D20: Wettbewerb im straßengebundenen ÖPNV: Wettbewerb auf Kosten der Busfahrer verhindern (2007)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2007
Bezeichnung: D20
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:


Hintergrund:

Die straßengebundene ÖPNV-Verkehre, also Bus- oder so genannte Alternativverkehre wie Anrufbusse etc., müssen in den nächsten 10 Jahren ebenso ausgeschrieben werden, wie es im Schienenpersonennahverkehr ( SPNV ) seit der Regionalisierung im Jahre 1996 gängig ist. Ausgenommen von der Wettbewerbspflicht sind Einzellinien und kleinere Linienbündel, die zukünftig direkt an einen Anbieter vergeben werden können. Damit sollen kleinere Busunternehmer vor dem Entfall ihres Betätigungsfeldes und damit dem Entfall ihrer Existenzgrundlage geschützt werden.

Ziel bei einem Wettbewerbsverfahren ist es, einen ÖPNV-Anbieter zu finden, der das ausgeschriebene Leistungsvolumen in einer besseren Qualität, aber zu einem niedrigen Preis erbringt. Der Auftrag wird dabei an den Anbieter vergeben, der in seinem Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Der Auftraggeber, in diesem Fall der kommunale Aufgabenträger, spart dann bei Inkrafttreten des neuen Verkehrsvertrages Geld ein. Dieses ersparte Geld kann er entweder insgesamt einsparen, aber er kann es auch zum weiteren Ausbau des ÖPNV-Angebotes nutzen.


Problematik von Dumping-Angeboten

Bei den Wettbewerbsverfahren gibt es jedoch auch Angebote, deren günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aufgrund zu niedrig angesetzter Wartungs- und Betriebskosten oder auch weit unter Tarif angesetzten Löhnen zustande kommt. Das sind die so genannten Dumping-Angeboten, bei denen zu einem "Kampfpreis" versucht wird, ein Wettbewerbsverfahren unbedingt für sich zu entscheiden.

Um solchen Billig-Anbietern den Nährboden zu entziehen, sollte der Aufgabenträger bei Wettbewerbsverfahren darauf, dass gewisse Standards wie die Bezahlung nach Tarifverträgen eingehalten werden. Auch kann aufgrund gewonnener Erfahrungswerte beurteilt werden, ob die bei der Angebotsabgabe vorgelegte Kalkulation realistisch ist.

Doch hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die kommunalen Aufgabenträger den Zuschlag den billigsten Anbietern geben, ohne auf Standards wie die Bezahlung nach Tarifvertrag zu achten. Hier wird das Wettbewerbsverfahren als Maßnahme, Finanzmittel einzusparen, zum Selbstläufer; wer am meisten Finanzmitteleinsparung verspricht, bekommt den Zuschlag, ohne Rücksicht auf Verluste.

Politik und Gewerkschaften haben diese Problematik, deren Aktualität schon seit mehreren Jahren absehbar war, nicht verschlafen, sondern bewusst verdrängt. Jetzt, zu einer Zeit, in der mehrere Wettbewerbsverfahren schon Dumping-Angeboten den Zuschlag gegeben haben und Busfahrer weniger als 8,50 € pro Stunde verdienen (Tarifvertrag Schleswig-Holstein 10,20 €), wachen Politik und Gewerkschaften jedoch auf. Es wird gestreikt und die Politik verspricht Abhilfe. Passiert ist in den vergangenen Monaten jedoch nichts. Doch gilt für uns: Wer schwer arbeitet, soll auch gut verdienen.

Deshalb fordern wir eine gesetzliche Regelung, die für Wettbewerbsverfahren eindeutig verbindliche Regelungen bezüglich realistischer Kalkulation der Angebote und der tariflichen Bezahlung der Mitarbeiter festlegt. Wettbewerbsverfahren dürfen nicht zu Selbstläufern möglicher Einsparungen von Finanzmitteln werden! Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, umgehend ein Tariftreuegesetz auf den Weg zu bringen.