B7: Generelle Mindestgrößen für Schulen: Unterschied zwischen den Versionen

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|Leitantrag    =
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|Nr            = B7
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|Kategorien    = Bildung,Schulen,Ländlicher Raum
|Antragsteller = Kreisverband Dithmarschen
|Antragsteller = Kreisverband Dithmarschen
|Status        = Überwiesen
|Status        = Überwiesen
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Schulgrößen und damit den verantwortungsvollen Erhalt und die Zukunft von  
Schulgrößen und damit den verantwortungsvollen Erhalt und die Zukunft von  
Bildungsstandorten in den Regionen entschieden werden.
Bildungsstandorten in den Regionen entschieden werden.
[[Kategorie:Bildung]]
[[Kategorie:Ländlicher Raum]]

Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 13:36 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012
Bezeichnung: B7
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion


Generelle Mindestgrößen für Schulen zerstören den ländlichen Raum. Die Festlegung von generellen Mindestgrößen für Schulen rein aufgrund von Schülerzahlen am Schreibtisch in Kiel lehnen wir ab. Es muss vor Ort, z. B. auf der Amts- oder Kreisebene, über Klassen und Schulgrößen und damit den verantwortungsvollen Erhalt und die Zukunft von Bildungsstandorten in den Regionen entschieden werden.