EU2: Zum Europa-Wahlprogramm (2013): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Kiel 2013 |Nr =…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
   |Adressat      =   
   |Adressat      =   
   }}
   }}
Die Begründungen (Überwiesen als Material an Programmkommission des Europawahlprogramms)
Der Parteitag beschließt die folgenden Punkte in das Europawahlprogramm aufzunehmen:
Der Parteitag beschließt die folgenden Punkte in das Europawahlprogramm aufzunehmen:
'''1. Ablösung der Verhandlungen mit den USA über das Freihandelsabkommen TTIP durch Verhandlungen über eine transatlantische sozial-ökologische Marktordnung'''
'''Begründung:''' Die Regierungen Europas und der USA planen ein "Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen" (TTIP). Nutznießer dürften BMW und Monsanto, Deutsche Bank und JP chase Morgan, BASF und Google, Bertelsmann und EXXon-Mobil sein. Es ist fraglich, ob ein deregulierter transatlantischer Markt den Menschen in Europa, den USA oder in der übrigen Welt zugute kommt. Mit dem TTIP-Abkommen versprechen Wirtschaftsvertreter in der EU und den USA mehr Wachstum. Sie wollen mehr Handelsströme und mehr Marktfreiheit für Unternehmen. In der Realität kann das aber bedeuten: Gentechnik-Lebensmittel und Hormonfleisch aus den USA landen ungekennzeichnet auf unseren Tellern. Verbraucherschutz-, Naturschutz- und Umweltstandards bleiben auf der Strecke. Die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission pflegen außerdem Geheimverhandlungen unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente. Dies schwächt demokratische Mitbestimmung und
hemmt die Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit der Europäischen Union.
Kernprinzipien des Klima-, Natur-Umweltschutzes, so wie sie 1992 in Rio aufgestellt wurden, sind das Vorsorge- und das Verursacherprinzip: Wenn von Produkten oder Technologien Risiken ausgehen, müssen diese Risiken vorausschauend vermieden werden. Im TTIP aber sollen auf Druck von US-Exportinteressen bereits bestehende wie geplante Regeln, die diesen Prinzipien und die Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln in Europa, als auch die europäischen Nachhaltigkeitsstandards von Biokraftstoffen. Aber auch die Weiterentwicklung der EU-Chemikalienrichtlinie REACH und er EURO-Norm für Auto-Emissionswerte sowie die EU-Strategie zur Begrenzung der von Kunststoffen ausgehenden Umweltgefahren werden von Lobbygruppen als Handelshemmnisse bekämpft. Nachhaltige Entwicklung verlangt die Anwendung des Vorsorgeprinzips -auch für den Einsatz neuer Technologien und Stoffe, deren Langzeitfolgen unbekannt sind.
Wir brauchen eine klima- und ressourcenschonendere und gerechtere Wirtschaftsweise auf beiden Seiten des Atlantiks. Die niedrigsten Standards dürfen nicht zur Richtschnur werden. Gegen Umweltdumping wirken Verbote, Steuern und Zölle. Entsprechende Handlungsoptionen werden mit der TTIP-Freihandelslogik nicht vereinbar sein. Das wird auch am Verhandlungsmandat deutlich, auf das sich die 27 EU-Staaten geeinigt haben. Und es soll schnell gehen: Schon in fünfzehn Monaten, im Oktober 2014, soll das Abkommen stehen.
Der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind die sogenannten Schiedsgerichte. Sie gibt es in allen Freihandelsabkommen. Vor einem solchen Schiedsgericht kann der Investor gegen einen Staat wegen Benachteiligungen aller Art klagen; der umgekehrte Weg, Staat gegen Investor, ist nicht möglich.Der Investor kann schon klagen, wenn der "volle Schutz" der Investition etwa durch neue Umweltgesetze nicht mehr garantiert ist. Die Verhandlungen vor den geplanten Schiedsgerichten sind geheim, wie die Bundesregierung erst neulich bestätigte.
