umfassende, breite Berufsbildqualifizierung ermöglichen. Die Berufsbildungspläne sind dabei so zu strukturieren, dass es eine ausreichende Vergleichbarkeit im nationalen und zunehmend auch im europäischen Raum gibt. Einzelne Berufsbildungsabschnitte müssen hierbei so aufeinander aufbauen, dass den jungen Menschen auch Teilqualifikationen bescheinigt werden können, auf denen sie bei einer späteren Fortsetzung der beruflichen Bildung aufbauen können. Die Berufsbildung muss dabei so organisiert sein, dass die Erstausbildung und die Fort- und Weiterbildung organisch miteinander verbunden sind. Einzelne Ausbildungsmodule und Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen müssen in den Aufbau und die Anerkennung einer Berufsbildkompetenz einbezogen werden können.
Auch in der beruflichen Bildung benötigen wir die Modularisierung der Bildungsangebote und Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen. Dabei ist das sogenannte Duale System mit der Kooperation der Lernorte Betrieb und Schule ein erhaltenswertes, aber ausbaufähiges und reformbedürftiges Modell. An den Berufsschulen muss mit modernem Lehr- und Lernmaterial (Orientierung an der aktuellen Berufswelt) unterrichtet werden.
Dabei bedeutet Modularisierung zugleich, berufliche Ausbildungsgänge dem Bedarf entsprechend zukünftig in Teilzeit anzubieten.
Wir brauchen effektivere Lernortkooperationen, auch auf regionaler Ebene, zwischen den Lernorten Betrieb, Teilzeitberufsschule, Berufsfachschule, großen Lehrwerkstätten und über- sowie außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.
Ausbildungsverbünde können die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen helfen. Der Lehrer/innen/beruf muss für Seiteneinsteiger/innen weiter geöffnet werden. (Modularisierung der Lehrer/innen-Ausbildung) Insbesondere für Problemgruppen des Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarktes benötigen wir koordinierte Maßnahmenbündel von Berufsvorbereitung, Aus- und Weiterbildung sowie Nachqualifizierung. Es ist eine Koordination zwischen Jugendaufbauwerken, IHK’s, Handwerkskammern, Fortbildungswerken und anderen Bildungsanbietern erforderlich.
Wir wollen die Berufsschulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) weiterentwickeln, die staatlich finanziert, aber rechtlich selbständig, flexibel auf die Erfordernisse des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes reagieren können.
Grundsätzlich muss jeder junge Mensch das Recht bekommen, einen Schulabschluss erwerben zu können und eine Mindestberufsbildungszeit von drei Jahren wahrzunehmen.
Sollte eine abgeschlossene Ausbildung, die einer dreijährigen Ausbildung entspricht, nicht als Erstausbildung erreicht werden, besteht der Anspruch darauf, diese berufliche Bildungszeit im Rahmen von Fort- und Weiterbildung auch berufsbegleitend oder in entsprechenden Berufsbildungszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Damit soll erreicht werden, dass die Zahl der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die in Deutschland bedrohlich stark angewachsen ist und ohne klare Gegenmaßnahme noch weiter anzusteigen droht, schrittweise deutlich gesenkt werden kann.


==Hochschule==
==Hochschule==
Hochschulpolitik muss zuallererst die Qualität von Forschung und Lehre gewährleisten. Die Qualität der Ausbildung einer zunehmenden Zahl von Studierenden und die damit verbundenen Berufschancen sind sicher zu stellen. Da sich Veränderungen im Hochschulbereich erst mit großen Zeitverzögerungen auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken, sollten kurzfristige Tendenzen nicht zur alleinigen Entscheidungsgrundlage gemacht werden. Bei der Überprüfung bzw. der Einführung neuer Studienangebote sollten neben der zum Teil zyklischen Nachfrage der Studierenden auch die längerfristigen Bedeutungen für Wirtschaft und Gesellschaft eine Rolle spielen. Hochschulpolitik muss sich in erster Linie an wissenschaftlichen und bildungsökonomischen Leitlinien orientieren.
Die Zukunftschance der Hochschulbildung in Schleswig-Holstein liegt in einer deutlichen Schwerpunkt- und Profilbildung. Dazu und aus wirtschaftlichen Gründen ist eine stärkere Kooperation bis hin zur Kooperation der Hochschulen des Landes (auch von Fachhochschulen und Universitäten) notwendig; dazu gehört auch der Aufbau von integrierten Studiengängen.
Mit ihrer Innovationsfähigkeit sollen sich unsere Hochschulen im nationalen wie internationalen Wettbewerb behaupten können. Wir werden die internationale Kooperation, insbesondere rund um die Ostsee, fördern und unterstützen.
Mit unserer Hochschulpolitik wollen wir die Qualität von Forschung und Lehre verbessern. Durch Strukturverbesserungen wollen wir eine effiziente Nutzung der Ressourcen gewährleisten.
Wir wollen die Zahl der Studierenden und das Forschungspotential im Land steigern und den Wissenstransfer in unsere Gesellschaft ausweiten.
Wir wollen den Anteil der Studierfähigen und der Studierwilligen erhöhen. Wie in der gesamten Republik benötigen wir auch in Schleswig-Holstein mehr qualifizierte Hoch-
schulabsolventen. Das setzt eine größere Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen voraus und erfordert den Abbau sozialer Barrieren im Bildungssystem.
Wir treten deshalb ein
* für gebührenfreies Erststudium (d.h. inklusive Master und einem Studienfachwechsel)
* gegen Zugangsbarrieren an Hochschulen wie allgemeine Aufnahmeprüfungen oder ein vollständiges Auswahlrecht der Hochschulen darüber, wen sie als Studierende aufnehmen.
* für eine auskömmliche Studienfinanzierung (BaföG), bei der wir langfristig eine Eltern unabhängige Förderung anstreben.
Niemandem darf aus finanziellen oder sozialen Gründen oder wegen seiner Herkunft Hochschulbildung verwehrt werden.
Eine deutsche Diplom / Magister / Staatsexamen-Insel wird keinen Bestand im vereinten Europa haben. Für differenzierte Qualifikationsziele benötigen wir ein gestuftes Studiengangsystem. Dem tragen wir mit der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge Rechnung. Dazu gehört auch eine verstärkte Modularisierung und die Einführung von Credit Points. Die neue Studienstruktur ist als Chance zu begreifen, zu einem früheren berufsqualifizierenden Studienabschluss und damit auch zu einer Verringerung der hohen Abbrecherquoten zu kommen. Außerdem ist eine solche Veränderung notwendig, damit Schleswig-Holstein und seine Studierenden eine Chance im sich entwickelnden Hochschulraum Europa haben. Dafür muss in Europa eine Kompatibilität der Studiengänge und -abschlüsse erreicht werden. Auch ein vermehrt gefordertes (Teil-) Studium im Ausland wird dadurch erleichtert. Dabei sollen die Inhalte im Zuge einer Studienreform so gestaltet werden, dass der Bachelor tatsächlich einen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt und feste Übergangsquoten zum Masterstudium damit überflüssig werden. Ziel des Studiums ist schon jetzt nicht mehr, alle Studierenden zu forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auszubilden, sondern ihnen eine wissenschaftlich fundierte Berufsbefähigung zu vermitteln. Die Praxisanteile sind in Bezug auf die zukünftig angestrebten Berufsfelder zu erhöhen.
Es muss somit dafür Sorge getragen werden, dass das Studienangebot trotz einer Profilbildung breitbandig genug bleibt und keine einseitigen Schwerpunkte auf Masterstudiengänge gelegt werden. Für eine weitere Umsetzung des Systemwechsels auf Bachelor/Master-Abschlüsse müssen geeignete Verfahren gefunden werden, um über die
Vorteile aufzuklären und Hemmschwellen abzubauen.
Es müssen neue Formen der ergebnisorientierten Qualitätssicherung eingeführt werden (Evaluierung und Akkreditierung). Akkreditierungen müssen jedoch an nachvollziehbaren Inhalten orientierten, möglichst internationalen Kriterien entsprechen.
Das Land legt wie bei den Schulen auch bei den Hochschulen strategische Ziele fest. Sie gibt Anschubfinanzierungen für Forschung und Entwicklung und richtet einen Innovationsfond für die strategische Weiterentwicklung der Hochschulen ein. Wir wollen die Hochschulen beim Wissens- und Technologietransfer zur schnelleren und direkteren Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte, Techniken und Verfahren unterstützen. Darüber hinaus soll die Eigenverantwortung der Hochschulen durch eine weitgehende globale Haushaltssteuerung und eigenverantwortliches Management konsequent gestärkt werden. Sie erhalten eine eigenständige Budgetverwaltung. Damit sorgen wir für eine planungssichere Finanzierung der Hochschulen. Die Hochschulen entscheiden im Rahmen ihres Etats eigenständig über die Berufung von Professor/inn/en.
Veränderungen im Hochschulrahmengesetz des Bundes und des Dienstrechtes des öffentlichen Dienstes sind dringend erforderlich.
Wir wollen eine leistungsorientierte Bezahlung der Hochschullehrer, eine verbesserte Förderung des Nachwuchses und einen größeren Austausch zwischen Hochschule und Wirtschaft. Das bestehende Landeshochschulgesetz ist anzupassen.
Besondere Bedeutung hat die deutliche Erhöhung des Frauenanteils in allen Wissenschaftsdisziplinen. Wir wollen nicht nur Förderprogramme dafür fortsetzen. Wir erwarten, dass die Hochschulen den Generationswechsel bei den Hochschullehrern nutzen, um mehr qualifizierte Wissenschaftlerinnen zu berufen. Das soll weiterhin Bestandteil der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen bleiben.
Wir anerkennen die wichtige Rolle des Studentenwerkes Schleswig-Holstein für die Grundversorgung der Studierenden mit
Wohnraum, Mensen und Kultur- und Beratungsangeboten. Wir wollen daher Zielvereinbarungen abschließen, um dem Studentenwerk eine längerfristige Planungssicherheit zu ermöglichen.
Um effizienter arbeiten zu können, benötigen die Hochschulen qualifizierte und mit hinreichenden Kompetenzen ausgestattete Leitungen und ein effizientes Hochschulmanagement. Wir wollen die Rektorate und Dekanate zu „Vorständen“ der Hochschulen machen. Größere Entscheidungskompetenzen helfen den Hochschulen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Sie erfordern aber auch eine funktionierende Kontrolle durch die Gremien der Selbstverwaltung. Die demokratischen Prinzipien, die wir im Hochschulgesetz verankert haben, müssen in ihrem Gehalt Bestand haben.
Die Richtungskompetenzen sollen von einem paritätisch besetzten Organ ausgeübt werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, sind
Forschung und Lehre stärker als bisher zu verzahnen. Andere Länder geben hier vor, wie finanzielle Mittel effektiver zur besseren Vermittlung des aktuellen Forschungsstandes genutzt werden können. Ein transparentes Hochschulcontrolling zur Leistungsbewertung der Hochschulen, Studierenden, Profes-
sor/inn/en und Dozent/inn/en ist dringend erforderlich. Diese Outputkontrolle muss Kennzahlen erbringen können, die bundesweite Vergleiche bezüglich der Leistungsfähigkeit ermöglichen.
Dazu muss ein transparentes System der Leistungsüberprüfung der Arbeit der Dozent/inn/en und Professor/inn/en landesweit etabliert werden. Die Bedeutung der Lehre für
die Qualität einer Hochschule ist genauso hoch einzuschätzen wie die Qualität der Forschung. Deshalb muss das Berufsbild der Hochschullehrer/innen in Deutschland verändert werden.
Eine Spreizungsregelung für die Lehrverpflichtungen und die Einrichtung von Lehrdeputaten wird ermöglicht. Durch ein Prämiensystem werden Anreize für die Übernahme neuer Aufgaben geschafft und auf die notwendige Ausweitung der Lehrverpflichtungen reagiert.
Auch an Hochschulen müssen neue innovative Prüfungsverfahren eingeführt werden, die Verständnis erfassen und kooperative Problemlösungskompetenzen berücksichtigen.
Das BAFÖG mit seinen unrealistischen und unflexiblen Bemessungsgrundlagen wird den Anforderungen, die heute an diese Einrichtung gestellt werden schon nicht gerecht. Die Umstellung auf Bachelor/Master und die erweiterten Möglichkeiten durch Teilzeitstudiengänge können nur durch eine elternunabhängige Finanzierung des Studiums sinnvoll und sozial gerecht begleitet werden. Die skandinavischen Länder zeigen uns hier mehrere Möglichkeiten auf.
Die Hochschulen werden ihrer herausragenden Rolle in der Wissensgesellschaft nur gerecht, wenn sie Weiterbildung als dritte Aufgabe neben Erstausbildung und Forschung konsequent wahrnehmen und zur Profilbildung nutzen.


