BU1: Keine Bundeswehr im Inland (2006)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2006
Bezeichnung: BU1
Antragsteller: Landesvorstand Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ)


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion, Bundestagsfraktion
  1. Die schleswig-holsteinische SPD lehnt den wiederholt vom Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), und anderen Politikerinnen und Politikern der CDU und der CSU geforderten Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben ab. Sie bekräftigt damit die im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU vom 11. November 2005 vereinbarte grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Eine Militarisierung der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist weder erforderlich noch wünschenswert.
  2. Die schleswig-holsteinische SPD erachtet die geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Regelungen für ausreichend, um den Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Unterstützung bei schweren Unglücksfällen und Naturkatastrophen zu ermöglichen. Auch in Zukunft soll im Rahmen dieser Regelungen die Amtshilfe der Bundeswehr erlaubt sein, soweit sich diese auf eine technisch-logistische Unterstützung bei der Gefahrenabwehr beschränkt und eine Wahrnehmung polizeilicher (Zwangs-) Befugnisse ausgeschlossen bleibt. Zusätzliche Aufgaben wie der Objektschutz oder die Verkehrsregelung soll die Bundeswehr wie bisher nur dann wahrnehmen dürfen, wenn zuvor der Deutsche Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates den Verteidigungsfall oder wenn der Deutsche Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit den Spannungsfall festgestellt hat.
  3. Die schleswig-holsteinische SPD unterstützt – in Ansehung des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Februar 2006 (1 BvR 357/05) zum Luftsicherheitsgesetz des Bundes – die Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes, mit der die Bundeswehr befugt wird, im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr auf See und in der Luft die zuständigen Polizeibehörden mit Personal und Gerät zu unterstützen, über welches die Polizei nicht verfügt (z.B. Flugzeuge, Schiffe). Die verfassungsrechtliche Ergänzung muss die unterstützende Aufgabe der Bundeswehr unter der Verantwortung der Polizei klarstellen und darf nicht als eine selbständige polizeiähnliche Befugnis ausgestaltet werden. Die engen Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere in bezug auf die Befugnis zum Abschuss von zivilen Flugzeugen, müssen dabei beachtet werden.
  4. Die schleswig-holsteinische SPD unterstützt Hilfeleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft 2006, soweit sich diese Hilfeleistungen auf sanitätsdienstliche Unterstützung, Transporthilfen und die – gemeinsam mit anderen NATO-Streitkräften wahrgenommene – Überwachung des Luftraumes beziehen. Ziviler Objektschutz, Personenkontrollen oder ähnliche Maßnahmen sind davon ausdrücklich ausgenommen, diese sind und sollen der Polizei überantwortet bleiben.
  5. Die schleswig-holsteinische SPD fordert den Bund auf, seine Verpflichtungen bei der Finanzierung der schleswig-holsteinischen Bereitschaftspolizei, insbesondere im Hinblick auf die Führungs- und Einsatzmittel, weiterhin zu erfüllen. Ein Rückzug des Bundes aus der gemeinschaftlichen Finanzierung mit den Ländern würde die erforderliche Einheitlichkeit in der technischen Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder und der Bundespolizei und damit die wirksame Gefahrenabwehr bei länderübergreifenden Einsätzen – z.B. im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 – gefährden.