EU4: Europaweite Inklusion schaffen – durch amtliche Schreiben in leichter Sprache und verständliche Sprache (2019): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 8. April 2019, 12:54 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2019
Bezeichnung: EU4
Antragsteller: Kreisverband Steinburg


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an SPE-Kongress, Ministerium für Arbeit und Soziales

Amtliche Schreiben von öffentlichen Behörden sollen europaweit vermehrt in leichter Sprache oder verständlicher Sprache geschrieben werden. Dies kann auch mit dem Hinweis „Zusammenfassung in Leichter Sprache“ o.a. versehen werden. Verweise auf rechtliche Grundlagen sind davon nicht betroffen.

§ 11 (1) Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll dahingehend geändert werden, dass eine Zusammenfassung von „Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke“ nicht nur „auf Antrag“, sondern „zusätzlich“ oder „komplett“ in leichter Sprache formuliert werden soll. Dabei soll der Personenkreis auf alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und Europas erweitert werden.