Freihandels- und Investorenschutz sind keine Lösung für die aktuellen ökologischen und sozialen Herausforderungen. wir erwarten vom Europäischen Parlament, dass es keine Geheimverhandlungen führt, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zuwiderlaufen. Wir wollen nicht Regulierungen zugunsten einiger Weltkonzerne abbauen, sondern eine nachhaltige Zukunft gestalten. Wir wollen eine transatlantische Partnerschaft für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft und ein sozial-ökologisches Europa. Der neueste Bericht des IPCC macht deutlich, dass eine gemeinwohlorientierte Weltwirtschaft mehr Regulierungen braucht. Neoliberalismus hat sich nicht bewährt. Freier Lauf für Gewinnmaximierung führt nicht zur Wohlfahrtsmehrung, sondern zu interessengesteuerten Vermögensabspaltung mit der Folge sozial-ökologischer Ausbeutung. Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an die völkerrechtlich verbindliche Biodiversitätskonvention (CBD) von Rio 1992, die den Schutz der biologischen Vielfalt auch für Europa zur Pflichtaufgabe macht.
'''2. Umwandlung von EURATOM in einen Vertrag zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen (EURONEW)'''
'''Begründung:''' Eine dauerhafte und umweltfreundliche Energieversorgung ist nur mit Erneuerbaren Energien möglich. Nach den Beschlüssen in Deutschland zur Abwicklung der Atomenergie als Konsequenz aus der Fukushima-Katastrophe muss auch in Europa die Privilegierung der Atomenergie aufhören. Das betrifft auch die Förderung der Entwicklung der Fusionsforschung mit Milliarden-Beträgen.
'''3. Änderung der europäischen Verträge, um darin die Nutzung von Atomtechnologie für militärische Zwecke zu verbieten und zugleich mit einer Ächtung der zivilen Nutzung der Atomenergie in einem neuen Grundlagenvertrag festgeschrieben werden.'''
'''4. Keine Privilegierung der Atomindustrie durch indirekte Subventionen'''
'''Begründung:''' Überlegungen aus der EU-Kommission (Wettbewerbskommissar), den Atomstrom wegen seiner angeblichen Klimaneutralität so zu fördern, wie die Erneuerbaren Energien, müssen unverzüglich gestoppt werden.
'''5. Verankerung der Trinkwasserversorgung als öffentliche Aufgabe und Verbot ihrer Privatisierung in einer Richtlinie'''
'''Begründung:''' Es gibt immer wieder Versuche aus der EU-Kommission, privaten Anbietern den Zugang zum "Markt" der Trinkwasserversorgung zu schaffen. Privatisierungen lassen - entgegen den Versprechungen - die Preise steigen, die Leitungsnetze leiden Schaden. Daseinsvorsorge kann und darf nicht den Regeln des Marktes unterworfen werden. Daseinsvorsorge muss die Leistungen auch ohne Gewinnerzielung vorhalten.
'''6. Verbot von Fracking in allen europäischen Ländern'''
'''Begründung:''' Die Anwendung des Hydraulic Fracturing zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Öl- und Gasvorkommen stellt einen erheblichen Eingriff in die natürliche Umgebung dar, dessen Auswirkungen nur unzureichend abzusehen sind. Bisher vorliegende Gutachten machten deutlich, dass schwerste Umweltschäden nicht auszuschließen sind.
Künftig muss es eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung auch für die Ausbeutung von unkonventionellen Erdgasvorkommen (Fracking) geben. Das muss für alle umweltrelevanten Vorhaben, sowohl auf der Planungs- als auch der Genehmigungsebene gelten. UVP-Richtlinien müssen zudem noch nicht absehbare Folgewirkungen abbilden und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung veranlassen. Vorhandene erneuerbare Energiegewinnungspotenziale müssen Versagungsgründe für Eingriffe zur Gewinnung fossiler Ressourcen darstellen.
Wir begrüßen, dass Francois Hollande als Präsident Frankreichs die Zulassung von Fracking verweigert hat. In Deutschland ist zwar die Entscheidung über eine mögliche Versagung von Fracking vertagt worden, internationalen Konzernen werden jedoch bereits auf geltenden Rechtsgrundlagen Aufsuchungserlaubnisse erteilt. In der Europäischen Union ist bis heute noch keine Entscheidung gefallen.

