D13: Ladenöffnungszeiten (2007)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 25. Mai 2013, 11:36 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2007
Bezeichnung: D13
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Siehe dazu S8: Ladenöffnungszeiten (2009)


Der Landesparteitag möge beschließen:


Die Landtagsfraktion überprüft bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres 2007, inwieweit die verlängerten Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel

  1. makroökonomisch den Wettbewerb gestärkt haben,
  2. zu mehr sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen insgesamt geführt haben,
  3. durch die neu hinzugewonnen Verkaufszeiten mehr Umsatz erwirtschaftet wurde und
  4. welche sozialen Auswirkungen die Veränderung der Öffnungszeiten für die Mitarbeiter hatte.

Dabei ist insbesondere festzustellen inwieweit die von der Kündigung der Abendzuschläge ab 18 Uhr und der Feiertagszuschläge betroffenen Mitarbeiter Einkommenseinbußen erlitten haben.

Wird dabei festgestellt, dass die mit diesem Gesetz verbundenen oben genannten Ziele nicht erreicht worden sind, setzt sich die SPD auf allen Ebenen dafür ein, dass die Ladenöffnungszeiten wieder ArbeitnehmerInnen freundlich gestaltet werden. Für uns sind dabei die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prioritär. Die Landesregierung wird durch die SPD Schleswig-Holstein aufgefordert, sich sofort dafür einzusetzen, dass Abend- und Feiertagszuschläge der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unangetastet bleiben.