==Bildung für eine nachhaltige Entwicklung==
==Bildung für eine nachhaltige Entwicklung==
Die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben erfordert weit gehende Veränderungen in unserem Bildungssystem, die über die Allgemeinbildung, den Hochschulbereich und die berufliche Bildung hinaus gehen. In der Erkenntnis, dass sich mehr als die Hälfte aller Bildungsinhalte über Formen informellen Lernens vermitteln, werden wir beim lebensbegleitenden Lernen weiterhin einen Schwerpunkt legen. Dabei orientieren wir uns am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Das ist Lernen für die Gesellschaft der Zukunft.
Nachhaltigkeit ist die inhaltliche Klammer, die Kompetenzen vermittelt, Zukunftsprobleme zu erkennen und Lösungsansätze zu entwickeln. Die verstärkte Ausrichtung der Bildungspolitik an diesem Ziel ermöglicht es, die komplexen Zusammenhänge zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu erkennen. Dazu gehört auch, Bedürfnisse und Lebensstile zu reflektieren und Verantwortung zu übernehmen. Dafür sind insbesondere die Gestaltungskompetenz, die Kommunikations- und Kooperationskompetenz, die Partizipationskompetenz und die Einbeziehung der Gender- und Gerechtigkeitsperspektive zu fördern. In diesem Sinne ist die Diskussion um die Reformen im Schulbereich aufgrund der PISA-Ergebnisse in allen Bildungsbereichen mit den Reformansätzen der "Bildung für nachhaltige Entwicklung" zu verbinden.
Bereits im vorschulischen Lernen soll mit der Vermittlung des Wertes der Natur begonnen und auch im außerschulischen Bereich vertieft werden. Damit werden die Menschen fähig, sich in unserer Welt zu Recht zu finden und an der Gestaltung einer modernen Gesellschaft mitzuarbeiten.
Nachhaltigkeit fördert Identität, Mündigkeit und Ganzheitlichkeit. Dem müssen die didaktischen Konzepte und die Arbeit der Bildungsträger in allen Bereichen Rechnung tragen. Zugleich muss die Leitidee der Nachhaltigkeit auch zu einem zentralen Eckpunkt in Forschung und Wissenschaft werden. Wir werden die von uns geförderten Einrichtungen (u.a. Akademie für Natur und Umwelt, Akademie für ländliche Räume, Gustav-Heinemann-Akademie, Volkshochschulen) bei der Weiterentwicklung in diesem Sinne unterstützen.


==Weiterbildung==
==Weiterbildung==
Weiterbildung ist ein Grundrecht des Menschen, das er zur Persönlichkeitsbildung, zur Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur persönlichen Lebensgestaltung nutzen können muss. Kontinuierliches Lernen wird zum Grundprinzip im Leben und Arbeiten der Zukunft. Über einen rechtlich gesicherten Weiterbildungsanspruch muss jeder Mensch die Möglichkeit erhalten, zu angemessenen Bedingungen für Zwecke der Weiterbildung eine berufliche Freistellung zu erfahren. Über ein Bildungszeitkonto sind zugleich Fördermöglichkeiten aufzubauen, die der Betreffende mit eigenen Mitteln und gegebenenfalls Mitteln des Arbeitgebers zur Finanzierung seiner Weiterbildungszeit einsetzen kann. Bestehende Programme der Bildungsfinanzierung, z.B. der Bildungskredit für ein Hochschulstudium, sind auf die Weiterbildung auszudehnen. Besonders qualifizierte Aufstiegsfortbildungen sind weiterhin in besonderer Weise durch staatliche Mittel zu fördern. Lebenslanges Lernen darf sich nicht auf Fortbildungskurse beschränken.
„Human Resources“ in Form von Information und Wissen, Flexibilität, Innovationsfähigkeit und Kundenorientierung sind Motor der Dienstleistungsgesellschaft. Sie werden aber auch in der industriellen Produktion, im Handwerk und in der Landwirtschaft der Zukunft unverzichtbar sein. Deshalb kommt der Weiterbildung bei der Bewältigung des rasanten technologischen Fortschritts und der Anpassung an die Erfordernisse der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu: Sie muss
berufliche, fremdsprachliche, kulturelle, soziale und kommunikative Kompetenzen vermitteln, aber auch Defizite in Bildung und Ausbildung abbauen.
Der technologische Fortschritt in unserer Gesellschaft verläuft mit rasanter Geschwindigkeit. Von den Menschen wird auf nahezu allen Bereichen des menschlichen Lebens eine ständige Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel und an gesellschaftliche Entwicklungen verlangt. Es ist nicht mehr möglich, mit den in einer Berufsausbildung bzw. in einem Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen ein gesamtes Berufsleben zu gestalten.
„Lebenslanges Lernen“ darf sich nicht auf den gelegentlichen Besuch eines Seminars beschränken, sondern bedeutet die kontinuierliche Begleitung des gesamten Berufslebens durch „Fort- und Weiterbildungsinseln“.
Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, welche keine oder nur eine geringe Qualifikation erfordern, führt dazu, dass zukünftig nur höher qualifizierte Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Zum Erhalt von Wirtschaftskraft und Wohlstand ist es erforderlich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
nicht nur qualifiziert auszubilden, sondern ihnen auch die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung zu geben.
Zur Zeit fehlt es in weiten Teilen an der Erkenntnis dieser Situation und entsprechend an der Akzeptanz der Notwendigkeit eines zügigen und umfangreichen Ausbaus der Möglichkeiten zur Weiterbildung.
Der gesamte Bereich der Weiterbildung muss als dritte Säule eines zukunftsweisenden Bildungssystems neben der ersten Säule (Schule) und der zweiten Säule (Berufsausbildung, Studium) etabliert und weiterentwickelt werden.
Die Forderung heißt Modularisierung: Lernen im Baukastensystem. In einzelnen Modulen wird ein solides Fachwissen vermittelt, das es dem Einzelnen ermöglicht, individuelle Akzente zu setzen und immer wieder neue Bausteine zu ergänzen.
Eine solche Modularisierung von Studium und Weiterbildung erleichtert die Fortsetzung von Bildung und Qualifizierung nach Abschluss der Schullaufbahn. Ziel solcher Verfahren ist es, auch solche Kenntnisse anzuerkennen, die im Arbeitsalltag oder bei einem Ehrenamt erworben wurden und sie bei der weiteren Ausbildung zu berücksichtigen. Dafür müssten dann neue Formen der Anerkennung entwickelt werden.
Auch die Weiterbildungseinrichtungen müssen sich verändern. Weiterbildung muss offener auf die Menschen zugehen. Die Weiterbildungsprogramme müssen stärker den Weiterbildungsbedürfnissen der Menschen angepasst werden. Die soziale Bereitschaft der Menschen für die Weiterbildung ist für die Akzeptanz der Weiterbildung notwendig. Es bedarf einer positiven Wertschätzung der Weiterbildung in unserer Gesellschaft und in den Unternehmen. Weiterbildung muss offener auf die Menschen zugehen, und sie muss für beide Geschlechter und alle Altersgruppen gleichermaßen, sowie unabhängig vom sozialen oder kulturellen Hintergrund oder einer
eventuell bestehenden Behinderung zugänglich bleiben. Die Weiterbildungsprogramme müssen stärker den Weiterbildungsbedürfnissen der Menschen angepasst werden. Dazu gehört auch das vermehrte Angebot von Weiterbildung in Teilzeit und zu solchen Konditionen, die mit der Betreuung von Familienangehörigen vereinbar sind.
Wir streben ein Rahmengesetz für die Weiterbildung auf Bundesebene an, das Grundrechte auf Weiterbildung, Mindestfinanzierung, Qualitätsstandards und Transparenz
der Weiterbildung mit zum Inhalt hat. Grundsätzlich ist sicher zu stellen, dass es auch in Zukunft bei der beruflichen Weiterbildung einen ausreichenden Anteil allgemeiner, kultureller und politischer Bildung gibt, der mit einbezogen ist und auch gefördert wird. Dabei ist zwischen beruflicher und politischer Weiterbildung zu unterscheiden.
Folgenden Schritte halten wir für erforderlich:
* Das Netz der Weiterbildungsverbünde wird ausgebaut. Zielvorgaben regeln die Arbeit der Verbünde. Die Arbeit der Verbünde wird regelmäßig evaluiert; die Bezuschussung erfolgt in Anlehnung an die Ergebnisse der Evaluation.
* Hochschulen und Universitäten müssen ihren gesetzlichen Auftrag zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen. Hierzu gehört nicht nur der vermehrte Aufbau von dualen Studiengängen, sondern auch die Förderung von Werkstudien, bei denen sowohl eine berufliche Ausbildung wie eine akademische Ausbildung erworben werden können. Diese sind nicht nur in einer ersten Ausbildungs- und Studienphase zu ermöglichen, sondern auch berufsbegleitend bzw. in Lern- und Studienphasen innerhalb des Berufslebens einzuordnen.
* Ein Netz von Weiterbildungseinrichtungen bietet im Auftrag des Landes und in enger Verzahnung mit Hochschulen/Universitäten und mit Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft ein profiliertes Angebot an Weiterbildungsprogrammen. Die Weiterbildungseinrichtungen werden hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ressourcen ausgebaut, so wie es die Wichtigkeit dieser Aufgabe rechtfertigt.
* Die Volkshochschulen werden mit der landesweiten Wahrnehmung von Fort- und Weiterbildungsaufgaben beauftragt.
* Der Landesverband der Volkshochschulen ist verantwortlich für die kontinuierliche Entwicklung, Beurteilung und Vernetzung des landesweiten Weiterbildungsangebotes.
===Berufliche Fort- und Weiterbildung===
===Berufliche Fort- und Weiterbildung===
Die Fortsetzung der Ausbildung auch nach dem Erreichen von Abschlüssen, der nachträgliche Erwerb fehlender Abschlüsse und der Erwerb höherwertiger Abschlüsse wird besonders gefördert.
Die Wirtschaft wird an der Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsmodulen beteiligt, um eine hohe Akzeptanz und eine bedarfsgerechte Gestaltung der Module zu sichern.
===Kulturelle Fort- und Weiterbildung===
===Kulturelle Fort- und Weiterbildung===
Einschlägige Untersuchungen belegen eindrücklich den Zusammenhang zwischen persönlicher Leistungsfähigkeit und aktiver kultureller Fort- und Weiterbildung.
Das Netz der Bildungsstätten und ausgewählte Volkshochschulen sichern im Auftrag des Landes ein flächendeckendes Angebot an kultureller Fort- und Weiterbildung.
Hierbei ist darauf zu achten, dass das Angebot kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt wird, um es bedarfsgerecht zu erhalten. Ferner ist darauf zu achten, dass die Angebote in geografischer, ökonomischer und mentaler Hinsicht erreichbar sind.
===Politische Bildung===
===Politische Bildung===
Der Zusammenhang zwischen „demokratischer Bildung“ und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einer sozialen Gesellschaft wird in einschlägigen Veröffentlichungen dargestellt.
Die Kompetenz der Landeszentrale für politische Bildung in Verbindung mit den strukturellen Ressourcen des landesweiten Netzes der Volkshochschulen sichern ein bürgernahes Angebot an Veranstaltungen zur politischen Bildung.
Die Landeszentrale und die Volkshochschulen sind so zu fördern, dass sie ein quantitativ und qualitativ sinnvolles und attraktives Angebot darstellen können.
===Allgemeine Weiterbildung===
===Allgemeine Weiterbildung===
Zur persönlichen Daseinsbewältigung leisten die Möglichkeiten der allgemeinen Weiterbildung nach individueller Maßgabe der Nutzerinnen und Nutzer eine wichtige Aufgabe. Das landesweite Netzwerk der Volkshochschulen bietet ein breitgefächertes Angebot.
Die Volkshochschulen sind so zu fördern, dass sie diese Angebote entwickeln und durchführen können. Die unmittelbaren Kosten der Maßnahmen sind jedoch im Wesentlichen von den Nutzern zu tragen.

