D2: Wir brauchen ein Jugendförderungsgesetz! (1988)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Travemünde 1988
Bezeichnung: D2
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion


Schleswig-Holstein ist nach wie vor das Entwicklungsland Nr. 1 im Bereich der Jugendförderung.

Ein Vergleich mit anderen Bundesländern aus dem Jahr 1985 zeigt dies deutlich. Während im Bundesdurchschnitt pro Jugendlichem DM 17,- an jährlicher Förderung bereitgestellt wurden, waren es in Schleswig-Holstein gerade 4,70.

Wesentliche Änderungen hat es bis heute nicht gegeben.

Damit Schleswig-Holstein wenigstens den Bundesdurchschnitt erreicht, fordern wir, für die Jugendverbandsförderung im Haushalt 1989 Mittel in Höhe von mindestens 6 000 000,- (sechs Millionen) DM bereitzustellen, die sich wie folgt verteilen:

  • Jugenderholung: 2,5 Millionen DM
  • BildungsreferentInnen und Verwaltungskosten: 1,5 Millionen DM
  • Bildungsseminare und MitarbeiterInnen-Schulung: 1,5 Millionen DM
  • Internationaler Jugendaustausch: 0,5 Millionen DM

Für sonstige Maßnahmen der Förderung im Jugendbereich müssen ebenfalls Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden, wobei auch hier die Erreichung des Bundesdurchschnittes eine Minimalforderung ist.

Alle Fördermittel müssen in einem Jugendförderungsgesetz nach klaren und verbindlichen Richtlinienfestgeschrieben werden.

Der Landesparteitag fordert die Landesregierung und die Landtagsfraktion auf, in diesem Sinne initiativ zu werden.