B4: Drittmitteltransparenz an Hochschulen herstellen! (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hochschulleitung, die Hochschulöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit sollen künftig informiert werden über:
Die Hochschulleitung, die Hochschulöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit sollen künftig informiert werden über:


*a) die Projekte, die mit Drittmitteln gefördert werden.
:a) die Projekte, die mit Drittmitteln gefördert werden.
*b) die Drittmittelgeber,
:b) die Drittmittelgeber,
*c) die Höhe der Drittmittel,
:c) die Höhe der Drittmittel,
*d) das Verhältnis von Öffentlichen Mitteln und Drittmitteln
:d) das Verhältnis von Öffentlichen Mitteln und Drittmitteln

Aktuelle Version vom 8. Oktober 2014, 14:36 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: B4
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag der SPD Schleswig-Holstein möge beschließen:

Die Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, die Hochschulleitungen zur Transparenz über ihre Forschungsmittel zu verpflichten.

Dies soll konkret im Hochschulgesetz über eine Novellierung des Gesetzes erreicht werden.

Die Hochschulleitung, die Hochschulöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit sollen künftig informiert werden über:

a) die Projekte, die mit Drittmitteln gefördert werden.
b) die Drittmittelgeber,
c) die Höhe der Drittmittel,
d) das Verhältnis von Öffentlichen Mitteln und Drittmitteln