B7: Generelle Mindestgrößen für Schulen: Unterschied zwischen den Versionen
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Schulgrößen und damit den verantwortungsvollen Erhalt und die Zukunft von | Schulgrößen und damit den verantwortungsvollen Erhalt und die Zukunft von | ||
Bildungsstandorten in den Regionen entschieden werden. | Bildungsstandorten in den Regionen entschieden werden. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 13:36 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012 |
Bezeichnung: B7 |
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
Generelle Mindestgrößen für Schulen zerstören den ländlichen Raum. Die Festlegung von
generellen Mindestgrößen für Schulen rein aufgrund von Schülerzahlen am Schreibtisch in
Kiel lehnen wir ab. Es muss vor Ort, z. B. auf der Amts- oder Kreisebene, über Klassen und
Schulgrößen und damit den verantwortungsvollen Erhalt und die Zukunft von
Bildungsstandorten in den Regionen entschieden werden.