EU11: Für ein Europa der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2018): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Kiel 2018 |Nr =…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 9: Zeile 9:
   |Adressat      =   
   |Adressat      =   
   }}
   }}
Die Arbeitnehmer*innen auf unsem Kontinent, in der Europäischen Union, sind seit geraumer Zeit in einer sehr schwierigen Situation. Die Nord SPD fordert folgende fünf Reformen anlässlich der Wahlen zum Europaparlament im kommenden Jahr:
* Vorrang für die Realwirtschaft. Strohfirmen und die Verlagerung von Unternehmenssitzen sollten strikten Regelungen unterliegen. Ein Unternehmen sollte sich nur in einem Land registrieren dürfen, in dem es auch faktische Geschäftsaktivitäten betreibt. Außerdem sollten Unternehmen durch entsprechende Bestimmungen daran gehindert werden, die Zahlung von Steuern an dem Ort, an dem der Realwert geschaffen wird, zu umgehen. Dazu gehört auch ein nach Ländern aufgegliedertes Rechnungslegungssystem, eine harmonisierte Steuerbasis und Nulltoleranz gegenüber allen Steueroasen.
* Schaffung einer unabhängigen, für Arbeitnehmermobilität zuständigen Behörde. Diese finanziell und personell voll ausgestattete Behörde muss effektive Befugnisse haben, insbesondere, um Regelungen vorzuschlagen und durchzusetzen, die EU-Arbeitnehmer schützen, wo immer EU-Koordination erforderlich ist.
* Stärkung der Beteiligung von Arbeitnehmern an Unternehmen. Arbeitnehmer sollten das Recht haben, Arbeitnehmervertreter zu wählen, die im Aufsichtsrat sitzen, wie es bereits in 18 der 28 Mitgliedsstaaten und in 44 % der größten EU-Unternehmen der Fall ist. In Ländern, die dieses Recht neu einführen, sollte den bestehenden Traditionen und Praktiken in Bezug auf industrielle Beziehungen dabei Rechnung getragen werden. Die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten im Allgemeinen müssen ebenfalls gestärkt werden.
* Schaffung einer zwingenden Sorgfaltspflicht in Bezug auf Subunternehmer. Neue Regelungen müssen große Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette zu überwachen, um die Verletzung von grundlegenden Menschen- und sozialen Rechten durch ihre Subunternehmer zu verhindern.
* Schaffung eines verbindlichen Informationssystems, das an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst ist. Normen im Bereich Rechnungslegung sollten nicht einem privatwirtschaftlichen Gremium (International Accounting Standards Board) überlassen sein, das vor allem am Shareholder Value interessiert ist, sondern müssen auch die Nachhaltigkeit berücksichtigen. An der Entwicklung von Extra-Financial-Reporting muss auch weiterhin gearbeitet werden, um mehr Transparenz in Sozial- und Umweltangelegenheiten zu schaffen. Darunter fallen auch Probleme im Bereich Geschlechtergleichstellung, die noch viel entschlossener angepackt werden müssen.
Die vorstehend genannten Reformen sind bei weitem nicht erschöpfend, zeigen aber die Richtung, in die die neuen Maßnahmen gehen sollten: EU-Arbeitnehmer*innen dürfen beim Aufbau der EU nicht mehr länger außen vor bleiben. Solche wichtigen Reformen - die die Grundlage für die neuen Rechte und Pflichten von Unternehmen schaffen - dienen als Entwurf für ein neues europäisches Modell, das nicht nur Staaten, deren Rechte zu uneinheitlich sind, näher zusammenbringen, sondern auch dafür sorgen kann, dass wir uns vom angelsächsischen Modell und vom Kapitalismus asiatischer Prägung abheben. Dieses neue europäische Modell basiert auf dem Erbe eines Humanismus, der bei der Globalisierung seine Kraft entfalten muss. Die Zeit für Veränderung ist jetzt!

Aktuelle Version vom 15. November 2018, 15:29 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2018
Bezeichnung: EU11
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen


Die Arbeitnehmer*innen auf unsem Kontinent, in der Europäischen Union, sind seit geraumer Zeit in einer sehr schwierigen Situation. Die Nord SPD fordert folgende fünf Reformen anlässlich der Wahlen zum Europaparlament im kommenden Jahr:

  • Vorrang für die Realwirtschaft. Strohfirmen und die Verlagerung von Unternehmenssitzen sollten strikten Regelungen unterliegen. Ein Unternehmen sollte sich nur in einem Land registrieren dürfen, in dem es auch faktische Geschäftsaktivitäten betreibt. Außerdem sollten Unternehmen durch entsprechende Bestimmungen daran gehindert werden, die Zahlung von Steuern an dem Ort, an dem der Realwert geschaffen wird, zu umgehen. Dazu gehört auch ein nach Ländern aufgegliedertes Rechnungslegungssystem, eine harmonisierte Steuerbasis und Nulltoleranz gegenüber allen Steueroasen.
  • Schaffung einer unabhängigen, für Arbeitnehmermobilität zuständigen Behörde. Diese finanziell und personell voll ausgestattete Behörde muss effektive Befugnisse haben, insbesondere, um Regelungen vorzuschlagen und durchzusetzen, die EU-Arbeitnehmer schützen, wo immer EU-Koordination erforderlich ist.
  • Stärkung der Beteiligung von Arbeitnehmern an Unternehmen. Arbeitnehmer sollten das Recht haben, Arbeitnehmervertreter zu wählen, die im Aufsichtsrat sitzen, wie es bereits in 18 der 28 Mitgliedsstaaten und in 44 % der größten EU-Unternehmen der Fall ist. In Ländern, die dieses Recht neu einführen, sollte den bestehenden Traditionen und Praktiken in Bezug auf industrielle Beziehungen dabei Rechnung getragen werden. Die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten im Allgemeinen müssen ebenfalls gestärkt werden.
  • Schaffung einer zwingenden Sorgfaltspflicht in Bezug auf Subunternehmer. Neue Regelungen müssen große Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette zu überwachen, um die Verletzung von grundlegenden Menschen- und sozialen Rechten durch ihre Subunternehmer zu verhindern.
  • Schaffung eines verbindlichen Informationssystems, das an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst ist. Normen im Bereich Rechnungslegung sollten nicht einem privatwirtschaftlichen Gremium (International Accounting Standards Board) überlassen sein, das vor allem am Shareholder Value interessiert ist, sondern müssen auch die Nachhaltigkeit berücksichtigen. An der Entwicklung von Extra-Financial-Reporting muss auch weiterhin gearbeitet werden, um mehr Transparenz in Sozial- und Umweltangelegenheiten zu schaffen. Darunter fallen auch Probleme im Bereich Geschlechtergleichstellung, die noch viel entschlossener angepackt werden müssen.

Die vorstehend genannten Reformen sind bei weitem nicht erschöpfend, zeigen aber die Richtung, in die die neuen Maßnahmen gehen sollten: EU-Arbeitnehmer*innen dürfen beim Aufbau der EU nicht mehr länger außen vor bleiben. Solche wichtigen Reformen - die die Grundlage für die neuen Rechte und Pflichten von Unternehmen schaffen - dienen als Entwurf für ein neues europäisches Modell, das nicht nur Staaten, deren Rechte zu uneinheitlich sind, näher zusammenbringen, sondern auch dafür sorgen kann, dass wir uns vom angelsächsischen Modell und vom Kapitalismus asiatischer Prägung abheben. Dieses neue europäische Modell basiert auf dem Erbe eines Humanismus, der bei der Globalisierung seine Kraft entfalten muss. Die Zeit für Veränderung ist jetzt!