B1 Bildung ist Zukunft: Längeres gemeinsames Lernen ohne soziale Hürden (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2010
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Landesverband Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Präambel

Die SPD Schleswig-Holstein hat auf ihrem Parteitag im März 2004 in Norderstedt ein bildungspolitisches Langzeitprogramm „Lernen für die Zukunft“ beschlossen, das zu einem Meilenstein in der Bildungsgeschichte Schleswig-Holsteins und zugleich zum Anstoßgeber für die bildungspolitische Diskussion in Deutschland geworden ist.

Die nationalen und internationalen Leistungstests wie PISA haben uns das Kernproblem des deutschen Schulwesens gezeigt: es macht Bildungschancen in höherem Maße von der sozialen Herkunft des Kindes und des Jugendlichen abhängig, als dies in anderen westlichen Demokratien der Fall ist. Zu wenige Jugendliche in Deutschland erwerben die Hochschulreife; damit ist in Deutschland der Nachwuchs für Berufe zu gering, für die eine akademische Qualifikation erforderlich ist.

Durch zu häufiges Sitzenbleiben, aber auch durch die Notwendigkeit von bezahltem Nachhilfeunterricht – die Kinder aus familiär schlecht gestellten Familien von vornherein von dieser Form der Nachqualifikation ausschließt – wird ein hohes Maß an Lebenszeit sowie an öffentlichen und privaten Ressourcen vergeudet.

Unsere Antwort darauf war und ist das längere gemeinsame Lernen, die Weiterentwicklung der Schule zu einem „Schule des Lebens- und Lernort" in der die Schülerinnen und Schüler den Tag verbringen. Damit sind ihre Chancen nicht mehr von den unterschiedlichen Lernbedingungen abhängig, die sie in ihrem häuslichen Umfeld vorfinden.

Die Gemeinschaftsschule als Schule für alle musste – anders als wir dies 2004 erwartet hatten – in der Großen Koalition gegen die CDU und mit der CDU umgesetzt werden. Unser Preis, den wir für die Zustimmung der CDU zur Gemeinschaftsschule zu zahlen hatten, war die gleichzeitige Etablierung der Regionalschule. Es zeigte sich sehr bald, dass die Entscheidung der Schulträger und der Eltern für die eine oder die andere Schulart nicht von parteipolitischen Präferenzen abhing. Die zurückgehenden Schülerzahlen machten die Gemeinschaftsschule auch für konservativ dominierte Schulträger attraktiv, um das gymnasiale Angebot in der Fläche des ländlichen Raumes zu bewahren. Die Gemeinschaftsschule ist mittlerweile die Schulart mit den meisten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe in Schleswig-Holstein.

Auch Forderungen aus anderen Themenbereichen unseres bildungspolitischen Programms von 2004 sind umgesetzt worden:

Die Kindertagesstätten haben einen klar definierten eigenständigen Auftrag der Bildung und der Sprachförderung.

Der Ausbau der Betreuung für unter 3-jährige Kinder macht Fortschritte, wenngleich er noch weit vom Ziel der Bedarfsdeckung entfernt ist.

Englisch als erste Fremdsprache in den Grundschulen wurde eingeführt.

Die Eigenverantwortung der Schulen für die Entwicklung ihres Profils auf der Grundlage ihres Schulprogramms, für die Erreichung der vorgegebenen Bildungsstandards und für die Verwaltung ihrer finanziellen Ressourcen und ihres Personals ist entscheidend vorangekommen.

Der Ausbau der Offenen Ganztagsschule sowie auch der Gebundenen Ganztagsschule und die damit verbundene Öffnung gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld haben in den vergangenen sechs Jahren große Fortschritte gemacht.

Die Schulen der dänischen Minderheit werden auf der Grundlage von 100 % der Schülerkostensätze bezuschusst.

Die Ausbildung der angehenden Lehrerinnen und Lehrer orientiert sich heute sehr viel stärker als in der Vergangenheit an der künftigen pädagogischen Praxis.

Die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu eigenständig handelnden Regionalen Berufsbildungszentren mit Dienstleistungsangeboten im Weiterbildungsbereich ist ein Erfolgsmodell. Die damit verbundene Rechtsfähigkeit ist bundesweit einmalig.

