B6: Jugendverbandsarbeit fördern - Jugendverbände unterstützen - Demokratie stärken! (November 2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014
Bezeichnung: B6
Antragsteller: Ortsverein Lübeck Holstentor-Süd


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände (Jugendverbandsarbeit) gehören zum Rückgrat der Demokratie in Deutschland. In ihrer Vielfalt bieten die Jugendverbände unterschiedliche Orientierungs- und Verwirklichungsmöglichkeiten für junge Menschen.

Um die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich zu fördern, das hierfür erforderliche Engagement der zumeist ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen und die Vielfalt in der Jugendverbandsarbeit zu sichern bzw. wieder zu stärken, bedarf es in Schleswig-Holstein folgender Maßnahmen:

  1. Die finanzielle Förderung der Jugendverbandsarbeit ist dahingehend anzupassen, dass die beim Landesjugendring eingetragenen Kinder- und Jugendverbände ab 3000 Mitglieder für die Organisation und Stärkung ihrer Verbandsarbeit eine pädagogisch qualifizierte hauptamtliche Vollzeitkraft eigenverantwortlich einstellen können. Nur so kann eine kulturelle Vielfalt und die erforderliche Vielgestaltigkeit der Angebote in der Jugendverbandsarbeit gesichert werden.
  2. Die finanzielle Förderung der Jugendverbandsarbeit ist zu dynamisieren, angepasst an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung, um einem weiteren Personalabbau in diesem gesellschaftlichen Bereich entgegen zu wirken. Zudem sollen die Verbände sich um ihre originären Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit kümmern und nicht andauernd um ihr finanzielles Überleben ringen müssen.
  3. Ergänzend zur institutionellen Förderung gemäß Punkt 1 und 2 sind Projekte und Maßnahmen zu fördern, mit denen die Kinder- und Jugendverbände der wachsenden ,,Politikverdrossenheit‘‘ und rechtem Populismus entgegen wirken.