BTW3: 15 Profilpunkte für das BTW-Programm 2009 (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: BTW3
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Angenommen


A) Für das Grundrecht auf Bildung

  1. Die SPD setzt sich für das Recht auf Bildung ein. Wir wollen Chancengleichheit unabhängig vom sozialen Status der Eltern. Wir bauen die Förderkette aus mit dem kostenlosen Besuch des Kindergartens, der Erweiterung des Schüler – Bafögs, dem Studenten – Bafög. dem Meister – Bafög und als neuem Gesetz dem Erwachsenenbildungs-Förderungsgesetz für die Erwachsenenbildung. Die Erhebung von Studiengebühren lehnen wir ab.
  2. Bildung für alle heißt für uns, dass jeder Mensch immer wieder eine neue Chance für einen allgemeinbildenden Schulabschluss und einen Berufsbildungsabschluss bekommen muss. Wir verankern einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Förderung für eine solche „2. Chance“ oder mehr im Erwachsenenbildungs-förderungsgesetz.
  3. Für die 300.000 zusätzlichen Studenten, die im nächsten Jahrzehnt an den Hochschulen erwartet werden und die wir in Deutschland brauchen, wird ein Masterplan Hochschule 2020 umgesetzt, mit deutlich mehr Professoren und Lehrkräften an den Hochschulen und mit besseren räumlichen und sozialen Bedingungen. Wir wollen gute Lehre für alle und eine deutliche Verringerung der Studienabbrecherzahlen.
  4. Das Kooperationsverbot des Grundgesetzes, das dem Bund eine Unterstützung von Schulen allgemein und in jedem Fall und von Hochschulen speziell im Bereich der Lehre ausdrücklich verbietet, wird ersatzlos aufgehoben.
    B) Für eine gerechte Finanzierung des Staates. Für öffentliche Güter und Innovationen
  5. Bund und Länder richten aus den Erlösen vom Verkauf der gemeinsamen Goldreserven bei der Bundesbank eine gemeinsame Bund – Länder – Stiftung für Innovationen im Bildungswesen ein.
  6. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau wird zu einer öffentlichen Greenbank bzw. Fair – Bank erweitert, die speziell die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Umwelttechnolgien, die ökologische Modernisierung der Energieversorgung und die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen fördert.
  7. Die Refinanzierung der öffentlichen Kosten für den Bankenschirm wird aus der Finanzwirtschaft selbst erbracht, z.B. über eine Kapitaltransaktionssteuer bzw. eine Börsenumsatzsteuer und eine Erhöhung der Abgeltungssteuer.
  8. Die Vermögenssteuer wird wieder eingeführt, um hieraus speziell bei den Ländern die Verbesserung der öffentlichen Bildungsangebote zu finanzieren. Denn ohne eine deutliche Verstärkung der öffentlichen Finanzmittel für Bildung ist das sogenannte 7 % für Bildung nicht zu erreichen (d.h. 7% des Bruttosozialproduktes sollen in Deutschland für Bildung eingesetzt werden).
  9. Banken und Finanzinstitute, an denen sich die öffentliche Hand mit entsprechendem öffentlichem Kapital beteiligt, sind dann auch in die öffentliche Verantwortung zu übernehmen. Spekulative Anteilseigner, die eine Sanierung von systemischen, d.h. volkswirtschaftlich bedeutenden Finanzinstituten auf Kosten der öffentlichen Hand blockieren, sind zu enteignen.
    C) Arbeitnehmerrechte und sozialer Ausgleich
  10. Die paritätische Mitbestimmung in Deutschland wird auf mehr Unternehmen ausgeweitet. Die bisher geltenden Größenwerte von Unternehmen werden gesenkt.
  11. Betriebsräte in Deutschland bekommen mehr Rechte, u.a. bei der Personalentwicklung und der Mitgestaltung von Weiterbildungsplänen in den Betrieben wie bei der wirtschaftlichen Mitverantwortung, u.a. durch mehr Informationsrechte und das Veto – Recht gegenüber unterkapitalisierten Betriebsübernahmen (Privat – equity – Firmen).
  12. Nach Deutschland eingewanderte Menschen haben das Recht, nach spätestens drei Monaten eine Anerkennungsfeststellung ihrer mitgebrachten Abschlüsse und Qualifikationen zu erfahren und eine Aufklärung über notwendige Nachqualifika-tionen. Bund, Länder, Hochschulen und Kammern bilden hierfür ein Netz von Clearing und Beratungsstellen. Es wird ein Rechtsanspruch auf eine angemessene Einstiegs- und Nachqualifizierung begründet.
  13. Es wird eine Rente nach Mindesteinkommen für langjährig Erwerbstätige eingeführt, die oberhalb der Grundsicherung liegt.
  14. Das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose wird speziell im mittleren Lebensalter angemessen angehoben.
  15. Den Neubau von Kernkraftwerken und die Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken lehnen wir ab.