Wir haben die Hochschulen offen gehalten; wie in jedem Land, in dem die SPD Regierungsverantwortung trug und trägt, ist auch in Schleswig-Holstein das Erststudium gebührenfrei geblieben – auch CDU und FDP haben ihr Eintreten für Studiengebühren aufgegeben.

Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben sich profiliert und nehmen mit großem Erfolg an Exzellenzprogrammen teil.

Die Hochschulen, ganz besonders die Fachhochschulen, sind als Träger des Technologietransfers wichtige Motoren für die regionale Wirtschaft.

Die Notwendigkeit von Weiterbildung und lebenslangem Lernen konnte stärker bewußt gemacht werden. Die Vernetzung der Weiterbildungsangebote ist enger geworden, von den Volkshochschulen bis zu den Trägern der Beruflichen Weiterbildung. Die Beratung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen konnte verstärkt werden. Die Qualifizierungsinitiative für ältere und nicht so gut qualifizierte Arbeitnehmer ist positiv umgesetzt worden.

Neben den Erfolgen steht auch eine Reihe von Problemen:

Die Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium auf acht Jahre ohne eine entsprechende Reduzierung der Gesamtstundentafel hat für Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und ihre Lehrkräfte in vielen Fällen zu einer nicht altersgemäßen Dauerbelastung geführt.

Aus finanziellen Gründen ist die Gebundene Ganztagsschule bisher auf Schulen in sozialen Brennpunkten beschränkt und noch nicht zur Perspektive der allgemeinen Schulentwicklung geworden.

Nach dem Regierungswechsel von 2009 droht die schwarz-gelbe Koalition, mit ihrem Schulgesetzentwurf die Gemeinschaftsschule vom gemeinsamen Lernen über zehn Schuljahre hinweg zu einem reinen organisatorischen Kooperationsmodell zurückzuentwickeln. Damit wird der eigentliche Auftrag der Gemeinschaftsschule, längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen, konterkariert.

Die Landesregierung will die Schulen der dänischen Minderheit künftig nur noch auf der Grundlage von 85 % der Schülerkostensätze bezuschussen und riskiert damit das Wiederaufleben des früheren Kulturkampfes zwischen Mehrheit und dänischer Minderheit.

Die Landesregierung gefährdet aus finanziellen Erwägungen die Hochschulstrukturen im Land; ihre Beschlüsse setzen die Existenz der Universitäten in Lübeck und Flensburg aufs Spiel.

An den Universitäten werden noch immer Lehrerinnen und Lehrer für Schulformen ausgebildet, die es im Land nicht mehr gibt.

Die Teilnahme Deutschlands an der Herstellung des gemeinsamen europäischen Hochschulraums im Bologna-Prozess hat zu einer Reglementierung vieler Studiengänge und zu einer Überlastung der Studierenden geführt.

Immer weniger SchulabgängerInnen, insbesondere aus dem Arbeiter- und Migrantenmilieu, beginnen ein Studium und immer mehr brechen es vorzeitig ab. Ein wesentlicher Grund dafür sind die ohnehin schon geringen Anteile dieser Gruppen an den Abiturientenzahlen. Ein weiterer ist die Finanzierung des Studiums - auch ohne eingeführte Studiengebühren - vielfach im Rahmen von prekärer Beschäftigung.

Bei der Weiterbildung bedrohen die geplanten Kürzungen der Finanzzuschüsse nicht nur den Bestand wichtiger Einrichtungen. Sie schneiden auch ein in wichtige Weiterbildungsangebote und -strukturen, wie z. B. in der Grundbildung, der Sprachförderung, der Förderung für Menschen ohne Berufsbildung.

Die SPD Schleswig-Holstein will auf ihrem Landesparteitag am 11.09.2010 Bilanz ziehen und ihr bildungspolitisches Langzeitprogramm in verdichteter Form fortschreiben. Sie zeigt damit der Öffentlichkeit im Land, was ihre unveränderten bildungspolitischen Langzeitperspektiven sind; zugleich benennt sie ihre Schwerpunkte ihrer Tätigkeit, wenn sie in nächster Zeit unter den Bedingungen der Verschuldung des Landes und des von ihr mitgetragenen, ab 2020 geltenden Neuverschuldungsverbots wieder Regierungsverantwortung tragen sollte.