Aktuelle Version vom 24. Juni 2013, 10:37 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2004
Bezeichnung: Leitantrag B1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Schleswig-Holstein und die Schleswig-Holsteiner sollen:

  • Kita, Schule und Hochschule als offenen Lernort erfahren
  • Bildung als gesellschaftlichen Mittelpunkt der Kommune erleben
  • Schule als „Haus des Lernens“ mitgestalten
  • Lebenslanges Lernen umsetzen


Sozialdemokrat/inn/en

  • glauben dass Erzieher/inne/n, Lehrer/innen, Eltern, Schule, Ausbilder/innen, Hochschullehrer/innen, Hochschule, und Gesellschaft die Verantwortung für den Lernerfolg der Kindergartenkinder, Schüler/innen, Auszubildenden und der Studierenden haben
  • verstehen Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • wollen in gemeinsamer Verantwortung mit Eltern, Lehrer/inne/n und Schüler/inne/n in und für die Kita, Schule und Hochschule Bildung gestalten


Dafür benötigen wir

  • ein positives Lehr- und Lernklima
  • zielorientierte Bildungssteuerung
  • ergebnisorientierte Bildungsstandards
  • Durchlässigkeit
  • Flexibilität


Sozialdemokratische Bildungspolitik

Standortbestimmung

Die Leistungsfähigkeit des deutschen Schulsystems ist seit Veröffentlichung der PISA- und der IGLU-Studie in Frage gestellt. Laut IGLU- Studie liegen die deutschen Grundschulen im oberen Mittelfeld. Das unterdurchschnittliche Gesamtergebnis der deutschen Schulen bei der PISA-Studie macht deutlich, dass die Defizite unseres Schulsystems in der Zergliederung des deutschen Schulsystems liegen. Daher entscheidet in keinem anderen OECD-Land die soziale Herkunft so stark über den Schulerfolg wie in Deutschland.

Die Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit stellt hohe Anforderungen an Kinder und Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten, an Kindergarten und Schule. Eine verbesserte Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Bildungseinrichtungen erhöht den Bildungserfolg der Kinder. Der Ausbau von Ganztagsangeboten in Kindergarten und Schule unterstützt deren Entwicklungschancen.

Es ist an der Zeit, sich der Erkenntnis zu stellen, dass unser heutiges Schulsystem weder unseren Erwartungen noch den internationalen Anforderungen gerecht wird. Die bitterste Erkenntnis aus Studien wie PISA und IGLU ist die, dass das deutsche Schulsystem von heute, soziale Unterschiede vergrößert statt abbaut.

Die SPD Schleswig-Holstein versteht die derzeitige Diskussion um die Krise unseres Schulsystems als Chance, längst Überfälliges umzusetzen. Das deutsche Schulsystem, das noch aus Kaisers Zeiten stammt, ist eine Antwort von Vorgestern auf die Herausforderungen von Morgen.

Die Finanzen sind auf allen Ebenen knapp. Trotzdem müssen wir jetzt beginnen umzusteuern, um eine zukunftsfähige Schule zu erhalten. Dabei steht ein Ziel über allen anderen: Es darf durch das Bildungssystem künftig keine soziale Selektion mehr geben. Das Bildungssystem muss soziale Unterschiede verringern helfen, statt sie zu verstärken. Unser Bildungsziel heißt: „Integration statt Selektion“. Wir müssen damit aufhören, unsere Kinder im Alter von 10 Jahren in drei Sorten Menschen aufzuteilen:

  • Im Mittelpunkt aller Bemühungen um das Bildungssystem muss das lernende Kind stehen. Das erfordert einen umfassenden Bildungsbegriff und natürlich einen Blick über die Schule hinaus, auf Elternhaus, Kitas, Freizeitangebote und generell außerschulische Lern-Orte.
  • Wesentliche Entscheidungen für die Entwicklung eines Kindes werden in den ersten Jahren getroffen. Kitas haben in diesem Zusammenhang einen besonders wichtigen Bildungsauftrag. Diese Tatsache muss sich in der Ausbildung des Personals und in der Ausstattung mit Sachmitteln widerspiegeln.
  • Es müssen Konzepte für eine stückweise Aufhebung des dreigliedrigen Schulsystems entwickelt werden. Die Kinder sollen länger gemeinsam lernen. Am Ende dieses Prozesses muss „eine Schule für alle“ stehen, ein „Haus des Lernens“ für alle Schüler/innen von Klasse 1 bis 10.
  • Die Schulerziehung soll in dieser Schule nicht alleine von Lehrer/innen geleistet werden. Sozialpädagogen, Psychologen etc. müssen künftig fest in die Schulkonzepte integriert werden.
  • Die Lehrer/innen/ausbildung muss dieser neuen Schule entsprechen. Binnendifferenzierung, offene Unterrichtsformen und die Einbeziehung außerschulischer Lern-Orte müssen verbindliche Teile der Lehrerausbildung sein, verbindliche Fortbildungen zum Lehreralltag dazu gehören.


Trotz der heute schwierigen finanziellen Voraussetzungen müssen wir an dem Ziel einer breiten Bildungsreform festhalten und schon jetzt praktikable Änderungen vornehmen, sanfte Übergänge bei den Strukturveränderungen finden und bei der Umverteilung der Mittel zu Gunsten der Bildung glaubwürdig, aber auch mutig sein.

Die Bildungsfrage für unsere Kinder ist die bedeutendste für unsere Zukunft.

Schleswig-Holsteins Schulen im internationalen Vergleich

Betrachtet man nur die bundesinterne PISA-E-Studie, so sind Schleswig-Holsteins Ergebnisse ausgesprochen zwiespältig.

Die Gymnasien des Landes befinden sich in der Länderliste mit einem ersten (bei den Naturwissenschaften) und zwei zweiten Plätzen (in der Lesekompetenz und der Mathematik) im Spitzenfeld.

Die Real- und Gesamtschulen des Landes liegen geringfügig über dem OECD-Durchschnitt. Die Hauptschulen dagegen sehr deutlich darunter.

Insgesamt bleiben die Schulen des Landes auf dem eher unterdurchschnittlichen Niveau der Bundesrepublik.

Bedenklich erscheint die Tatsache, dass unter den 15-jährigen in unserem Bundesland fast 45 % einmal in ihrer Schullaufbahn eine Klasse wiederholt haben oder um ein Schuljahr zurückgestellt wurden. Von den 15-jährigen Hauptschülerinnen und Hauptschülern hatten fast 80% eine verzögerte Schullaufbahn. Dies muss dringend geändert werden, um allen Schülerinnen und Schülern einen zeit- und entwicklungsgerechten Bildungsweg ohne Verzögerungen zu ermöglichen. Mit dieser verzögerten Schullaufbahn nehmen wir unter den untersuchten OECD-Länder einen absoluten Spitzenwert ein.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern findet in Schleswig-Holstein und in Bayern die stärkste Form der Selektion statt. Sie mündet in einer ausgesprochen geringen Quote an Hochschulzugängen. Im Gegensatz zur PISA-Studie schneiden in der IGLU-Studie die Grundschulen im internationalen Vergleich wesentlich besser ab. Sie liegen in allen drei Kompetenzbereichen im oberen Mittelfeld.

Bildung im 21. Jahrhundert

Die sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen

Unser Bildungssystem steht vor den sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Bildung und Wissen entscheiden über unsere gesellschaftliche Zukunft. Wir müssen Schleswig-Holstein im Bildungsbereich an die nationale und internationale Spitze führen. Dieses Ziel werden wir nur erreichen, wenn Land, Kommunen, Leitungen der Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Eltern und die Lernenden, aber auch die Wirtschaft noch enger als bisher zusammenwirken und die Bildungseinrichtungen und deren Bildungsziele als ihre gemeinsam zu gestaltende Angelegenheit begreifen. Die Bewältigung dieser Herausforderungen braucht eine klare Priorität für Bildung und Erziehung und eine deutliche Besinnung auf Eigenverantwortung und bürgerschaftliches Engagement der Beteiligten und Betroffenen vor Ort.

Eine gute und qualifizierte Ausbildung fördert die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes und Jugendlichen und verbessert die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Sie ist außerdem die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Arbeitslosigkeit reduziert, vielleicht gar vermieden wird, und dass die Gesellschaft sozial und ökonomisch international wettbewerbsfähig bleibt. Die Herausforderung der Globalisierung der Wirtschaft – auch angesichts der Erweiterung der EU – besteht u.a. darin, die notwendige Qualifikation der Menschen und deren Flexibilität sowie die Internationalisierung der Ausbildung zu ermöglichen. Ferner führt die Entwicklung der Wirtschaft zu einer steigenden Komplexität der Berufe und damit einhergehend der Notwendigkeit zur Öffnung des tertiären Sektors.

Der ungezügelten Globalisierung setzt die Sozialdemokratie das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung entgegen, das die wirtschaftliche und soziale Entwicklung - global und lokal – an der Tragekapazität der ökologischen Systeme ausrichtet. Dies verlangt auch in der Bildungspolitik die verstärkte Berücksichtigung von Kompetenzen, die erforderlich sind, um die nachhaltige Entwicklung umsetzen zu können.

Sozialdemokratische Bildungspolitik hat neue Strukturen geschaffen und den Anschluss an die aktuelle pädagogische Diskussion herge- stellt. Nicht nur der Ausbau der Gesamtschulen sondern auch die Neugestaltungen der Grundschulen, angemessene Orientierungsstufen oder die Einrichtung von regionalen Bildungszentren haben gleiche Bildungschancen für Kinder und Jugendliche nachhaltig gefördert. Auf diesem Wege soll Bildungspolitik weiterhin gestaltet werden. Dazu soll der Leitantrag beitragen, auch wenn die beschriebenen Ziele weit über die Zeit einer Legislaturperiode hinausreichen.

Das deutsche Bildungssystem hat gravierende Mängel und Defizite. Das haben die Studien aufgezeigt. Alleinige Forderungen nach mehr Leistungsanforderungen und Qualitätsüberprüfungen greifen zu kurz. Ziel der sozialdemokratischen Bildungspolitik ist es, den Anteil derjenigen zu senken, die die Schule ohne qualifizierten Abschluss verlassen, und den Anteil höherer Schulabschlüsse bei den Schulabgängerinnen und Schulabgängern deutlich zu erhöhen, unabhängig von der sozialen oder nationalen Herkunft der Eltern und ohne Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Die Zahl der Zurückstellungen vom Schulbesuch und der Klassenwiederholungen müssen im Interesse eines zügigen Bildungsverlaufs massiv zurückgehen.

