B4: DAZ-Einrichtungen systematisch und nachhaltig für den Integrationserfolg nutzen (2016): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteirat |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteiratssitzung, Juni 2016 |Leitantrag …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2016, 10:56 Uhr
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016 |
Bezeichnung: B4 |
Antragsteller: Kreisverband Kiel
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Beschluss: Überwiesen an Programmkommission (Land) |
Die SPD Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass zukünftig DAZ-Einrichtungenfachlich und organisatorisch weiter optimiert werden. Dafür werden folgende Schwerpunkte gesetzt.
- Die Frequenzen von DAZ-Klassen werden unter Wahrung von 25 Wochenstunden auf das ursprüngliche Niveau des Landeskonzeptes von maximal 10-12 Schüler/innen zurückgeführt.
- Die Verknüpfung zwischen DAZ- und Regelunterricht wird in ein transparentes und durchlässiges System überführt, in dem Basisklassen entstehen, aus denen heraus auch im laufenden Schuljahr leistungsstarke Schüler/innen in Regelklassen überführt werden können, um eine lern- und entwicklungsgerechte Integration zu ermöglichen. Auch im laufenden Schuljahr sind dafür Kapazitäten im Regelsystem vorzusehen.
- Alle allgemeinbildenden Schulen, auch Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien, sind bei der Einrichtung von DaZ Klassen einzubeziehen.
- Es sind verlässliche Erfassungssysteme zu installieren um erhebliche Abweichungen statistischer Messwerte für die Schülerzahlen auszuschließen