Version vom 21. November 2013, 17:08 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2013
Bezeichnung: EU2
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Angenommen


Die Begründungen (Überwiesen als Material an Programmkommission des Europawahlprogramms)


Der Parteitag beschließt die folgenden Punkte in das Europawahlprogramm aufzunehmen:


1. Ablösung der Verhandlungen mit den USA über das Freihandelsabkommen TTIP durch Verhandlungen über eine transatlantische sozial-ökologische Marktordnung

Begründung: Die Regierungen Europas und der USA planen ein "Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen" (TTIP). Nutznießer dürften BMW und Monsanto, Deutsche Bank und JP chase Morgan, BASF und Google, Bertelsmann und EXXon-Mobil sein. Es ist fraglich, ob ein deregulierter transatlantischer Markt den Menschen in Europa, den USA oder in der übrigen Welt zugute kommt. Mit dem TTIP-Abkommen versprechen Wirtschaftsvertreter in der EU und den USA mehr Wachstum. Sie wollen mehr Handelsströme und mehr Marktfreiheit für Unternehmen. In der Realität kann das aber bedeuten: Gentechnik-Lebensmittel und Hormonfleisch aus den USA landen ungekennzeichnet auf unseren Tellern. Verbraucherschutz-, Naturschutz- und Umweltstandards bleiben auf der Strecke. Die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission pflegen außerdem Geheimverhandlungen unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente. Dies schwächt demokratische Mitbestimmung und hemmt die Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit der Europäischen Union.

Kernprinzipien des Klima-, Natur-Umweltschutzes, so wie sie 1992 in Rio aufgestellt wurden, sind das Vorsorge- und das Verursacherprinzip: Wenn von Produkten oder Technologien Risiken ausgehen, müssen diese Risiken vorausschauend vermieden werden. Im TTIP aber sollen auf Druck von US-Exportinteressen bereits bestehende wie geplante Regeln, die diesen Prinzipien und die Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln in Europa, als auch die europäischen Nachhaltigkeitsstandards von Biokraftstoffen. Aber auch die Weiterentwicklung der EU-Chemikalienrichtlinie REACH und er EURO-Norm für Auto-Emissionswerte sowie die EU-Strategie zur Begrenzung der von Kunststoffen ausgehenden Umweltgefahren werden von Lobbygruppen als Handelshemmnisse bekämpft. Nachhaltige Entwicklung verlangt die Anwendung des Vorsorgeprinzips -auch für den Einsatz neuer Technologien und Stoffe, deren Langzeitfolgen unbekannt sind.

Wir brauchen eine klima- und ressourcenschonendere und gerechtere Wirtschaftsweise auf beiden Seiten des Atlantiks. Die niedrigsten Standards dürfen nicht zur Richtschnur werden. Gegen Umweltdumping wirken Verbote, Steuern und Zölle. Entsprechende Handlungsoptionen werden mit der TTIP-Freihandelslogik nicht vereinbar sein. Das wird auch am Verhandlungsmandat deutlich, auf das sich die 27 EU-Staaten geeinigt haben. Und es soll schnell gehen: Schon in fünfzehn Monaten, im Oktober 2014, soll das Abkommen stehen.

Der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind die sogenannten Schiedsgerichte. Sie gibt es in allen Freihandelsabkommen. Vor einem solchen Schiedsgericht kann der Investor gegen einen Staat wegen Benachteiligungen aller Art klagen; der umgekehrte Weg, Staat gegen Investor, ist nicht möglich.Der Investor kann schon klagen, wenn der "volle Schutz" der Investition etwa durch neue Umweltgesetze nicht mehr garantiert ist. Die Verhandlungen vor den geplanten Schiedsgerichten sind geheim, wie die Bundesregierung erst neulich bestätigte.