Die SPD steht für Gebührenfreiheit im Bildungswesen, von der KiTa bis zum Erststudium.


Thesen zur Kinderbetreuung:

  1. Wir fordern, das Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes ohne Verzögerung umzusetzen und für Kinder unter 3 Jahren ab 2013 einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot zu schaffen. Dazu müssen in gemeinsamer Anstrengung von Bund und Land in den nächsten Jahren mindestens 17.000 Betreuungsplätze geschaffen werden, um ein bedarfsgerechte Angebot von mindestens 35 % vorzuhalten.
  2. Wir halten nicht nur an der Gebührenfreiheit des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung fest, das von der Großen Koalition beschlossen und von Schwarz-Gelb jetzt wieder zurück genommen wurde. Wir wollen weiterhin die Gebührenfreiheit aller drei Jahre, beginnend mit dem ersten KiTa-Jahr, für einen Betreuungsumfang inklusive einer warmen Mittagsmahlzeit durchsetzen.
  3. Wir wollen die Qualität der Arbeit in Kindertageseinrichtungen verbessern durch
    - eine verbesserte Bezahlung und Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; die Fachhochschulen sollen sich für die Ausbildung eines Teils der ErzieherInnen öffnen;
    - verbesserte Fort- und Weiterbildung,
    - Entlastung, z.B. von nicht erforderlichen bürokratischen Belastungen,
    - gesündere Arbeitsplätze (Lärmschutz, angemessene Räumlichkeiten),
    - kleine Gruppengrößen / geringerer Betreuungsschlüssel,
    - laufende Förderung zur Bauunterhaltung der Kitas.
    1. Den Einsatz von Kindertagespflegepersonen bleibt für uns weiterhin nur eine ergänzende Maßnahme zu vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Kindertagespflege darf auch wegen der verkürzten Ausbildungszeiten des Kindertagespflegepersonals nicht zur günstigeren Verdrängungsmaßnahme für herkömmliche Einrichtungen dienen.
    2. Frühe Sprach(erwerbs)förderung in der Kinderbetreuung bleibt für uns ein wichtiges Element der gesellschaftlichen Partizipation.
  4. Wir wollen das Kindertagesstättengesetz dahingehend ändern, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten und die kommunale Eigenverantwortung gestärkt werden und dass die KiTas sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Wir wenden uns gegen jede Absenkung der bestehenden Standards an Kindertagesstätten.
    Wir unterstützen die Einstellung von Kooperationserzieherinnen/ Kooperationserziehern und deren Zuordnung an allen Grundschulen.
    Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule stellt für ein Kind und seine Familie eine markante Veränderung im Bindungsverhalten dar und bedeutet eine deutliche Identitäts- und Rollenveränderung. Ein besonderes Augenmerk auf die erfolgreiche Bewältigung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Schule ist daher notwendig. Ein Kind ist dann ein kompetentes Schulkind geworden, wenn es sich in der Schule wohlfühlt, die gestellten Anforderungen bewältigt und die Bildungsangebote für sich optimal nutzt. Ein gelungener Start in die Schule beeinflusst somit die weitere schulische Laufbahn und darüber hinaus.
  5. Das Kinder- und Jugendschutzgesetz muss konsequent angewendet werden, um Gefährdungen von Kindern im geistigen, körperlichen wie sprachlichem Bereich frühzeitig zu erkennen und - möglichst im Zusammenwirken mit den Eltern - Maßnahmen der Jugendhilfe, z.B. einen verpflichtenden Besuch einer Kindertagesstätte durchzusetzen.