Um das Bildungssystem in Deutschland zukunftsfähig zu entwickeln, sind große öffentliche und private Anstrengungen erforderlich. Wir brauchen mehr und bessere Bildung für alle sowie die Förderung jedes Einzelnen in allen Fassetten, um seine Leistungsfähigkeit und Kreativität voll zu erschließen. Niemand darf zurückgelassen werden. Ein hohes Bildungsniveau und leistungsfähige Bildungseinrichtungen sind die wichtigste Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes im globalen Wettbewerb. Investitionen in die Bildung sind also Zukunftsinvestitionen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.

Die Kindergartenkinder, die Schüler/innen, Auszubildende, Studierende und Erwachsene müssen in ihrer persönlichen Entwicklung optimal gefördert werden. Selbständigkeit, Selbst- und Zukunftsvertrauen, Gestaltungskompetenz, Kooperationsfähigkeit sowie Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft werden unterstützt.

Wir brauchen ein Bildungssystem, das neben fachlichem Wissen auch die soziale und kommunikative Kompetenz vermittelt und Leistung fördert und fordert.

Zur langfristigen Sicherung der Zukunftsfähigkeit ist daher ein Strukturwandel in allen Bereichen des Bildungssystems in Schleswig-Holstein notwendig. Dieser Aufgabe müssen sich alle stellen: Staat, Kommunen, alle öffentlichen Einrichtungen, die Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger. Dazu wollen wir Sozialdemokraten mit diesem Antrag den Blick über die vielen zu lösenden Alltagsfragen hinweg auf die nächsten Jahrzehnte werfen.

Ganzheitlicher bildungspolitischer Ansatz

Bildung muss ganzheitlich verstanden werden. Ganzheitlich heißt: Bildung ist nicht nur eine Frage der Wissensvermittlung. Bildung ist auch eine Frage des Erlernens motorischer Abläufe, des Ausschöpfens kreativer Anlagen, der Erfahrungen der Sinne und des Erlebens von Gemeinschaft, sowie der Wahrnehmung sozialer Verantwortung. Dieser Bildungsbegriff betrifft neben Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen auch Elternhaus, Kindertagesstätten, Vorschulen, Kindergärten, Jugendhilfe, außerschulische Jugendarbeit und außerschulische Lernräume und nicht zuletzt berufliche Ausbildung. Sie sind in das neue Bildungssystem grundsätzlich einzubeziehen. Bildung betrifft alle Altersgruppen im Sinne der Forderung nach einem „Lebenslangen Lernen“. Bildung muss mit „Lust am Lernen“ verbunden sein. Ein neuer ganzheitlicher bildungspolitischer Anspruch muss vom Lernenden und nicht vom Lehrenden aus gedacht werden, somit stellt das pädagogische Handeln das Kind in den Mittelpunkt. Die bestmöglichen Ressourcen müssen daher in den ersten Bildungsjahren eingesetzt werden.

Neue didaktische Konzepte für die gemeinsame Vermittlung von fachlichen Kenntnissen fachübergreifenden Kompetenzen und sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sind zu entwickeln.

Da das traditionelle Notensystem nur einer Selektivität Vorschub leistet und weder eine Beschreibung der Leistung von Schülerinnen und Schülern liefert noch Fördermöglichkeiten aufzeigt, ist es bis zur 6. Klassenstufe zu ersetzen oder zumindest zu ergänzen durch eine Mischung aus mündlichen und schriftlich formulierten Rückmeldungen, durch Beratungsgespräche mit Eltern und Schülern/innen und durch Lernpläne, die dem Schüler / der Schülerin seine/ihre noch zu erwerbenden Kompetenzen und die Wege dazu aufzeigen. Dabei ist die ganze Breite von fachlichen Kenntnissen, fachübergreifenden Kompetenzen und auch sozialem Verhalten und sozialem Einsatz aufzunehmen.

Es bedarf nachvollziehbarer Qualitätsstandards, einer entsprechenden Überprüfbarkeit der Leistung der Schüler/innen, der Studierenden, der Lehrer/innen, der Hochschullehrer/innen sowie der Bildungseinrichtungen und der Bildungsleistungen in Wirtschaft, Verwaltung und Weiterbildung. Es bedarf der Schaffung einer bundeseinheitlichen unabhängigen Qualitätsagentur zur Entwicklung und Evaluierung der Standards.

Ein zukunftssicheres Bildungssystem muss statt frühzeitigem Aussortieren ein längeres gemeinsames Lernen bis zur Klassenstufe 10 ermöglichen. Wir brauchen eine Förderung lernschwächerer sowie lernstärkerer Schüler/innen.

Damit die Verantwortung für die Bildung ganzheitlich wahrgenommen werden kann, sind innere und äußere (Schul-)Angelegenheiten stärker zusammenzuführen. Bildungsinstitutionen müssen nicht nur offen sein für Innovationen, sie müssen sie hervorbringen. Bildungsinstitutionen müssen auch in der praktischen Umsetzung einen flexiblen und offenen Bildungsweg der Schüler/innen ermöglichen. Wir benötigen „Lernende Organisationen“ für die Bildung.

Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen, Schule, Ausbilderinnen/Ausbilder, Hochschullehrer/innen, Hochschule, und Gesellschaft beeinflussen den Lernerfolg der Kindergartenkinder, Schüler/innen, der Auszubildenden und der Studierenden. Dafür brauchen sie genauso wie die Schüler/innen und Studierenden mehr Beratung. Ein guter Ansatz ist die Elternschule, die weiter gefördert werden muss.

Wir brauchen auch ergebnisorientierte Standards für die Ausbildung von Erzieher/inne/n, Lehrer/inne/n und Hochschullehrer/inne/n. Ebenso wollen wir prüfen, ob Teile der Ausbildung von Lehrer/inne/n und anderen pädagogischen Berufen über einen gewissen Zeitraum gemeinsam erfolgen können.

Wir benötigen eine größere Autonomie – die Fähigkeit zur Selbststeuerung - der einzelnen Einrichtungen und mehr Teamwork unterschiedlicher Professionen in den Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen.

Wir brauchen ein positives Lehr- und Lernklima und eine gesellschaftlich vereinbarte Ergebnisorientierung der bildungspolitischen Vorgaben. Wir brauchen deshalb outputorientierte Standards für die Bildungseinrichtungen, die sowohl fachliche als auch kommunikative und soziale Aspekte sowie eine Leistungsorientierung enthalten.

Es bedarf eines mittelfristig verlässlichen und bedarfsgerechten Finanzbudgets für jeden Kindergarten, jede Schule, jede Hochschule. Das Ansparen von Mitteln und deren Übertragung von einem Haushaltsjahr in das nächste muss haushaltsrechtlich ermöglicht werden, um wirtschaftlicher handeln und größere oder langfristige Projekte finanzieren zu können. Budgetierung heißt allerdings Gewinn- und Verlustvortrag in das Folgejahr. Darüber hinaus muss es mittel- bis langfristig zu einer stärkeren ergänzenden Beteiligung der Wirtschaft und der Gesellschaft an den Bildungsaufgaben über Stiftungen, Sponsoring und Spenden sowie über bürgerschaftliche Mitarbeit an den Bildungseinrichtungen kommen. Dabei lehnen wir eine kommerzielle Werbung für Produkte und Firmen an den Schulen selbst ab.

Allgemein ist zur finanziellen Seite der Autonomie zu sagen, dass das Konnexitätsprinzip selbstverständlich sein muss. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben von einer Ebene soll der Effizienz dienen und nicht der Einsparung der abgebenden Ebene.

Kommunen als Träger der Bildung, Weiterbildung und Kultur

Die eigenständige Verantwortung für Schulen und Bildungseinrichtungen

In den Gemeinden und Gemeindeverbänden ist Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Erwachsenenbildung eine zentrale Gestaltungsaufgabe zukunftsorientierter Gemeinwesenpolitik. Auf kommunaler Ebene können Bildungsaufgaben schnell erkannt und zielgenau gelöst werden. Schulträger sind in der Lage, zeitnah auf demographische Veränderungen zu reagieren, Schulen zu verändern und Kooperationen unterschiedlicher Schularten einzugehen oder Schulen unterschiedlicher Schularten organisatorisch zu verbinden. Dazu gehört ebenso die Zusammenarbeit aller Beteiligen – exemplarisch seien hier Lehrerinnen und Lehrer sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen genannt.

Die Bildungsentwicklungsplanung muss als Pflichtaufgabe der kommunalen Ebene belebt werden. Das Umfeld eines Kindergartens, einer Schule soll in die pädagogische Arbeit einbezogen werden. Dazu benötigen die Einrichtungen einerseits Unterstützung der Kommunen und Kreise, andererseits entsprechende Spielräume zur Selbstgestaltung, in die sich kommunale Kultureinrichtungen, sportliche, künstlerische und Naturerlebnis-Angebote von Vereinen und Einzelpersonen einbringen und die mit dem Unterrichtsangebot der Schulen vernetzt werden können. Durch selbstbestimmte Kindergarten- und Schulprogramme stärken die einzelnen Einrichtungen ihr eigenes pädagogisches Profil und ihre Individualität.

Die Funktion der Schulleitung bei der Entwicklung der Schulen zu regional-, orts- bzw. stadtteilbezogenen Lern- und Lebenszentren soll künftig von Schulleiter/inne/n wahrgenommen werden, die für die Tätigkeit als Schulleiter/in neuer Ausprägung eine eigene spezielle Ausbildung (Zusatzausbildung) erhalten, die sie in die Lage versetzt, die Schule mit Hilfe von Evaluation, Zielerklärungen, Zielvereinbarungen und eigenständiger Budgetverwaltung pädagogisch und wirtschaftlich zu führen. Die Schulleitungsaufgaben können auch in eine verwaltungstechnische und eine pädagogisch orientierte Funktion aufgeteilt werden.

Wir benötigen eine Bildungsfinanzierung aus einem Guss, die die schulische Verantwortung für die Feinsteuerung der Ressourcen stärkt und die den Finanztransfer vom Land zu Städten, Kreisen und Gemeinden regelt. Weitere Finanzierungsbeteiligungen des Landes an spezifischen Angeboten (Musikschulen, VHS, sonstige Weiterbildungsträger, Öffentliche Büchereien, Familienbildungsstätten u.a.) sollen als Pauschalen in den Kommunalen Finanzausgleich einfließen. Hierzu können Kooperationsverträge mit Zielvereinbarungen zur Finanzierung der Bildungsangebote abgeschlossen werden. Wir treten weiterhin für vollständige Lernmittelfreiheit ein.

Die Finanzierungsanteile des Landes für Kindertagesstätten sind als pauschale Zuweisung in den kommunalen Finanzausgleich einzustellen. Die pauschale Zuweisung erfolgt an den jeweiligen kommunalen Träger der Jugendhilfe, der die Finanzierung der Angebote freier Träger in eigener Zuständigkeit regelt. Die Erhebung von Elternbeiträgen darf bestimmte Höchstbeiträge nicht überschreiten. Darüber hinaus streben wir einen steuerfinanzierten, für die Eltern gebührenfreien Besuch von Kindergärten in Deutschland durch Umschichtungen in der Steuer- (z.B. beim Ehegattensplitting) und Familienpolitik (z.B. beim Kindergeld) langfristig an. Das nächste Ziel muss sein, für alle Kinder den Besuch einer Kindertagesstätte im Alter zwischen fünf und sechs verbindlich und kostenfrei aufzubauen. Für die unter dreijährigen Kinder müssen Betreuungsangebote in bedarfsgerechtem Umfang ausgebaut bzw. geschaffen werden, die vorzugsweise als Gruppeneinrichtungen analog zu Kindertagesstätten funktionieren, mit qualifiziertem Personal arbeiten und vollen Zugang zu Früherkennungs- und Frühförderungsmaßnahmen besitzen.

