EU12: Die Europäische Union braucht zwischen den Mitgliedsstaaten einen Finanzausgleich (2018)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2018
Bezeichnung: EU12
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen


Die Nord SPD fordert zur Herstellung gleicher Lebensverhältnissen, zum Ausbau und zur Stabilisierung der Solidarität innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten, zur konsequenten Absicherung von Freiheit, Demokratie und Recht, die Einführung eines Finanzausgleichs zwischen den Mitgliedsstaaten (nach dem Beispiel des Länderfinanzausgleichs in Deutschland), insbesondere in den Euro-Ländern. Der Finanzausgleich eröffnet die Chancen auf einen entscheidenden Beitrag zum moralökonomischen Gleichgewicht hin zur Schaffung von gleichen Lebensbedingungen und -verhältnissen in ganz Europa.

Für die 500 Millionen Bürger*innen müssen die Institutionen der Europäischen Union den Ausgleich zum sozialen und politischen Zusammenhalt organisieren, verbriefen und garantieren, d.h. die sozialdemokratische Haltung schließt, neben dem angestrebten Finanzausgleich, konkret mit ein*:

  • ein Ende der Sparpolitik,
  • die beharrliche Bekämpfung von Armut und Ungleichheit,
  • die Einführung einer verbindlichen sozialen Fortschrittsklausel in den EU-Verträgen und die Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte,
  • mehr Rechte für die Arbeitnehmer*innen und die Stärkung der Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Mitbestimmung im Betrieb,
  • Ausbau der Ordnungs- und Schutzfunktion (der Kapitalismus und die digitale Transformation bedürfen der Einhegung) - klarer und neuer Regeln,
  • Ausbau von Sozialschutz und Arbeitsmarktregulierung im technologischen Wandel und in der außenwirtschaftlichen inklusiven Globalisierung,
  • die Zulassung und Gewährleistung von grenzüberschreitende Aktionen zur Durchsetzung von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten entlang der Wertschöpfungsketten in multilateralen Unternehmen,
  • strikte Umsetzung der Entsenderichtlinie zur Einschränkung der Lohnkonkurrenz,
  • Einrichtung einer koordinierenden Europäischen Arbeitsbehörde,
  • die Fortsetzung der EU-Förderung der EURES-Grenzpartnerschaften sowie zur Information und Beratung über die fairen Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer*innen, die das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen,
  • ein stärkeres Europäisches Parlament - nicht die EU-Kommission, sondern das Parlament muss Hüter der Verträge und gesetzgebendes Organ werden,
  • den Marktradikalismus und die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge unverzüglich beenden, damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der sozialen Zusammenhalt, die kulturelle Vielfalt, die humane und menschenwürdige Migration sowie die Demokratie und der Frieden auf dem Kontinent nicht länger gefährdet werden,
  • durch gleiche und verallgemeinernde Methoden (Steuerharmonisierung; Steuerkonkurrenz und Profitattraktion durch Manipulation von konzerninternen Verrechnungspraktiken abbauen) das Gleichgewicht in Europa verwirklichen,
  • eine faire Handelspolitik, die die soziale, ökologische und ökonomische Entwicklung weltweit fördert und
  • die Chancen und Perspektiven durch den Wohlstand für alle eröffnen.