Thesen zur Schule:

  1. Die Weiterentwicklung unseres Schulwesens hin zur Gemeinschaftsschule, einer Schule für alle, bleibt unser bildungspolitisches Ziel. Längeres gemeinsames Lernen auf der Grundlage eigenständiger Schulkonzepte ist der Schlüssel für die individuelle und bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen; diese Schule soll als Gebundene Ganztagsschule arbeiten.
    Die zurzeit noch bestehenden Regionalschulen werden in Gemeinschaftsschulen mit binnendiffenziertem Unterricht umgewandelt. Diese erhalten eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie arbeiten mit einer anderen gymnasialen Oberstufe zusammen, die alle befähigten SchülerInnen mit entsprechendem Abschluss vertraglich übernimmt. Der Bildungsgang der Gemeinschaftsschule wird wie der des Gymnasiums auf die Hochschulreife ausgerichtet, der den Hauptschul- und Realschulabschluss beinhaltet. Das Gymnasium fördert alle aufgenommenen SchülerInnen zu einem Abschluss und verzichtet auf die Schrägversetzung. Das Abitur wird am Gymnasium nach acht, an der Gemeinschaftsschule nach neun Schuljahren erworben.
    In der allgemeinen Schule werden in Umsetzung der von Bundestag und Bundesrat übernommenen UN-Konvention künftig Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam erzogen.
    Wir streben an, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im integrativen Unterricht auf 85% steigt.
    Die Eltern erhalten das Recht, dass auf Antrag ihre Kinder mit Behinderungen in eine allgemeine Schule aufgenommen werden. In den allgemeinen Schulen unterrichten SonderschullehrerInnen und RegelschullehrerInnen gemeinsam.
    Diese Schule folgt den Prinzipien der inklusiven Bildung, sie beinhaltet eine Anforderungsebene für eine weiterführende gymnasiale und berufliche Bildung über die Jahrgangsstufe 10 hinaus.
    Inklusion bedingt inhaltliche und räumliche Umgestaltung von Schule. Sowohl behindertengerechte, barrierefreie Schulen mit Räumlichkeiten, die den Anforderungen förderpädagogischer Arbeit entsprechen, als auch diagnostisch und therapeutisch ausgebildetes Personal sind Voraussetzungen aller Bemühungen. Die jeweiligen Träger müssen diese Voraussetzungen finanziell absichern.
    Die Wahlfreiheit der Eltern ist bis auf Weiteres dadurch zu sichern, dass das Abitur am Gymnasium nach acht, an der Gemeinschaftsschule nach neun Jahren erworben wird.
  2. Die Schule hat neben dem Bildungsauftrag auch einen Erziehungsauftrag im Zusammenhang mit der Vermittlung gesellschaftlicher Werte, der die Schulsozialarbeit und die Zusammenarbeit mit den Eltern einbezieht.
    Dafür ist ein Unterricht nach erlassener Stundentafel erforderlich und der Einsatz von Rahmenlehrplänen notwendig der mit klaren Zielen für die genannten gesellschaftlichen und bildungspolitischen Aufträge den Schulen ausreichend Raum für die individuelle Förderung der SchülerInnen lässt. Zudem muss die demokratische Partizipation der SchülerInnen an Entscheidungsprozessen in der Schule, zum Beispiel durch Schulentscheide, erweitert werden.“
  3. Die öffentliche Schule und die Schülerbeförderung ist durchgehend kostenfrei. Schulen sind hinsichtlich ihrer Architektur und Ausstattung als vorbildhaften Lebensort zu gestalten.
    Schülerinnen und Schüler sind an den Entscheidungen über Umgestaltungen zu beteiligen.
    Um sicherzustellen, dass die Ausstattung von Schulen, der Einsatz von Lernmittel, Lehr- und Unterrichtsmaterial und der Schülerbeförderung einheitlichen Standards genügt, sollten die bisherigen kommunalen Schulträger zu Aufgabenträgern eines staatlichen Schulsystems werden.
    Zukünftig soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Ausstattung der Schule mit Lehr- und Unterrichtsmaterial auskömmlich ist und zusätzliche finanzielle Belastungen der Familien z.B. durch Kopiergeld oder eigenständigen Kauf von Unterrichtsheften und Büchern ausgeschlossen werden.
  4. Zur Vermeidung von Rückstellungen vom Schulbesuch sind die Jahrgangsstufen 1 und 2 als jahrgangsübergreifende Eingangsphase zu gestalten, die in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. In den folgenden Jahrgangsstufen gibt es keine Klassenwiederholungen, sondern eine den persönlichen Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler entsprechende individuelle Förderung.
  5. Die Schulen der dänischen Minderheit sind mit den öffentlichen Schulen gleich zu behandeln und werden deshalb auf der Grundlage von 100 % der öffentlichen Schülerkostensätze bezuschusst.
    Die Genehmigung und Unterstützung von privaten und konfessionell gebundenen Schulen ist stärker einzuschränken um Entsolidarisierung und Abgrenzung zu verhindern.
  6. Aufgaben der Schulen ist es auch, das Verständnis für die Bedeutung und die Chancen europäischer Zusammenarbeit zu stärken. Dazu dienen auch gemeinsameProjekte und Austauschprogramme mit europäischen Partnerschulen.
    Wir setzen uns für mehr Kooperation im Schulbildungsbereich sowohl zwischen Bund und Ländern als auch zwischen den norddeutschen Ländern ein.
  7. Wir wollen den Übergang für Kinder von der Kindertagesstätte in die Grundschule erleichtern und im letzten Kita-Jahr Angebote des gemeinsamen Erfahrens von Kita und Grundschule entwickeln.
  8. Wir wollen den Übergang von der Schule in die berufliche Bildung oder Hochschule erleichtern. Deshalb soll in den letzten beiden Schuljahren die Berufsorientierung intensiviert werden.
  9. Ein wichtiger Teil der persönlichen Entwicklung ist es, Fehler zu machen und aus diesen zu lernen. Daher ist eine klare schriftliche Bewertung des Schülers / der Schülerin notwendig, in der nicht die einzelnen Fehler durch schlechte Noten aufgeführt werden, sondern in der Lösungsansätze gezeigt werden, sowie die individuellen Fortschritte Erwähnung finden. Dennoch sind zusätzlich Noten ab der 10. Klasse nötig, um Kindern und Jugendlichen klar aufzeigen zu können, wo sie sich ihrer Leistung entsprechend befinden.“