Eine neue Arbeitsteilung zwischen Land, Kreis und Kommune

Die Träger in den Kreisen und Kommunen sollen verstärkt die Verantwortung für die Bildungseinrichtungen übernehmen. Hierzu ist eine neue Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen erforderlich. Dabei müssen Kosten für neu den Kreisen und Kommunen übertragene Aufgaben vollständig und langfristig durch entsprechende Finanzzuweisungen gedeckt werden.

Um eine soziale und kulturelle Chancengleichheit landesweit zu gewährleisten, muss das Land den gesetzlichen Rahmen vorgeben und für die Überprüfung der Qualitätsstandards sorgen. Die Bildungsangebote müssen auf die besonderen regionalen Bedingungen und Lebensverhältnisse ausgerichtet sein und sicherstellen, dass die Chancen auf Bildung in allen Regionen des Landes gleich sind. Bei ungleichen Ausgangslagen in den Kommunen mit besonderen sozioökonomischen Problemen müssen auch die zur Verfügung gestellten Mittel ungleich sein. Denn: wer Ungleiches gleichbehandelt verstärkt die Ungleichheit.

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung durch das Land erfolgt u.a. durch:

  • Qualitätskontrollen einzelner Bildungsziele,
  • Qualitätsberichte der Kindergärten, Schulen und Kommunen,
  • schulinterne sowie schulübergreifende landes- und bundesweite Testverfahren,
  • horizontale Vergleichbarkeit der Abschlüsse,
  • eigenständige selbst organisierte Evaluationsverfahren der Erzieher/innen- und Lehrer/innenteams.

Die Aufgaben der Schulämter müssen auf eine stärkere pädagogische Selbstgestaltung und dienstrechtliche Selbstverantwortung der einzelnen Schulen ausgerichtet sein. In diesem Zusammenhang müssen sie als pädagogische Dienstleistungszentren in den Kreisen und kreisfreien Städten wirken, die u.a.:

  • beraten,
  • externe Evaluation durchführen oder vermitteln,
  • die Ergebnisse von Selbstevaluationen diskutieren,
  • Unterstützungsangebote vorhalten.

Dieser neue bildungspolitische Ansatz bedarf auch einer neuen Form der Partizipation der Betroffenen. Unterschiedliche fachliche Zuständigkeiten von Schul- und Kindertagesstättenaufsicht müssen überwunden werden, um auf kommunaler Ebene die Stränge der pädagogischen Verantwortlichkeit für Kindergarten, Schule und Jugendhilfe bündeln zu können. Schul- und Sozialpädagogik sind deshalb unter einem ganzheitlichen Bildungsansatz gleichwertige Kooperationspartner. Darüber hinaus sollen die Kommunen verstärkt Dienste bereitstellen, die die Bildungseinrichtungen in ihrer pädagogischen Arbeit ergänzen, beraten und unterstützen. Dadurch kann die Bildungsarbeit in den Kommunen stärker vernetzt werden. Zusammen mit den Kommunen sind dafür geeignete Finanzierungssysteme zu entwickeln.

Die „pädagogischen Dienstleistungszentren“ in den Kreisen und kreisfreien Städten (analog der Regionalen Berufsbildungszentren) sollen die bisherigen Schulämter ersetzen und den schulpsychologischen Dienst sowie Lernwerkstätten mit aufnehmen. Ihre Finanzierung erfolgt wie bisher durch eine Schlüsselzuweisung für allgemeine untere Landesbehörden an die Kommunen. Sie werden beraten durch Gremien, die aus Vertretern der Stadträte und Kreistage, der Schulen, Kindergärten und weiterer Bildungseinrichtungen, der Eltern und Schüler/innen sowie der staatlichen Schulaufsicht gebildet werden.

Das zukünftig wohnortnahe, flexible System als Regelfall der sonderpädagogischen Förderung ist gekennzeichnet durch die Integration dieser Förderung in die allgemeinen Schulen. Regionale Förderzentren sichern die Qualität dieser Förderung, indem sie Beratung, Unterstützung, Fortbildung und eigenständigen Unterricht anbieten. Beginnend mit der Kindertagesstätte und der Grundschule als Einrichtungen für alle Kinder soll durch eine sonderpädagogische Grundversorgung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Lernen" ein Wechsel auf besondere Fördereinrichtungen überflüssig werden.

Kinder im Vorschulalter

Kindertagesstätten sind Orte allgemeiner Bildung und damit elementare Bausteine zur Chancengleichheit. Haben Kinder die Chance auf ein gesundes Aufwachsen, auf soziale Begegnung und positive Lernerfahrungen, so ist der Grundstein für eine lebenswerte Zukunft gelegt. Ausreichende und qualitativ hochwertige Tagesangebote sind für die Entwicklung von Kindern unverzichtbar; überdies ermöglichen sie es den Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Deshalb muss auch das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren, das den besonderen Bedürfnissen von Kleinkindern gerecht wird, weiter ausgebaut werden. Wir brauchen eine stärkere Verzahnung von Kindergarten und Schule.

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtungen soll gestärkt werden. Kulturelle motorische und soziale Fähigkeiten, sowie Sprachkompetenzen sind vorrangig zu fördern.

Um die Ausgangsbedingungen für alle Kinder zu verbessern, müssen Entwicklungsverzögerungen und -defizite frühzeitig erkannt und im Bereich der Sprachförderung durch entsprechende verpflichtende Förderangebote schwerpunktmäßig vor der Einschulung behoben werden. Im Sinne der Chancengleichheit für alle Kinder muss eine Sprachförderung frühzeitig einsetzen, insbesondere für fremdsprachliche Kinder, aber auch zum Ausgleich der unterschiedlichen Spracherziehung im Elternhaus. Hierzu werden für alle Kinder nach dem vierten Lebensjahr angemessene Untersuchungen auf ihr Sprachvermögen und ihre Ausdrucksfähigkeit durchgeführt, um entsprechende Sprachdefizite durch verpflichtende Sprachförderangebote rechtzeitig überwinden zu können.

In der Ausbildung von Erzieher/inne/n muss darauf reagiert werden. Für die Ausbildung soll daher eine duale Ausbildung mit einem im europäischen Vergleich anerkannten Abschluss angestrebt werden, die einen starken Praxisbezug beibehalten soll. Elementar- und Primarbereich sind zur Kooperation zu verpflichten. Beide Bereiche müssen personell und pädagogisch vernetzt werden.

Intensivierte Kommunikation und Kooperation sollen durch gemeinsame verpflichtende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Erzieher/inne/n der Kindertagesstätten und Lehrer/inne/n aus dem Primarbereich durch die Schulträger und die örtlichen Träger der Jugendhilfe gemeinsam unterstützt werden.

Es ist notwendig, durch verstärkten Einsatz von Erziehern und Lehrern einen Ausgleich der männlichen Modell-, Beziehungs- und Erziehungsdefizite im vorschulischen Bereich, in der Primar- und Sekundarstufe herbeizuführen: durch positive Anreize wie bessere Besoldung, erhöhte gesellschaftliche Anerkennung, Modellen zur Ausweitung von Vollzeitstellen und vergrößerten Aktionsradius infolge der zuvor genannten Vernetzung. Dies könnte im Effekt viele Konflikte und Motivationsprobleme, die zurzeit speziell bei Jungen beobachtet werden, entschärfen helfen. Analoges gilt für Mädchen in höheren Jahrgängen und naturwissenschaftlich-technischen Lernfächern, wo männliche Lehrkräfte überrepräsentiert sind.

Die Einschulung innerhalb der flexiblen Eingangstufe muss auch zum Halbjahr möglich sein. Hierüber beraten Eltern, Elementar- und Primarbereich. Die Organisation des Unterrichts in der Schuleingangsphase in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen ist die angemessene, folgerichtige schulorganisatorische Weg und deren Ausbau ist zu fördern.

Die Schule als Haus des Lernens und der kulturellen Begegnung

Kooperative und integrierte Systeme

Die derzeitige Trennung der Schüler/innen nach der 4. Klasse in die bestehende Struktur von vier Schulformen in der Sekundarstufe I ist nicht zukunftsfähig. Im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Schulentwicklungsplanung müssen kooperative, integrative und den regionalen Gegebenheiten angepasste eigenständige Systeme entwickelt werden, die in allen Bereichen zu einem gleichwertigen Abschluss am Ende der Sekundarstufe I führen. Eine stärkere Integration der Schularten und mehr Durchlässigkeit soll sich organisch aus dem bestehenden Schulwesen entwickeln. Bestehende Strukturen wie Schulzentren oder Realschulen mit Hauptschulteil sollen fortschreitend zusammenarbeiten, sich zu kooperativen Schulsystemen weiterentwickeln und die Trennung der Schüler/innen nach Schularten bereits nach der 4. Klasse schrittweise überwinden. Dieses Zusammenwachsen ist durch gezielte Unterstützung zu fördern. Schulen, die sich auf den Weg des Zusammenwachsens begeben, erhalten eine besondere Unterstützung z.B. eine bessere Lehrer/innenzuweisung und Innovations- u. Poolstunden. Langfristiges Ziel ist es dabei, dass die Schüler/innen auch in Deutschland wie in den meisten europäischen Ländern von der 1. bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet werden.

Im Anschluss würde sich dann der Weg in die Sekundarstufe II oder in die berufliche Erstausbildung eröffnen. Der Abschluss dieser zweiten Bildungsphase sollte zum Hochschulstudium berechtigen. Damit würden viele Problemsituationen des jetzigen Bildungssystems, wie sie in der PISA-Studie aufgezeigt wurden, weitgehend vermieden werden. Ein solcher Systemwechsel ist nur gemeinsam mit anderen Bundesländern und mit breiter gesellschaftlicher Unterstützung umzusetzen. Dafür setzen wir uns ein.

So bald wie möglich soll ab der ersten Klasse in der Regel Englisch als erste Fremdsprache eingeführt werden. Das Fach ,,Wirtschaft und Politik” ist an allen Schulen spätestens ab Klasse 9 einzuführen.

Autonome Ressourcenverantwortung

Die einzelne Schule ist verantwortlich für finanzielle Ressourcenverwaltung, Personaleinsatz, Entwicklung des Profils auf der Grundlage ihres Schulprogramms und Erreichung der vorgegebenen Bildungsstandards und selbst gesetzten Entwicklungsziele.

Um die Lernergebnisse zu erreichen, sollen die Schulteams individuelle Lernwege gemeinsam mit den Schüler/inne/n beschreiten. Schule muss als Lebensraum für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern wieder entdeckt werden.

Die Schule für den ganzen Tag

Die Berufstätigkeit beider Elternteile nimmt ebenso zu wie die Zahl der Alleinerziehenden und der Einzelkinder. Viele Kinder im Vorschul- und Grundschulalter werden schon früh in ihren Bildungs- und Lebenschancen benachteiligt, weil es an Betreuungsmöglichkeiten, anregenden Spiel-, Erlebens- und Orientierungsmöglichkeiten fehlt, die ihre Entwicklung positiv beeinflussen. Deshalb soll ein flächendeckendes Ganztagsangebot über den Primarbereich hinaus als „offene Ganztagsschule“ helfen, für alle Schülerinnen und Schüler gleiche Startchancen zu schaffen. Ganztagsangebote müssen für alle Schüler/innen und Eltern, die dies wünschen, erreichbar sein.