Freihandels- und Investorenschutz sind keine Lösung für die aktuellen ökologischen und sozialen Herausforderungen. wir erwarten vom Europäischen Parlament, dass es keine Geheimverhandlungen führt, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zuwiderlaufen. Wir wollen nicht Regulierungen zugunsten einiger Weltkonzerne abbauen, sondern eine nachhaltige Zukunft gestalten. Wir wollen eine transatlantische Partnerschaft für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft und ein sozial-ökologisches Europa. Der neueste Bericht des IPCC macht deutlich, dass eine gemeinwohlorientierte Weltwirtschaft mehr Regulierungen braucht. Neoliberalismus hat sich nicht bewährt. Freier Lauf für Gewinnmaximierung führt nicht zur Wohlfahrtsmehrung, sondern zu interessengesteuerten Vermögensabspaltung mit der Folge sozial-ökologischer Ausbeutung. Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an die völkerrechtlich verbindliche Biodiversitätskonvention (CBD) von Rio 1992, die den Schutz der biologischen Vielfalt auch für Europa zur Pflichtaufgabe macht.


2. Umwandlung von EURATOM in einen Vertrag zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen (EURONEW)

Begründung: Eine dauerhafte und umweltfreundliche Energieversorgung ist nur mit Erneuerbaren Energien möglich. Nach den Beschlüssen in Deutschland zur Abwicklung der Atomenergie als Konsequenz aus der Fukushima-Katastrophe muss auch in Europa die Privilegierung der Atomenergie aufhören. Das betrifft auch die Förderung der Entwicklung der Fusionsforschung mit Milliarden-Beträgen.

3. Änderung der europäischen Verträge, um darin die Nutzung von Atomtechnologie für militärische Zwecke zu verbieten und zugleich mit einer Ächtung der zivilen Nutzung der Atomenergie in einem neuen Grundlagenvertrag festgeschrieben werden.

4. Keine Privilegierung der Atomindustrie durch indirekte Subventionen

Begründung: Überlegungen aus der EU-Kommission (Wettbewerbskommissar), den Atomstrom wegen seiner angeblichen Klimaneutralität so zu fördern, wie die Erneuerbaren Energien, müssen unverzüglich gestoppt werden.

5. Verankerung der Trinkwasserversorgung als öffentliche Aufgabe und Verbot ihrer Privatisierung in einer Richtlinie

Begründung: Es gibt immer wieder Versuche aus der EU-Kommission, privaten Anbietern den Zugang zum "Markt" der Trinkwasserversorgung zu schaffen. Privatisierungen lassen - entgegen den Versprechungen - die Preise steigen, die Leitungsnetze leiden Schaden. Daseinsvorsorge kann und darf nicht den Regeln des Marktes unterworfen werden. Daseinsvorsorge muss die Leistungen auch ohne Gewinnerzielung vorhalten.

6. Verbot von Fracking in allen europäischen Ländern

Begründung: Die Anwendung des Hydraulic Fracturing zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Öl- und Gasvorkommen stellt einen erheblichen Eingriff in die natürliche Umgebung dar, dessen Auswirkungen nur unzureichend abzusehen sind. Bisher vorliegende Gutachten machten deutlich, dass schwerste Umweltschäden nicht auszuschließen sind.

Künftig muss es eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung auch für die Ausbeutung von unkonventionellen Erdgasvorkommen (Fracking) geben. Das muss für alle umweltrelevanten Vorhaben, sowohl auf der Planungs- als auch der Genehmigungsebene gelten. UVP-Richtlinien müssen zudem noch nicht absehbare Folgewirkungen abbilden und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung veranlassen. Vorhandene erneuerbare Energiegewinnungspotenziale müssen Versagungsgründe für Eingriffe zur Gewinnung fossiler Ressourcen darstellen.

Wir begrüßen, dass Francois Hollande als Präsident Frankreichs die Zulassung von Fracking verweigert hat. In Deutschland ist zwar die Entscheidung über eine mögliche Versagung von Fracking vertagt worden, internationalen Konzernen werden jedoch bereits auf geltenden Rechtsgrundlagen Aufsuchungserlaubnisse erteilt. In der Europäischen Union ist bis heute noch keine Entscheidung gefallen.