B7: Maßnahmen zur Verjüngung der Parlamente (1996)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1996
Bezeichnung: B7
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

(Beschluss: Als Material an Landesvorstand und zur Beratung auf ordentlichem Landesparteitag für eine mögliche Satzungsänderung.)


Zur Verjüngung der Parlamente ist die Satzung des SPD-Landesverbandes durch folgende Regelungen zu ergänzen bzw. zu ändern:

  1. Die Kreisvorstände sind verpflichtet, den Delegierten für die Wahlkreiskonferenzen zu Landtags- und Bundestagswahlen mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber als Direktkandidatin bzw. Direktkandidaten vorzuschlagen, die bzw. der jünger als 35 Jahre alt ist. Wird ein männlicher Bewerber unter 35 vorgeschlagen, so ist der Vorschlag um eine Frau (altersunabhängig) zu ergänzen.
  2. Der Landesvorstand ist verpflichtet, den Delegierten für die Landeswahlkonferenz zu Landtags- und Bundestagswahlen eine Liste vorzuschlagen, bei der jeweils mindestens einer von zehn angefangenen Listenplätzen Bewerberinnen und Bewerber bis 35 Jahre alt sind.
  3. Sofern im Einzelfall Landesvorstand und Kreisvorstände keine entsprechenden Vorschläge machen können, haben sie ihre Bemühungen und die Gründe für das Scheitern parteiöffentlich darzulegen.
  4. Die Geltungsdauer der o.g. Regelungen ist befristet bis zum 31.12.2006. Danach, aber auch nach den dazwischenliegenden Wahlen, hat der Landesvorstand die bis dahin gemachten Erfahrungen auszuwerten und ggf. Vorschläge für weitere oder andere Maßnahmen vorzulegen.