In einem abgestimmten Gesamtkonzept der „Schule für den ganzen Tag“ müssen Unterricht und außerschulische Erfahrung, Arbeit und Freizeit, Kultur und Sport, Spiel und musisch-kulturelle Angebote sowie Mahlzeiten und Ruhezeiten wesentliche Elemente des Schullebens sein. Die offene Ganztagsschule bietet an fünf Wochentagen verlässliche Zeiten orientiert an den regionalen Bedürfnissen der Schüler/innen und Eltern. Für die Ferien und die sonstigen schulfreien Tage kann der Träger der offenen Ganztagsschule Lösungen anbieten und sollte hier mit anderen öffentlichen Trägern zusammenarbeiten. Dementsprechend verwendet die offene Ganztagsschule Ressourcen und Kompetenzen von Schule, Jugendhilfe, außerschulischen Einrichtungen der Umweltbildung und des Globalen Lernens, Kultur und Sport. Sie bezieht auch bürgerschaftliches Engagement in ihre Arbeit ein, öffnet sich ihrem Umfeld und formt sich so zu einer „gemeinwesenorientierten Schule“ aus. Schulmauern dürfen Bildung nicht einschränken.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um Qualitätsstandards ist sicherzustellen, dass die Ganztagsschule zum einen in den Kommunen als gemeinsame Einrichtung von Schule und Jugendhilfe wahrgenommen werden kann, andererseits aber für die jeweiligen Einrichtungen genügend Spielraum besteht, um spezifischen lokalen Bedürfnissen und Anforderungen durch gezielte Fördermaßnahmen flexibel gerecht werden zu können (z.B. unterschiedliche Alters- und Sozialstrukturen, hohe Schüleranteile mit Migrationshintergrund, Sprachdefizite, sonderpädagogischer Bedarf, Elternberatung).

Vor allem Schule und Jugendhilfe, bzw. freie Träger, bringen ihre jeweiligen Potentiale ein. Diese Zielsetzung erfordert allerdings, dass ein Rahmen geschaffen wird, der die Abgrenzung zwischen Schule und Jugendhilfe überwindet. Insbesondere sind für die Reintegration von schwierigen Kindern und Jugendlichen (Schulverweigerer, Schulschwänzer) in die Regelschule Maßnahmen der Phasen-Integrationsbeschulung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe vorzuhalten und zu fördern.

In der offenen Ganztagsschule arbeiten unterschiedliche Professionen (Lehrer/innen, Beratungslehrer/innen, Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen, Lehrbeauftragte, Ehrenamtliche etc.) als Schulteams gleichberechtigt zusammen und leisten sich gegenseitig Hilfestellung. Dies setzt verbindliche Fort- und Weiterbildung sowie eine Ausweitung der Präsenzzeiten für das gesamte Personal voraus. Auch muss es mehr Kommunikation zwischen den Lehrer/inne/n über ihre Arbeit in den Klassen, ihren Unterricht und die Lernfortschritte geben (z. B: um Qualität von Ersatzstunden zu verbessern, Probleme frühzeitig und gemeinsam anzugehen, Auffälligkeiten früher wahrnehmen zu können usw.). Dafür müssen auch die infrastrukturellen Voraussetzungen der Voraussetzungen der Raumprogramme verändert werden.

Eltern stehen nicht außerhalb des Bildungssystems, sie sind integraler Bestandteil. Sie haben sowohl das Recht als auch die Pflicht ihre Verantwortung für den Bildungserfolg ihrer Kinder anzunehmen. Die Schule muss Eltern aktiv an der Arbeit der Schule beteiligen und zur Mitarbeit motivieren. Die skandinavischen Schulsysteme geben hier gute Beispiele.

Unterstützt werden müssen Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen durch eine sozialtherapeutische, sozialpädagogische bzw. psychologische Betreuung durch Fachkräfte an den Schulen.

Schulen brauchen nicht nur Schulsekretariate und Hausmeister, sondern ein qualifiziertes Schulpersonal, um die Schulleitungen von reinen Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

Verantwortlich für Einrichtung und Gestaltung der offenen Ganztagsschule müssen weiterhin die Kommunen sein, da sie die gemeinsame Verantwortung für Schule und Jugendhilfe tragen. Die Bedarfsfeststellung kann durch die Verknüpfung von Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung erfolgen. Dafür müssen die Kommunen allerdings sowohl die Zuständigkeit, als auch die Ressourcen für Konzeption, Standort- und Raumplanung sowie für die konkrete Entwicklung der Angebote und ihre Durchführung erhalten.

Die neue Lehrerausbildung

Experten für das Lernen, für Bildung und Erziehung

Lehrerinnen und Lehrer haben viele Aufgaben zu erfüllen. Sie sollen in erster Linie Unterricht kompetent organisieren und das Lernen der Schülerinnen und Schüler fördern. Sie haben zugleich die Aufgabe, sich am Entwicklungsprozess der Kinder und Jugendlichen hin zu einer selbstbewussten, eigenständig denkenden und handelnden Persönlichkeit zu beteiligen, die sich auch ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist und diese Verantwortung für das Gemeinwesen wahrnimmt. Lehrerinnen und Lehrer müssen selbst Vorbild für ein solches Verhalten sein. Sie arbeiten in Bildung und Erziehung mit den Elternhäusern und anderen Institutionen bei der Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zusammen. Lehrer/innen sind dabei nicht nur Ansprechpartner und Berater für das Elternhaus; sie wirken zugleich mit an der Organisation von Schule in deren sozialem und wirtschaftlichem Umfeld. Lehrerinnen und Lehrer haben damit einen der anspruchsvollsten Berufe, den unsere Gesellschaft zu vergeben hat. Sie verdienen Anerkennung und Unterstützung bei der Arbeit, die sie in der Schule leisten. Wir müssen wieder erreichen, dass der Beruf des Lehrers nicht nur ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießt, sondern auch von besonders geeigneten Persönlichkeiten wahrgenommen wird.

Wir brauchen Lehrer/innen, die die Schüler/innen darin unterstützen, eigenständig zu denken und zu handeln und selbständig und kooperativ zu lernen.

Diese Aufgabenstellung für die Lehrerinnen und Lehrer muss sich in der Reform der Lehrerausbildung niederschlagen. Lehrer/innen müssen in erster Linie Experten für das Lernen sein. Wir brauchen einen Studiengang, der sich zwar am Interesse des Fachwissens ausrichtet, aber die Pädagogik der Vermittlung stärker in den Mittelpunkt stellt. Gleichzeitig muss sich in der Lehrerausbildung die Qualität des Berufes als Pädagoge, Berater und Organisator von ganzheitlichen Bildungsprozessen niederschlagen.

Dazu werden wir die Lehrerbildung konsequent auf das Bachelor/Master-System umstellen.

Dieser Ansatz setzt auch an den Hochschulen ein Umdenken in der Lehre voraus. Fortbildung muss nicht nur kontinuierlich neue Fachinhalte vermitteln, sondern Lehrer/inne/n ermöglichen, sich den aktuellen Stand der Didaktik und Methodik anzueignen und das so Gelernte auch anzuwenden. Um den Fachlehrerbedarf flexibel decken zu können, müssen Ergänzungsausbildungen für Bachelor/Master-Absolventen anderer Fachrichtungen entwickelt werden.

Die Zusammenarbeit mit den Schulen muss ausgebaut werden für eine frühzeitige Einbindung von Lehramtstudierenden in den pädagogischen Schulalltag in Form von integrierten, pädagogisch unterstützten und semesterbegleitenden Schulpraktika. Außerdem sollten Lehramtstudierenden auch Praktika in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen machen. Dabei können berufliche Tätigkeiten vor und während des Studiums anerkannt werden. Die künftige Lehrer/innenausbildung muss die angestrebte Zusammenführung und Integration der verschiedenen Schularten berücksichtigen.

Ein verstärkt praxisnahes und an den zukünftigen Anforderungen ausgerichtetes Studium muss durch ein entsprechendes Fort- und Weiterbildungssystem ergänzt werden, das Pflicht- und Wahlelemente enthält. Mittel und Anreize für eine attraktive Fort- und Weiterbildung müssen bereitgestellt werden. Bei einem entsprechenden fachlichen Niveau der Maßnahme oder bei ideeller oder materieller Unterstützung könnten Teile der Fortbildung auch in der unterrichtsfreien Zeit liegen.

Zugleich wird eine leistungsorientierte Bezahlung entwickelt. Durch ein Prämiensystem (finanziell und/oder durch Stundenentlastung) werden Anreize für die Übernahme weiterer pädagogischer oder anderer neuer Aufgaben geschaffen. Die Arbeitszeit der Lehrer/innen muss besser als bisher die individuellen Leistungen und Belastungen berücksichtigen.

Gemeinsam mit Gewerkschaften und den Verbänden soll ein Arbeitszeitmodell erarbeitet werden, dass die unterschiedlichen Belastungen ebenso berücksichtigt wie das über den Kernunterricht hinausgehenden Engagement der Lehrkräfte. Auch dazu kann auf Beispiele insbesondere in den Skandinavischen Ländern zurückgegriffen werden. Im zusammenwachsenden Europa ist insbesondere anzustreben, dass es zu einer starken übergreifenden Anerkennung der verschiedenen Lehrerausbildungen kommt, dass Lehrer unterschiedlicher Nationalität in Europa in den jeweiligen nationalen Schulen angestellt werden können. Damit verbunden ist eine verstärkte Internationalisierung der Lehrerausbildung notwendig. Auch die Maßnahmen des Lehreraustausches sind auszuweiten. Es ist anzustreben, dass an jeder Schule Lehrer verschiedener Nationalitäten tätig sind, um so den Schülerinnen und Schülern die direkte Erfahrung von Mehrsprachigkeit und zugleich den Umgang mit anderen Kulturen und geschichtlichem Herkommen in Europa erlebbar zu machen.

Berufsqualifizierende Ausbildung

Für die berufsqualifizierende Ausbildung brauchen wir eine eigenständige, gleichwertige Berufsausbildung in einem integrierten Berufsbildungssystem. Dieses reicht von der Berufsvorbereitung und Entwicklung der Voraussetzungen für die Ausbildungsfähigkeit in den allgemeinbildenden Schulen über die Berufsberatung, die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, die Gewinnung praktischer beruflicher Erfahrung, die gesetzlich geregelte und staatlich- oder kammerzertifizierte Aufstiegsfortbildung bis hin zu gleichwertiger Eintrittsmöglichkeit mit Unterstützung und Hilfsangeboten in duale Fachhochschulstudiengänge und in ein fachqualifikationsbezogenes Universitätsstudium. Berufsschulleistungen sind in den Prüfungsergebnissen bei Berufsabschlussprüfungen gleichwertig anzurechnen. Wir legen Wert auf bessere Qualitätssicherung und Qualitätssicherungsinstrumente in der deutschen beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Moderne Berufsbilder und Modularisierung der beruflichen Bildung

Die berufliche Bildung muss auch in Zukunft von klaren tragfähigen Berufsbildern ausgehen, die eine umfassende, breite Berufsbildqualifizierung ermöglichen. Die Berufsbildungspläne sind dabei so zu strukturieren, dass es eine ausreichende Vergleichbarkeit im nationalen und zunehmend auch im europäischen Raum gibt. Einzelne Berufsbildungsabschnitte müssen hierbei so aufeinander aufbauen, dass den jungen Menschen auch Teilqualifikationen bescheinigt werden können, auf denen sie bei einer späteren Fortsetzung der beruflichen Bildung aufbauen können. Die Berufsbildung muss dabei so organisiert sein, dass die Erstausbildung und die Fort- und Weiterbildung organisch miteinander verbunden sind. Einzelne Ausbildungsmodule und Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen müssen in den Aufbau und die Anerkennung einer Berufsbildkompetenz einbezogen werden können.

