B7 Bildung und Qualifizierung (2011): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Teilzeit-Ausbildung und nachholende Qualifizierung'''
Mehr als ein Viertel der Alleinerziehenden und über die Hälfte der alleinerziehenden Arbeitslosen haben keinen beruflichen Abschluss. Bei jungen Müttern unter 25 Jahren beträgt der Anteil ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 Prozent. Mit fehlender Qualifikation erhöht sich das Risiko von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit.
Gering qualifizierte Alleinerziehende brauchen gute Bildungs- und Qualifizierungsangebote, die auf ihre Lebenswirklichkeit zugeschnitten sind. Dazu gehören auch Ausbildungsangebote in Teilzeitform sowie finanzielle Sicherheiten während der Ausbildung.
Deshalb fordern wir:
* mehr Ausbildungsangebote in Teilzeitform für Mütter und Väter, die Kinder betreuen und keine Ausbildung haben. Hierzu wollen wir geeignete Anreizmodelle für Betriebe entwickeln und geeignete Instrumente zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Teilzeitausbildung prüfen und entwickeln. Für junge Eltern, die innerhalb der ersten drei Jahre nach der Schule keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbildung durch staatliche Förderung einführen. Auch für Eltern, die sich bereits in Ausbildung befinden, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die Ausbildung in Teilzeit fort zu setzen.
* die Einführung von Teilzeit-studiengängen an allen staatlichen Hochschulen, welches Studierenden ermöglicht, pro Semester nur die Hälfte der vorgegebenen Studienleistung zu erbringen, ohne dadurch bei Prüfungsfristen und ähnlichem benachteiligt zu werden.
* ein Angebot zur Anpassungsqualifizierung für das aktuelle Niveau der beruflichen Ausbildung, wenn sich das Berufsbild des erlernten Berufes verändert hat;
* einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Überprüfung des individuellen Qualifizierungsbedarfs, die wohnortnah durch die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit regionalen Weiterbildungsnetzwerken angeboten wird;
* einen Rechtsanspruch auf das geförderte Nachholen eines Schulabschlusses, was im Falle von Kindererziehung auch in Teilzeitform möglich sein muss;
* die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), sodass die Ausbildungsförderung den Bedürfnissen Alleinerziehender besser gerecht wird und auch die Möglichkeit des Teilzeitstudiums zulässt. Neben der grundsätzlichen Öffnung des BAföG für die Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums gehören dazu auch die Anhebung der förderrechtlichen Altersgrenze sowie eine deutliche Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags. Außerdem wollen wir die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien ausweiten;
* eine Initiative zum Ausbau der Kinderbetreuung an Hochschulen, wovon sowohl alleinerziehende Studierende als auch alleinerziehende Beschäftigte der Hochschulen besonders profitieren würden.

Version vom 3. April 2013, 14:11 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: B7
Antragsteller: Kreisverband Schl.-Flensburg


Beschluss:


Teilzeit-Ausbildung und nachholende Qualifizierung

Mehr als ein Viertel der Alleinerziehenden und über die Hälfte der alleinerziehenden Arbeitslosen haben keinen beruflichen Abschluss. Bei jungen Müttern unter 25 Jahren beträgt der Anteil ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 Prozent. Mit fehlender Qualifikation erhöht sich das Risiko von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit.

Gering qualifizierte Alleinerziehende brauchen gute Bildungs- und Qualifizierungsangebote, die auf ihre Lebenswirklichkeit zugeschnitten sind. Dazu gehören auch Ausbildungsangebote in Teilzeitform sowie finanzielle Sicherheiten während der Ausbildung.

Deshalb fordern wir:

  • mehr Ausbildungsangebote in Teilzeitform für Mütter und Väter, die Kinder betreuen und keine Ausbildung haben. Hierzu wollen wir geeignete Anreizmodelle für Betriebe entwickeln und geeignete Instrumente zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Teilzeitausbildung prüfen und entwickeln. Für junge Eltern, die innerhalb der ersten drei Jahre nach der Schule keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbildung durch staatliche Förderung einführen. Auch für Eltern, die sich bereits in Ausbildung befinden, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die Ausbildung in Teilzeit fort zu setzen.
  • die Einführung von Teilzeit-studiengängen an allen staatlichen Hochschulen, welches Studierenden ermöglicht, pro Semester nur die Hälfte der vorgegebenen Studienleistung zu erbringen, ohne dadurch bei Prüfungsfristen und ähnlichem benachteiligt zu werden.
  • ein Angebot zur Anpassungsqualifizierung für das aktuelle Niveau der beruflichen Ausbildung, wenn sich das Berufsbild des erlernten Berufes verändert hat;
  • einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Überprüfung des individuellen Qualifizierungsbedarfs, die wohnortnah durch die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit regionalen Weiterbildungsnetzwerken angeboten wird;
  • einen Rechtsanspruch auf das geförderte Nachholen eines Schulabschlusses, was im Falle von Kindererziehung auch in Teilzeitform möglich sein muss;
  • die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), sodass die Ausbildungsförderung den Bedürfnissen Alleinerziehender besser gerecht wird und auch die Möglichkeit des Teilzeitstudiums zulässt. Neben der grundsätzlichen Öffnung des BAföG für die Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums gehören dazu auch die Anhebung der förderrechtlichen Altersgrenze sowie eine deutliche Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags. Außerdem wollen wir die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien ausweiten;
  • eine Initiative zum Ausbau der Kinderbetreuung an Hochschulen, wovon sowohl alleinerziehende Studierende als auch alleinerziehende Beschäftigte der Hochschulen besonders profitieren würden.