D14: Weg mit der PC- und Handy-Rundfunkgebühr (2007)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2007
Bezeichnung: D14
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:


Wir fordern den Landtag und die Landesregierung in Schleswig-Holstein auf, darauf hinzu wirken, die Rundfunkgebühr für Computer und Mobiltelefone gemäß § 5 Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zurückzunehmen. Diese Gebühr ist seit dem 1. Januar 2007 für Internet fähige Computer und Mobiltelefone dann fällig, wenn entweder kein Gerät angemeldet ist bzw. der Computer an anderer Stelle wie in einem Betrieb dienstlich genutzt wird. Auch muss die Regelung geändert werden, dass dienstliche/unternehmerische genutzte PKW, die auch privat genutzt werden, nur einmal GEZ-pflichtig sind und es zu keiner Doppelzahlung führt.

Ferner fordern wir die Landesregierung und den Landtag auf, sich langfristig für eine neue Grundlage der Beitragsfinanzierung stark zu machen, indem jedeR Einkommenssteuerpflichtige seinen Beitrag für einen starken nicht-werbefinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk leistet, und wirksamere Kontrollen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vollzieht. Es ist unabdingbar die Legitimität der Gebührenerforderlichkeit für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deutlich herauszustellen, da sie sich immer häufiger wie privatwirtschaftliche Sender verhalten, indem die "Quote" zu ungunsten der Qualität entscheidet.

Grundsätzlich brauchen wir einen starken und damit gut finanziell ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, der somit seinen grundgesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Im Jahre 2005 konnte die GEZ ihr Ergebnis zu 2004 deutlich verbessern. Sie hat über 7 Mrd. Euro eingenommen, die auf die 21 Fernsehsender und 57 Radioprogramme verteilt werden.