EU3: Humane Flüchtlingspolitik (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2013
Bezeichnung: EU3
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt und Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion, Bundestagsfraktion, Sozialdemokraten im Europaparlament

FÜR EIN EUROPA DER MENSCHEN - HUMANE FLÜCHTLINGSPOLITIK AUF EUROPÄISCHER EBENE UMSETZEN! Fluchtursachen bekämpfen!

Seit mehreren Jahren ist bekannt, welcher Umgang mit Flüchtlingen an den europäischen Außengrenzen praktiziert wird, und dennoch ändert sich wenig. Vielmehr ist es ein gewolltes und geschaffenes Szenario, welches sogar Rechtfertigung in der Politik findet. Anstatt die Situation an der richtigen Stelle anzupacken, ist die EU ihrerseits eher daran interessiert, die "Probleme" vor ihrer Haustür zu ignorieren. Die Aufstockung der Mittel gegen die Einreise von Flüchtlingen verdeutlicht an dieser Stelle die Haltung Europas. Hohe Zäune, viele Kontrollen und das Zurückschicken von Flüchtlingsbooten sind keine Erzählungen und auch keine Einzelfälle.

Anstatt die Fluchtgründe direkt zu bekämpfen, werden die Flüchtlinge bekämpft. Aber auch wenn Flüchtlinge es nach Europa schaffen, wird ihre Situation nicht besser. Durch restriktive Gesetzgebungen innerhalb Europas wie dem Dublin-II-Abkommen zeigt Europa, dass Flüchtlinge eher wie Gegenstände behandelt werden, die mal eben von A nach B geschickt werden können. Überfüllte Flüchtlingslager und wenig Perspektive sind die Folgen einer “Nichtwillkommenskultur”.

Die Katastrophe von Lampedusa hat die europäische Flüchtlingspolitik wieder in den Fokus der Medienöffentlichkeit gerückt. Für viele, die auf der Flucht umgekommen sind, kommt dies zu spät – laut Schätzungen sind in den letzten 20 Jahren fast 20.000 Menschen auf den europäischen Außengrenzen im Mittelmeer umgekommen. Vor diesem Hintergrund müssen auf europäischer Ebene Maßnahmen für eine humane Flüchtlingspolitik unternommen werden.

Jeder Flüchtling muss das Anrecht auf eine sichere Einreise haben. Das bedeutet sichere Fluchtwege für Menschen aus Krisengebieten und keine Zurückweisung an Außengrenzen. Es muss dabei klar zwischen Schlepperei und humaner Hilfe (wenn z.B. ein Fischerboot o.ä aus persönlichem Engagement Flüchtlingen hilft) unterschieden werden. Den ankommenden Flüchtlingen darf weiterhin die Stellung eines Asylantrages nicht verwehrt werden.


Gemeinsame, europäische Flüchtlingspolitik voranbringen!

Jeder Flüchtling hat eine eigene Fluchtgeschichte und einen individuellen Grund, warum er_sie sein_ihr gewohntes Umfeld verlassen hat. Armut, Bevölkerungswachstum, Umweltzerstörung, Ausbeutung, kriegerische Konflikte, Diskriminierung, Willkür und Gewalt sind unter anderem Ursachen, warum Menschen sich auf die Suche nach einem neuen, sicheren Leben begeben.

Der Anspruch der EU muss es sein, Fluchtursachen effektiv vorzubeugen und in Zukunft dafür zu sorgen, die Situation der Menschen in ihren Herkunftsländern zu verbessern.

An erster Stelle muss die zivile Unterstützung stehen. Die EU darf keine Diktaturen oder andere Länder mit militärischen Gütern beliefern, von denen sie nicht sicher sein kann, dass diese ausschließlich zu zivilen Mitteln benutzt werden.