Thesen zur Rolle der Lehrerinnen und Lehrer:

  1. Die künftigen Lehrerinnen und Lehrer müssen frühzeitig auf die Tätigkeit in der Schule vorbereitet werden.
    Es muss sichergestellt werden, dass ein längerfristiges Praktikum im Schulbereich vor Beginn eines Haupt- oder Masterstudiums erfolgt, um eine gerechtfertigte Einschätzung der eigenen Befähigung an der Praxis orientiert vornehmen zu können.
    Deshalb muss die universitäre LehrerInnen Ausbildung langfristig durch ein duales Studium ersetzt werden, bei dem besonders die Fähigkeit zur binnendifferenzierenden Förderung vermittelt werden soll, die aber auch dazu dienen soll die eigene Eignung und Befähigung für den Beruf als Lehrer oder Lehrerin rechtzeitig selbst zu überprüfen.
  2. Die Lehramtsausbildung wird sich künftig nicht mehr an traditionellen gegliederten Schularten und deren Abschlüssen ausrichten. Jede angehende Lehrkraft soll künftig im Regelfall auf den Unterricht in der Sekundarstufe I und zusätzlich entweder in der Primarstufe oder in der Sekundarstufe II vorbereitet werden.
    Die Ausbildung von SonderpädagogInnen bleibt in ihrer bisherigen Struktur erhalten. Konzepte zur inklusiven Pädagogik und Didaktik an Regelschulen sollen innerhalb ihrer Ausbildung einen weiteren Schwerpunkt darstellen.
  3. Die Arbeitsbelastung aller Lehrerinnen und Lehrer muss möglichst einheitlich gestaltet werden. Wir wollen zusätzlich gezielte Doppelbesetzungen ermöglichen; dabei muss Fachpersonal wie ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, PsychiaterInnen, sonderpädagogische Fachkräfte, wie z.B. SprachheilpädagogInnen, Fachkräfte für den Schwerpunkt der sozial-emotionalen Entwicklung u.a. eingesetzt werden. Dabei muss vermehrt Fachpersonal wie ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und LogopädInnen eingesetzt werden.
  4. Alle Lehrerinnen und Lehrer sollen nach derselben Besoldungs- und Tarifgruppe vergütet werden. Zulagen werden für Funktionen und besondere Belastungen gewährt, soweit letztere nicht über die Arbeitszeit ausgeglichen werden können. Mit der Schulentwicklung in Schleswig-Holstein muss eine Gleichstellung der Lehrkräfte einhergehen.
  5. Eine Nachqualifizierung von Lehrkräften für neue Unterrichtsformen und veränderte Anforderungen muss verbindlich geregelt werden. Dazu sollen Schulen ein Fortbildungskonzept entwickeln und regelmäßig fortschreiben. Verpflichtende Fortbildungen dürfen anteilig in der Unterrichtszeit wahrgenommen werden.


