D23: Barrierefreie Medien im Europäischen Jahr der Chancengleichheit (2007)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2007
Bezeichnung: D23
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:


Im Landesmediengesetz muss gewährleistet sein, dass ein jährlich steigender Anteil und mittel­fristig eine deutliche Mehrheit aller öffentlich geförderten Sendungen für seh- und hörgeschädigte Menschen barriere­frei angeboten werden (Untertitel für Schwerhörige, DGS für Gehörlose, Audio­deskrip­tion für Sehbehinderte u.a.m.) Dabei muss es sich um einen repräsentativen Querschnitt durch informative, wissenschaftliche und unterhal­ten­de Programme sowie um Angebote für alle Altersgruppen handeln.

Auch die Internetseiten, auf denen über die entsprechenden Programme und Sendungen informiert wird, müssen barrierefrei gestaltet sein.

Solche Anforderungen, als Umsetzung des Grundrechts auf ungehinderte Information, stehen nicht in Widerspruch zur ebenfalls grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit, und müssen daher auch Konsequenzen für die Programmgestaltung privatwirtschaftli­cher Sender haben.

Schon jetzt ist die Vergabe von Lizenzen zur Vervielfältigung und zum Vertrieb barriere­frei gestal­teter Sendungen auf DVD o.ä. an den Erhalt der Benutzungshilfen in der durch den Sender bereit­gestell­ten Qualität zu koppeln.

Zwischen den einzelnen Bundesländern ist in allen o.g. Angelegenheiten eine Abstim­mung im Sinne der „best practice“ einzurichten.