Darüber hinaus ist es essentiell, dass armen Ländern und deren Bevölkerung stärkend unter die Arme gegriffen wird. Wir dürfen die Menschen nicht abhängig von unseren Hilfsgütern machen, sondern müssen dafür sorgen, dass sie sich selbst helfen können. Dazu zählt unter anderem der Ausbau oder Bau guter Infrastrukturen und die Unterstützung bei wirtschaftlichen Projekten, mit denen die Menschen fair am europäischen Markt partizipieren können. Die Umweltzerstörung, an der auch die EU beteiligt ist, muss gestoppt und unter Strafe gestellt werden. Die EU darf nicht an der Schlechterstellung anderer Länder profitieren, sondern muss mit gutem Beispiel voran gehen. Dies bedeutet auch, dass es einen Diskurs der Europäischen Union mit den politischen Kräften der Länder, aus denen Menschen fliehen, geben muss.


Einheitliches, europäisches Asylrecht jetzt - menschenwürdige Unterbringung!

Wir fordern die Ausgestaltung eines europäischen Asylrechts und europäische Solidarität zugunsten der Migrant_innen und Asylsuchenden. Unser Ziel ist ein gemeinsames Asylverfahren mit gleichen Tatbeständen und Regelungen in ganz Europa. Der menschenwürdige Umgang mit Flüchtlingen muss dabei nicht nur die Maxime sein, an der alle ihr Handeln ausrichten, sondern ist auch Kondition für den Harmonisierungsprozess der europäischen Länder.

Aus diesem Grund muss auch die Unterbringung von Flüchtlingen einheitlich geregelt werden. Flüchtlinge brauchen eine menschenwürdige Unterkunft mit Zugang zu sauberem Wasser und Nahrungsmitteln als Mindeststandards. Die Unterbringung in großen, provisorisch angelegten Zeltlagern ist nicht tragbar und es muss an einer für alle Seiten akzeptablen Lösung gearbeitet werden. Daraus folgt aber auch, dass die Länder, die nicht von großen Flüchtlingsaufkommen betroffen sind, sich endlich stärker engagieren. Das Dublin-II-Abkommen ist überholt und wird der Zeit nicht mehr gerecht. Wir brauchen deshalb eine stärkere, europäische Solidarität bei der Verteilung von Asylbewerber_innen. Es muss ein europäischer Solidaritätsmechanismus für die Verteilung von Asylbewerber_innen geschaffen werden, der sowohl die Wirtschaftskraft der Aufnahmeländer berücksichtigt, als auch die Wünsche der Asylbewerber_innen nach Familienzusammenführung. Das sollte unter dem Dach einer europäischen Asylbehörde geschehen, die europaweite Mindeststandards bei der Unterbringung durchsetzen würde. Langfristiges Ziel sollte aber eine grundlegende Neuordnung der Dublin-II-Verordnung sein. Anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollten zudem eine freie Aufenthaltswahl innerhalb dereuropäischen Grenzen haben und in ihrem Zielland ein Recht auf Arbeitsaufnahme gewährt bekommen, um selbst in die Lage versetzt werden zu können, in die Gesellschaft integriert zu werden.

Kurzfristig sollen deutsche Behörden den Spielraum, den sie in der Praxis haben, maximal zugunsten der Flüchtlinge ausschöpfen. Auch soll Deutschland die grundsätzliche Bereitschaft erklären, mehr Flüchtlinge als bisher aufzunehmen. Eine Einzelfallprüfung soll vorgenommen werden, wo immer dies möglich ist, und auf europäischer Ebene darauf hingewirkt werden, dass Flüchtlinge grundsätzlich nicht ohne eine solche Prüfung zurückgeschickt werden können. Zudem darf sich im Sinne einer Rettung von Menschenleben statt der Abwehr von Zuwanderung das vom Europa-Parlament beschlossene Eurosur-System nicht primär an den Zielen des Grenzschutzes und der Abwehr von Zuwanderung orientieren, sondern muss um Elemente erweitert werden, die die Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der Seenotrettung verpflichtet. Nicht die Ortung und Überwachung so genannter "problematischer Menschenströme", sondern unmittelbare Hilfeleistung soll im Mittelpunkt der Aktivitäten von Eurosur stehen! Dass die EU-Grenzschutzbehörde Frontex die Abdrängung von Flüchtlings-Booten im Mittelmeerraum als Mittel zur Verhinderung illegaler Einwanderung anwendet, ist absolut inakzeptabel und darf sich nicht wiederholen.