Auch in der beruflichen Bildung benötigen wir die Modularisierung der Bildungsangebote und Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen. Dabei ist das sogenannte Duale System mit der Kooperation der Lernorte Betrieb und Schule ein erhaltenswertes, aber ausbaufähiges und reformbedürftiges Modell. An den Berufsschulen muss mit modernem Lehr- und Lernmaterial (Orientierung an der aktuellen Berufswelt) unterrichtet werden.

Dabei bedeutet Modularisierung zugleich, berufliche Ausbildungsgänge dem Bedarf entsprechend zukünftig in Teilzeit anzubieten.

Wir brauchen effektivere Lernortkooperationen, auch auf regionaler Ebene, zwischen den Lernorten Betrieb, Teilzeitberufsschule, Berufsfachschule, großen Lehrwerkstätten und über- sowie außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.

Ausbildungsverbünde können die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen helfen. Der Lehrer/innen/beruf muss für Seiteneinsteiger/innen weiter geöffnet werden. (Modularisierung der Lehrer/innen-Ausbildung) Insbesondere für Problemgruppen des Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarktes benötigen wir koordinierte Maßnahmenbündel von Berufsvorbereitung, Aus- und Weiterbildung sowie Nachqualifizierung. Es ist eine Koordination zwischen Jugendaufbauwerken, IHK’s, Handwerkskammern, Fortbildungswerken und anderen Bildungsanbietern erforderlich.

Wir wollen die Berufsschulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) weiterentwickeln, die staatlich finanziert, aber rechtlich selbständig, flexibel auf die Erfordernisse des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes reagieren können.

Grundsätzlich muss jeder junge Mensch das Recht bekommen, einen Schulabschluss erwerben zu können und eine Mindestberufsbildungszeit von drei Jahren wahrzunehmen. Sollte eine abgeschlossene Ausbildung, die einer dreijährigen Ausbildung entspricht, nicht als Erstausbildung erreicht werden, besteht der Anspruch darauf, diese berufliche Bildungszeit im Rahmen von Fort- und Weiterbildung auch berufsbegleitend oder in entsprechenden Berufsbildungszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Damit soll erreicht werden, dass die Zahl der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die in Deutschland bedrohlich stark angewachsen ist und ohne klare Gegenmaßnahme noch weiter anzusteigen droht, schrittweise deutlich gesenkt werden kann.

Hochschule

Hochschulpolitik muss zuallererst die Qualität von Forschung und Lehre gewährleisten. Die Qualität der Ausbildung einer zunehmenden Zahl von Studierenden und die damit verbundenen Berufschancen sind sicher zu stellen. Da sich Veränderungen im Hochschulbereich erst mit großen Zeitverzögerungen auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken, sollten kurzfristige Tendenzen nicht zur alleinigen Entscheidungsgrundlage gemacht werden. Bei der Überprüfung bzw. der Einführung neuer Studienangebote sollten neben der zum Teil zyklischen Nachfrage der Studierenden auch die längerfristigen Bedeutungen für Wirtschaft und Gesellschaft eine Rolle spielen. Hochschulpolitik muss sich in erster Linie an wissenschaftlichen und bildungsökonomischen Leitlinien orientieren.

Die Zukunftschance der Hochschulbildung in Schleswig-Holstein liegt in einer deutlichen Schwerpunkt- und Profilbildung. Dazu und aus wirtschaftlichen Gründen ist eine stärkere Kooperation bis hin zur Kooperation der Hochschulen des Landes (auch von Fachhochschulen und Universitäten) notwendig; dazu gehört auch der Aufbau von integrierten Studiengängen.

Mit ihrer Innovationsfähigkeit sollen sich unsere Hochschulen im nationalen wie internationalen Wettbewerb behaupten können. Wir werden die internationale Kooperation, insbesondere rund um die Ostsee, fördern und unterstützen.

Mit unserer Hochschulpolitik wollen wir die Qualität von Forschung und Lehre verbessern. Durch Strukturverbesserungen wollen wir eine effiziente Nutzung der Ressourcen gewährleisten.

Wir wollen die Zahl der Studierenden und das Forschungspotential im Land steigern und den Wissenstransfer in unsere Gesellschaft ausweiten.

Wir wollen den Anteil der Studierfähigen und der Studierwilligen erhöhen. Wie in der gesamten Republik benötigen wir auch in Schleswig-Holstein mehr qualifizierte Hoch- schulabsolventen. Das setzt eine größere Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen voraus und erfordert den Abbau sozialer Barrieren im Bildungssystem.

Wir treten deshalb ein

  • für gebührenfreies Erststudium (d.h. inklusive Master und einem Studienfachwechsel)
  • gegen Zugangsbarrieren an Hochschulen wie allgemeine Aufnahmeprüfungen oder ein vollständiges Auswahlrecht der Hochschulen darüber, wen sie als Studierende aufnehmen.
  • für eine auskömmliche Studienfinanzierung (BaföG), bei der wir langfristig eine Eltern unabhängige Förderung anstreben.

Niemandem darf aus finanziellen oder sozialen Gründen oder wegen seiner Herkunft Hochschulbildung verwehrt werden.

Eine deutsche Diplom / Magister / Staatsexamen-Insel wird keinen Bestand im vereinten Europa haben. Für differenzierte Qualifikationsziele benötigen wir ein gestuftes Studiengangsystem. Dem tragen wir mit der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge Rechnung. Dazu gehört auch eine verstärkte Modularisierung und die Einführung von Credit Points. Die neue Studienstruktur ist als Chance zu begreifen, zu einem früheren berufsqualifizierenden Studienabschluss und damit auch zu einer Verringerung der hohen Abbrecherquoten zu kommen. Außerdem ist eine solche Veränderung notwendig, damit Schleswig-Holstein und seine Studierenden eine Chance im sich entwickelnden Hochschulraum Europa haben. Dafür muss in Europa eine Kompatibilität der Studiengänge und -abschlüsse erreicht werden. Auch ein vermehrt gefordertes (Teil-) Studium im Ausland wird dadurch erleichtert. Dabei sollen die Inhalte im Zuge einer Studienreform so gestaltet werden, dass der Bachelor tatsächlich einen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt und feste Übergangsquoten zum Masterstudium damit überflüssig werden. Ziel des Studiums ist schon jetzt nicht mehr, alle Studierenden zu forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auszubilden, sondern ihnen eine wissenschaftlich fundierte Berufsbefähigung zu vermitteln. Die Praxisanteile sind in Bezug auf die zukünftig angestrebten Berufsfelder zu erhöhen.

Es muss somit dafür Sorge getragen werden, dass das Studienangebot trotz einer Profilbildung breitbandig genug bleibt und keine einseitigen Schwerpunkte auf Masterstudiengänge gelegt werden. Für eine weitere Umsetzung des Systemwechsels auf Bachelor/Master-Abschlüsse müssen geeignete Verfahren gefunden werden, um über die Vorteile aufzuklären und Hemmschwellen abzubauen.

Es müssen neue Formen der ergebnisorientierten Qualitätssicherung eingeführt werden (Evaluierung und Akkreditierung). Akkreditierungen müssen jedoch an nachvollziehbaren Inhalten orientierten, möglichst internationalen Kriterien entsprechen.

Das Land legt wie bei den Schulen auch bei den Hochschulen strategische Ziele fest. Sie gibt Anschubfinanzierungen für Forschung und Entwicklung und richtet einen Innovationsfond für die strategische Weiterentwicklung der Hochschulen ein. Wir wollen die Hochschulen beim Wissens- und Technologietransfer zur schnelleren und direkteren Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte, Techniken und Verfahren unterstützen. Darüber hinaus soll die Eigenverantwortung der Hochschulen durch eine weitgehende globale Haushaltssteuerung und eigenverantwortliches Management konsequent gestärkt werden. Sie erhalten eine eigenständige Budgetverwaltung. Damit sorgen wir für eine planungssichere Finanzierung der Hochschulen. Die Hochschulen entscheiden im Rahmen ihres Etats eigenständig über die Berufung von Professor/inn/en.

Veränderungen im Hochschulrahmengesetz des Bundes und des Dienstrechtes des öffentlichen Dienstes sind dringend erforderlich. Wir wollen eine leistungsorientierte Bezahlung der Hochschullehrer, eine verbesserte Förderung des Nachwuchses und einen größeren Austausch zwischen Hochschule und Wirtschaft. Das bestehende Landeshochschulgesetz ist anzupassen.

Besondere Bedeutung hat die deutliche Erhöhung des Frauenanteils in allen Wissenschaftsdisziplinen. Wir wollen nicht nur Förderprogramme dafür fortsetzen. Wir erwarten, dass die Hochschulen den Generationswechsel bei den Hochschullehrern nutzen, um mehr qualifizierte Wissenschaftlerinnen zu berufen. Das soll weiterhin Bestandteil der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen bleiben.

Wir anerkennen die wichtige Rolle des Studentenwerkes Schleswig-Holstein für die Grundversorgung der Studierenden mit Wohnraum, Mensen und Kultur- und Beratungsangeboten. Wir wollen daher Zielvereinbarungen abschließen, um dem Studentenwerk eine längerfristige Planungssicherheit zu ermöglichen.

Um effizienter arbeiten zu können, benötigen die Hochschulen qualifizierte und mit hinreichenden Kompetenzen ausgestattete Leitungen und ein effizientes Hochschulmanagement. Wir wollen die Rektorate und Dekanate zu „Vorständen“ der Hochschulen machen. Größere Entscheidungskompetenzen helfen den Hochschulen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Sie erfordern aber auch eine funktionierende Kontrolle durch die Gremien der Selbstverwaltung. Die demokratischen Prinzipien, die wir im Hochschulgesetz verankert haben, müssen in ihrem Gehalt Bestand haben.

Die Richtungskompetenzen sollen von einem paritätisch besetzten Organ ausgeübt werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, sind Forschung und Lehre stärker als bisher zu verzahnen. Andere Länder geben hier vor, wie finanzielle Mittel effektiver zur besseren Vermittlung des aktuellen Forschungsstandes genutzt werden können. Ein transparentes Hochschulcontrolling zur Leistungsbewertung der Hochschulen, Studierenden, Profes- sor/inn/en und Dozent/inn/en ist dringend erforderlich. Diese Outputkontrolle muss Kennzahlen erbringen können, die bundesweite Vergleiche bezüglich der Leistungsfähigkeit ermöglichen.

Dazu muss ein transparentes System der Leistungsüberprüfung der Arbeit der Dozent/inn/en und Professor/inn/en landesweit etabliert werden. Die Bedeutung der Lehre für die Qualität einer Hochschule ist genauso hoch einzuschätzen wie die Qualität der Forschung. Deshalb muss das Berufsbild der Hochschullehrer/innen in Deutschland verändert werden.

Eine Spreizungsregelung für die Lehrverpflichtungen und die Einrichtung von Lehrdeputaten wird ermöglicht. Durch ein Prämiensystem werden Anreize für die Übernahme neuer Aufgaben geschafft und auf die notwendige Ausweitung der Lehrverpflichtungen reagiert.

Auch an Hochschulen müssen neue innovative Prüfungsverfahren eingeführt werden, die Verständnis erfassen und kooperative Problemlösungskompetenzen berücksichtigen.

Das BAFÖG mit seinen unrealistischen und unflexiblen Bemessungsgrundlagen wird den Anforderungen, die heute an diese Einrichtung gestellt werden schon nicht gerecht. Die Umstellung auf Bachelor/Master und die erweiterten Möglichkeiten durch Teilzeitstudiengänge können nur durch eine elternunabhängige Finanzierung des Studiums sinnvoll und sozial gerecht begleitet werden. Die skandinavischen Länder zeigen uns hier mehrere Möglichkeiten auf.