Thesen zur Beruflichen Bildung:

  1. Berufliche Bildung muss ganzheitlich konzipiert werden, Chancengleichheit fördern und gesellschaftliche Teilhabe sichern. Dieses vor dem Hintergrund sich ändernder und neuer Qualifikationsanforderungen im Hinblick auf wirtschaftliche Strukturveränderungen von der Industrie- zur Dienstleistungswirtschaft und der erwarteten demografischen Veränderung. Jeder junge Mensch soll einen Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung erwerben.
    Das Übergangssystem mit Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, berufsbefähigenden Maßnahmen der Bundesagentur und den Berufsfachschulen, die zu keinem Berufsabschluss führen, wird entsprechend dem Berliner Modell umgestaltet. An eine einjährige Berufsvorbereitung folgt entweder die Aufnahme in eine anerkannte duale oder schulische Berufsausbildung oder die Jugendlichen werden in weiteren zwei Jahren von der Schule in Zusammenarbeit mit ausbildenden Betrieben zu Kammer- oder staatlichen Abschlüssen geführt.
    Allgemeine und berufliche Bildung sind unterschiedliche, aber gleichwertige Wege; sie müssen gegenseitig durchlässig sein und sich ergänzen.
    Wie in vielen europäischen Ländern berechtigt ein qualifizierter dualer oder schulischer Berufsabschluss ohne zusätzliche Berufspraxis zum studieren.
    Dies gilt besonders für die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung.
  2. Auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung brauchen wir Qualitätssicherung und die dazu nötigen Instrumente auf der Grundlage von klaren tragfähigen Berufsbildern, die im nationalen und internationalen Rahmen vergleichbar sind.
    Aber wir stehen für den Erhalt der Dualen Ausbildung; im Zusammenhang damit muss die Beruflichkeit der einzelnen Ausbildungsberufe erhalten bleiben. Ein Zusammenstreichen der Ausbildung im Zuge der so genannten „Modularisierung“, die internationale Vergleichbarkeit schaffen soll, lehnen wir ab.
  3. Wir wollen das Duale System erhalten, aber es steht und fällt mit der Bereitschaft und der Fähigkeit der privaten Wirtschaft, in ausreichendem Maße Ausbildungsplätze bereit zu stellen. Eine solidarischeAusbildungsplatzumlage als gerechter Lastenausgleich zu Finanzierung von fehlenden Ausbildungsplätzen soll dies sicherstellen. Die schulische Berufsausbildung muss als zweite Säule parallel zur dualen Ausbildung ausgebaut werden.
  4. Die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) hat sich bewährt; wir wollen diese Entwicklung weiter fortsetzen. An den beruflichen Schulen muss mit modernem Lehr- und Lernmaterial (Orientierung an der aktuellen Berufswelt) unterrichtet werden. Die Lernorte Betrieb, Berufsschule, und über- sowie außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen müssen eng kooperieren; das gilt besonders, wenn junge Menschen mit Problemen auf Ausbildung und Arbeit vorbereiten werden müssen.
  5. Die Fortsetzung des „Handlungskonzeptes Schule & Arbeitswelt“ muss über 2013 hinaus gesichert und zu einem professionellen Übergangsmanagement entwickelt werden. Neben einer verbesserten Qualifizierungs- und Ausbildungsarbeit im Übergangsbereich Schule - Beruf muss bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern eine verstärkte berufspädagogische Prävention ab Jahrgangsstufe 8 einsetzen, um bei betroffenen Jugendlichen die Ausbildungsfähigkeit am Ende der Sekundarstufe I sicherzustellen. Es muss gesellschaftliche Verantwortung sein, allen Jugendlichen im Rahmen der gesamten Zeit der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe 11-13) einen qualifizierten Berufsabschluss zu vermitteln.