B5: Kameras an Schulen verbieten (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 18. April 2013, 16:51 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 2010 |Leitantrag = …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: B5
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Kameras zur Überwachung von Schulen sind generell verboten.


Begründung:

Der zunehmenden Überwachungsmentalität der Schulträger ist sofort entgegenzuwirken. Immer mehr Schulen werden mit Kamerasystemen ausgestattet, um etwaige Sachbeschädigungen oder andere Rechtsverstöße zu verhindern. Dies ist ein absolut falscher Weg. Kameras sind, das ist bewiesen, in der Verbrechensbekämpfung weitgehend wirkungslos und ihre abschreckende Wirkung wird auch überschätzt. Eine simple Maskierung wie eine Sturmhaube macht das ganze teure System nutzlos. Lediglich könnte man auf den Bändern sehen wie genau beispielsweise eine Sachbeschädigung abgelaufen ist. Die Anschaffung eines umfassenden Kamerasystems ist sehr teuer. Warum sorgt man mit diesem Geld nicht für neue Bücher oder Lehrer, somit würde man auch die Ursachen von Vandalismus, nämlich Perspektivlosigkeit, und nicht seine Folgen bekämpfen.

Schulen sollten Orte der geistigen Freiheit und Entfaltung von Schülern sein. Das genaue Gegenteil bewirken Kameras, die eine Atmosphäre von Überwachung und Misstrauen verbreiten. Es wäre fatal, wenn Kinder bereits in der Schule an permanente Überwachung gewöhnt werden. Deswegen bleiben Schulen Kamerafreie Orte! Jetzt ist Schluss mit Überwachung.