Einsetzung der Kommissionen (2017)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Dezember 2017
Bezeichnung:
Antragsteller: Landesparteirat


Beschluss: Angenommen


Drei Kommissionen (Grundwerteprogramm, Organisation, Personalentwicklung) werden gebeten bis zum ordentlichen Landesparteitag 2019 konkrete Anträge zur Beratung und Beschlussfassung zu erarbeiten. Sie werden durch Moderation eines*einer Organisationsexpert*in begleitet. Der erfahrene Blick von außen unterstützt die Strukturierung der Kommissionsarbeit und hilft neue Lösungen zu entwickeln. Hierzu wird der Landesgeschäftsführer gebeten einen Vorschlag zu erarbeiten.

Die drei Kommissionen, die sich aus dem Landesparteitagsbeschluss A1 vom 11. November 2017 ergeben, werden vom Landesparteirat in seiner ersten Sitzung im Kalenderjahr 2018 eingesetzt. Bis dahin sind die Gliederungen gebeten, dem Landesparteirat Vorschläge für die Mitglieder der Kommissionen zu unterbreiten, die den folgenden Kriterien genügen.

Die Kommissionen bestehen jeweils aus maximal 20 stimmberechtigten Mitgliedern. Aus den Ortsvereinen werden je 10 Mitglieder pro Kommission ausgewählt. KVs, AGen, Landesvorstand und Landtagsfraktion benennen für jede Kommission maximal zwei Mitglieder, die Landesgruppe der MdB und die MdEP verständigen sich über die Benennung von maximal zwei weiteren Mitgliedern für jede Kommission. Davon jeweils eine Frau und ein Mann. Darüber hinaus sind ältere und jüngere sowie neue und erfahrene Mitglieder bei der Zusammensetzung zu berücksichtigen.

  • Die Mitglieder des Landesvorstandes werden durch diesen selbst mit Beschluss in einer Landesvorstandssitzung vorgeschlagen.
  • Die Mitglieder der Kreisverbände werden in einer Kreisvorsitzenden-Runde im Vorfeld der nächsten Landesparteiratssitzung vorgeschlagen. Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2018 möglich. Anschließend wir der/die Landesparteirats-Vorsitzende einladen.
  • Die Mitglieder der Ortsvereine werden durch Beschluss des Landesparteirates in seiner ersten Sitzung im Kalenderjahr 2018 benannt. Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2018 möglich. Hierüber werden alle Mitglieder durch den/die Vorsitzende/n informiert.
  • Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften werden in einer AG-Vorsitzenden-Runde im Vorfeld der nächsten Landesparteiratssitzung vorgeschlagen. Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2018 möglich. Anschließend wir der/die Landesparteirats-Vorsitzende einladen.
  • Die Mitglieder der Landtagsfraktion werden durch diese selbst mit Beschluss in einer Fraktionssitzung bis zum 31. Januar 2018 vorgeschlagen.
  • Die Mitglieder der MdB-Landesgruppe werden durch diese selbst mit Beschluss in einer Landesgruppensitzung bis zum 31. Januar 2018 vorgeschlagen.
  • Die MdEP wird gebeten, bis zum 31. Januar 2018 zu entscheiden, in welchen Kommissionen sie mitwirken möchte.

Die Kommissionen entscheiden selbstständig über ihre Arbeitsweise. Durch Kooptierungen weiterer (beratender) Mitglieder soll zusätzliche Kompetenz eingebunden und Nachwuchs gefördert werden. Die Kommissionen sollen in ihrer Arbeit Impulse der Gliederungen der Partei aktiv aufnehmen und tagen parteiöffentlich.