EU3: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte – Ausländerwahlrecht bei der Europawahl ermöglichen (2018)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2018
Bezeichnung: EU3
Antragsteller: Kreisverband Kiel


Beschluss: Angenommen


Als SPD stehen wir für möglichst gleiche Beteiligung von möglichst vielen. Das gilt für die Absenkung des Wahlalters – zuletzt auf 16 Jahre bei Landtagswahlen in Schleswig-Holstein – genauso wie für das Wahlrecht von Ausländern. Wie mit der Regierung von Björn Engholm im Jahr 1989 wollen wir an der Spitze der Bewegung für mehr Demokratie stehen.

Deshalb soll sich die SPD-Landtagsfraktion dafür einsetzen, dass auch Menschen, die keine EU-Bürger*innen sind und dauerhaft in Schleswig-Holstein leben, das kommunale Wahlrecht erhalten.

Und die SPD-Bundestagsfraktion soll darauf drängen, dass auch Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben und keine EU-Bürger*innen sind, an den Wahlen für das Europäische Parlament im Jahr 2019 teilnehmen können. Wenn nötig, werden wir dafür den Vorschlag einer Änderung des Grundgesetzes einbringen.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Inzwischen ist das nicht nur die gelebte, sondern auch die akzeptierte Realität. Allerdings gibt es immer noch viele Hürden für Integration. Dazu zählt das Wahlrecht.

Schon 1989 hat sich Schleswig-Holstein unter sozialdemokratischer Führung dafür entschieden, Menschen, die seit mindestens fünf Jahren berechtigt im Inland leben, das kommunale Wahlrecht zu ermöglichen. Dieser Vorstoß ist damals am Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Inzwischen hat sich diese Position zumindest im Grundsatz durchgesetzt. Ausländische EU-Bürger haben dank des Vertrags von Maastricht das Recht, an kommunalen Wahlen in Deutschland teilzunehmen.

Jetzt ist es an der Zeit für weitere Schritte. Es ist nicht gerecht, dass Menschen, die seit vielen Jahren bei uns leben, Steuern zahlen und auf viele Arten zum Gemeinwesen beitragen, allein aufgrund ihres Passes von politischer Partizipation bei allen Wahlen ausgeschlossen werden.

Die Argumentationen gegen eine Ausweitung des Wahlrechts ähneln sich. Wir kennen sie vom politischen Kampf für die Abschaffung des Zensus-Wahlrechts oder aus den Auseinandersetzungen bei der Einführung des Frauenwahlrechtes.