B4: Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution (1994)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Eckernförde 1994
Bezeichnung: B4
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag


(Beschluss: Annahme und Weiterleitung an den Bundesparteitag in Halle am 22. Juni 1994.)


Die bisherige Drogenpolitik, die in der Regel auch Suchtkranke immer noch dem Strafrecht unterstellt, ist gescheitert. Sie hat weder an der Zahl der Drogenkranken noch am Ausmaß des illegalen Drogenhandels irgend etwas geändert.

Drogen lassen sich aus unserer Gesellschaft nicht beseitigen. Dies zu akzeptieren muß Grundlage sein für eine neue Drogenpolitik. Hieraus resultiert eine neue Zielsetzung: Nicht mehr die drogenfreie Gesellschaft, sondern die Ermöglichung vernünftigen und selbstverantwortlichen Umgangs mit Rauschmitteln, die Vorsorge gegen gesundheitliche Schäden und die Hilfe für diejenigen, die Hilfe benötigen und wollen, müssen im Vordergrund stehen. Nicht den Drogenkonsum, sondern das Drogenelend gilt es wirksam zu bekämpfen.

Das Strafrecht bei Drogenkonsum und -besitz zum Eigenverbrauch muß zurückgenommen werden, und die Bekämpfung der Drogendeliquenz mit dem Mittel des Strafrechts muß auf den von mafiosen Großorganisationen und ihren selbst nicht suchtkranken Helfern gesteuerten und betriebenen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln konzentriert werden.

  1. Wir werden die ursachenorientierte Prävention auf allen Ebenen ausbauen. Dabei soll im Mittelpunkt stehen, süchtigem Verhalten bereits in der Erziehung zu begegnen und Wege zur Problembewältigung zu vermitteln. Bezüglich der Rauschsubstanzen ist eine ehrliche Aufklärung über Wirkungsweise und Risiken nötig.
  2. Wir wollen ein umfassendes flächendeckendes Angebot von niedrigschwelliger Beratung, Entgiftungsplätzen und vor alle niedrigschwelligen Therapieplätzen sowie eine umfassende Nachsorge für Suchtkranke. Es sind spezielle Einrichtungen für Frauen und Mädchen zu schaffen.
  3. Wir streben ein umfassendes flächendeckendes Substitutionsangebot einschließlich der nötigen psychosozialen Betreuung an. Dabei soll die Palette der Substitute den individuellen Notwendigkeiten entsprechend verbreitert werden. Unter ärztlicher Kontrolle sollen bei entsprechender sozialmedizinischer Indikation auch Originalpräparate verabreicht werden können. Suchthilfe und Substitution müssen auch innerhalb des Strafvollzugs ausgebaut werden.
  4. Wir werden das Strafrecht bei Drogenkonsum und -besitz zum Eigenverbrauch zurücknehmen und damit zur Entkriminalisierung von Suchtkranken beitragen. Wir wollen die Freigabe von Cannabis und Cannabisprodukten nach den Regeln des Jugendschutzes.