Die Hochschulen werden ihrer herausragenden Rolle in der Wissensgesellschaft nur gerecht, wenn sie Weiterbildung als dritte Aufgabe neben Erstausbildung und Forschung konsequent wahrnehmen und zur Profilbildung nutzen.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben erfordert weit gehende Veränderungen in unserem Bildungssystem, die über die Allgemeinbildung, den Hochschulbereich und die berufliche Bildung hinaus gehen. In der Erkenntnis, dass sich mehr als die Hälfte aller Bildungsinhalte über Formen informellen Lernens vermitteln, werden wir beim lebensbegleitenden Lernen weiterhin einen Schwerpunkt legen. Dabei orientieren wir uns am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Das ist Lernen für die Gesellschaft der Zukunft.

Nachhaltigkeit ist die inhaltliche Klammer, die Kompetenzen vermittelt, Zukunftsprobleme zu erkennen und Lösungsansätze zu entwickeln. Die verstärkte Ausrichtung der Bildungspolitik an diesem Ziel ermöglicht es, die komplexen Zusammenhänge zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu erkennen. Dazu gehört auch, Bedürfnisse und Lebensstile zu reflektieren und Verantwortung zu übernehmen. Dafür sind insbesondere die Gestaltungskompetenz, die Kommunikations- und Kooperationskompetenz, die Partizipationskompetenz und die Einbeziehung der Gender- und Gerechtigkeitsperspektive zu fördern. In diesem Sinne ist die Diskussion um die Reformen im Schulbereich aufgrund der PISA-Ergebnisse in allen Bildungsbereichen mit den Reformansätzen der "Bildung für nachhaltige Entwicklung" zu verbinden.

Bereits im vorschulischen Lernen soll mit der Vermittlung des Wertes der Natur begonnen und auch im außerschulischen Bereich vertieft werden. Damit werden die Menschen fähig, sich in unserer Welt zu Recht zu finden und an der Gestaltung einer modernen Gesellschaft mitzuarbeiten.

Nachhaltigkeit fördert Identität, Mündigkeit und Ganzheitlichkeit. Dem müssen die didaktischen Konzepte und die Arbeit der Bildungsträger in allen Bereichen Rechnung tragen. Zugleich muss die Leitidee der Nachhaltigkeit auch zu einem zentralen Eckpunkt in Forschung und Wissenschaft werden. Wir werden die von uns geförderten Einrichtungen (u.a. Akademie für Natur und Umwelt, Akademie für ländliche Räume, Gustav-Heinemann-Akademie, Volkshochschulen) bei der Weiterentwicklung in diesem Sinne unterstützen.

Weiterbildung

Weiterbildung ist ein Grundrecht des Menschen, das er zur Persönlichkeitsbildung, zur Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur persönlichen Lebensgestaltung nutzen können muss. Kontinuierliches Lernen wird zum Grundprinzip im Leben und Arbeiten der Zukunft. Über einen rechtlich gesicherten Weiterbildungsanspruch muss jeder Mensch die Möglichkeit erhalten, zu angemessenen Bedingungen für Zwecke der Weiterbildung eine berufliche Freistellung zu erfahren. Über ein Bildungszeitkonto sind zugleich Fördermöglichkeiten aufzubauen, die der Betreffende mit eigenen Mitteln und gegebenenfalls Mitteln des Arbeitgebers zur Finanzierung seiner Weiterbildungszeit einsetzen kann. Bestehende Programme der Bildungsfinanzierung, z.B. der Bildungskredit für ein Hochschulstudium, sind auf die Weiterbildung auszudehnen. Besonders qualifizierte Aufstiegsfortbildungen sind weiterhin in besonderer Weise durch staatliche Mittel zu fördern. Lebenslanges Lernen darf sich nicht auf Fortbildungskurse beschränken.

„Human Resources“ in Form von Information und Wissen, Flexibilität, Innovationsfähigkeit und Kundenorientierung sind Motor der Dienstleistungsgesellschaft. Sie werden aber auch in der industriellen Produktion, im Handwerk und in der Landwirtschaft der Zukunft unverzichtbar sein. Deshalb kommt der Weiterbildung bei der Bewältigung des rasanten technologischen Fortschritts und der Anpassung an die Erfordernisse der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu: Sie muss berufliche, fremdsprachliche, kulturelle, soziale und kommunikative Kompetenzen vermitteln, aber auch Defizite in Bildung und Ausbildung abbauen.

Der technologische Fortschritt in unserer Gesellschaft verläuft mit rasanter Geschwindigkeit. Von den Menschen wird auf nahezu allen Bereichen des menschlichen Lebens eine ständige Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel und an gesellschaftliche Entwicklungen verlangt. Es ist nicht mehr möglich, mit den in einer Berufsausbildung bzw. in einem Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen ein gesamtes Berufsleben zu gestalten.

„Lebenslanges Lernen“ darf sich nicht auf den gelegentlichen Besuch eines Seminars beschränken, sondern bedeutet die kontinuierliche Begleitung des gesamten Berufslebens durch „Fort- und Weiterbildungsinseln“.

Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, welche keine oder nur eine geringe Qualifikation erfordern, führt dazu, dass zukünftig nur höher qualifizierte Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Zum Erhalt von Wirtschaftskraft und Wohlstand ist es erforderlich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur qualifiziert auszubilden, sondern ihnen auch die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung zu geben.

Zur Zeit fehlt es in weiten Teilen an der Erkenntnis dieser Situation und entsprechend an der Akzeptanz der Notwendigkeit eines zügigen und umfangreichen Ausbaus der Möglichkeiten zur Weiterbildung.

Der gesamte Bereich der Weiterbildung muss als dritte Säule eines zukunftsweisenden Bildungssystems neben der ersten Säule (Schule) und der zweiten Säule (Berufsausbildung, Studium) etabliert und weiterentwickelt werden.

Die Forderung heißt Modularisierung: Lernen im Baukastensystem. In einzelnen Modulen wird ein solides Fachwissen vermittelt, das es dem Einzelnen ermöglicht, individuelle Akzente zu setzen und immer wieder neue Bausteine zu ergänzen.

Eine solche Modularisierung von Studium und Weiterbildung erleichtert die Fortsetzung von Bildung und Qualifizierung nach Abschluss der Schullaufbahn. Ziel solcher Verfahren ist es, auch solche Kenntnisse anzuerkennen, die im Arbeitsalltag oder bei einem Ehrenamt erworben wurden und sie bei der weiteren Ausbildung zu berücksichtigen. Dafür müssten dann neue Formen der Anerkennung entwickelt werden.

Auch die Weiterbildungseinrichtungen müssen sich verändern. Weiterbildung muss offener auf die Menschen zugehen. Die Weiterbildungsprogramme müssen stärker den Weiterbildungsbedürfnissen der Menschen angepasst werden. Die soziale Bereitschaft der Menschen für die Weiterbildung ist für die Akzeptanz der Weiterbildung notwendig. Es bedarf einer positiven Wertschätzung der Weiterbildung in unserer Gesellschaft und in den Unternehmen. Weiterbildung muss offener auf die Menschen zugehen, und sie muss für beide Geschlechter und alle Altersgruppen gleichermaßen, sowie unabhängig vom sozialen oder kulturellen Hintergrund oder einer eventuell bestehenden Behinderung zugänglich bleiben. Die Weiterbildungsprogramme müssen stärker den Weiterbildungsbedürfnissen der Menschen angepasst werden. Dazu gehört auch das vermehrte Angebot von Weiterbildung in Teilzeit und zu solchen Konditionen, die mit der Betreuung von Familienangehörigen vereinbar sind.

Wir streben ein Rahmengesetz für die Weiterbildung auf Bundesebene an, das Grundrechte auf Weiterbildung, Mindestfinanzierung, Qualitätsstandards und Transparenz der Weiterbildung mit zum Inhalt hat. Grundsätzlich ist sicher zu stellen, dass es auch in Zukunft bei der beruflichen Weiterbildung einen ausreichenden Anteil allgemeiner, kultureller und politischer Bildung gibt, der mit einbezogen ist und auch gefördert wird. Dabei ist zwischen beruflicher und politischer Weiterbildung zu unterscheiden.

Folgenden Schritte halten wir für erforderlich:

  • Das Netz der Weiterbildungsverbünde wird ausgebaut. Zielvorgaben regeln die Arbeit der Verbünde. Die Arbeit der Verbünde wird regelmäßig evaluiert; die Bezuschussung erfolgt in Anlehnung an die Ergebnisse der Evaluation.
  • Hochschulen und Universitäten müssen ihren gesetzlichen Auftrag zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen. Hierzu gehört nicht nur der vermehrte Aufbau von dualen Studiengängen, sondern auch die Förderung von Werkstudien, bei denen sowohl eine berufliche Ausbildung wie eine akademische Ausbildung erworben werden können. Diese sind nicht nur in einer ersten Ausbildungs- und Studienphase zu ermöglichen, sondern auch berufsbegleitend bzw. in Lern- und Studienphasen innerhalb des Berufslebens einzuordnen.
  • Ein Netz von Weiterbildungseinrichtungen bietet im Auftrag des Landes und in enger Verzahnung mit Hochschulen/Universitäten und mit Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft ein profiliertes Angebot an Weiterbildungsprogrammen. Die Weiterbildungseinrichtungen werden hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ressourcen ausgebaut, so wie es die Wichtigkeit dieser Aufgabe rechtfertigt.
  • Die Volkshochschulen werden mit der landesweiten Wahrnehmung von Fort- und Weiterbildungsaufgaben beauftragt.
  • Der Landesverband der Volkshochschulen ist verantwortlich für die kontinuierliche Entwicklung, Beurteilung und Vernetzung des landesweiten Weiterbildungsangebotes.

Berufliche Fort- und Weiterbildung

Die Fortsetzung der Ausbildung auch nach dem Erreichen von Abschlüssen, der nachträgliche Erwerb fehlender Abschlüsse und der Erwerb höherwertiger Abschlüsse wird besonders gefördert.

Die Wirtschaft wird an der Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsmodulen beteiligt, um eine hohe Akzeptanz und eine bedarfsgerechte Gestaltung der Module zu sichern.

Kulturelle Fort- und Weiterbildung

Einschlägige Untersuchungen belegen eindrücklich den Zusammenhang zwischen persönlicher Leistungsfähigkeit und aktiver kultureller Fort- und Weiterbildung.

Das Netz der Bildungsstätten und ausgewählte Volkshochschulen sichern im Auftrag des Landes ein flächendeckendes Angebot an kultureller Fort- und Weiterbildung.

Hierbei ist darauf zu achten, dass das Angebot kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt wird, um es bedarfsgerecht zu erhalten. Ferner ist darauf zu achten, dass die Angebote in geografischer, ökonomischer und mentaler Hinsicht erreichbar sind.

Politische Bildung

Der Zusammenhang zwischen „demokratischer Bildung“ und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einer sozialen Gesellschaft wird in einschlägigen Veröffentlichungen dargestellt.

Die Kompetenz der Landeszentrale für politische Bildung in Verbindung mit den strukturellen Ressourcen des landesweiten Netzes der Volkshochschulen sichern ein bürgernahes Angebot an Veranstaltungen zur politischen Bildung.

Die Landeszentrale und die Volkshochschulen sind so zu fördern, dass sie ein quantitativ und qualitativ sinnvolles und attraktives Angebot darstellen können.

Allgemeine Weiterbildung

Zur persönlichen Daseinsbewältigung leisten die Möglichkeiten der allgemeinen Weiterbildung nach individueller Maßgabe der Nutzerinnen und Nutzer eine wichtige Aufgabe. Das landesweite Netzwerk der Volkshochschulen bietet ein breitgefächertes Angebot.

Die Volkshochschulen sind so zu fördern, dass sie diese Angebote entwickeln und durchführen können. Die unmittelbaren Kosten der Maßnahmen sind jedoch im Wesentlichen von den Nutzern zu tragen.