F2: Änderung der steuerlichen Abschreibung von PKW: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 12: Zeile 12:
Der SPD OV-Busdorf fordert den Landesparteitag auf, sich baldmöglichst für eine  
Der SPD OV-Busdorf fordert den Landesparteitag auf, sich baldmöglichst für eine  
Änderung der steuerlichen Abschreibung von PKW einzusetzen.
Änderung der steuerlichen Abschreibung von PKW einzusetzen.
== Begründung ==
Derzeitige Rechtslage: Kauft sich ein Unternehmer einen PKW, kann er die Kosten als
Betriebsausgabe abschreiben, wenn der Wagen ausschließlich oder zum größten Teil
betrieblich genutzt wird. (Privatfahrzeuge können nicht abgeschrieben werden!) Mit dem
Wort Abschreibung ist die Absetzung für Abnutzung (AfA) des PKW gemeint. Da ein Auto
recht teuer ist, darf es nicht im Jahr der Anschaffung komplett als Betriebsausgabe gebucht
werden. Die Anschaffungskosten müssen auf die Jahre der Nutzungsdauer - 6 Jahre für
einen PKW - verteilt werden.
Möchte man die Abschreibung für das Fahrzeug gleichmäßig auf diese sechs Jahre
verteilen, wählt man die lineare AfA. Hier werden die Anschaffungskosten des Autos
einfach durch sechs dividiert (z.B. Kaufpreis des PKW 20.000 €, 20.000 € :6= 3.333 € ). Im
Jahr der Anschaffung und in den fünf Folgejahren wird nun immer derselbe Betrag ( 3.333
€ ) abgeschrieben. Hat man den Wunsch, im ersten Jahr/ in den ersten Jahren einen
besonders hohen Betrag abzuschreiben, weil man ein sehr teures Fahrzeug gekauft hat, oder
weil man in diesem Jahr/diesen Jahren einen besonders hohen Gewinn erwartet, wählt man
die degressive AfA. Hier werden im Jahr des Autokaufs 30% der Anschaffungskosten des
PKW abgeschrieben. Bei einem Kaufpreis von 20.000 € wären das 6.000 €. Im Folgejahr
werden dann 30% des verbleibenden Restwertes ( 14.000 € ) , also 4.200 €, abgeschrieben
usw... Es ist auch gestattet, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln.
Um die AfA für diesen Fall zu ermitteln, muss der Restwert des Fahrzeugs ( 9.800 € ) durch
die verbleibende Restnutzungsdauer ( 4 Jahre ) geteilt werden. Das ergibt für jedes Jahr
2.450 €, welche abgeschrieben werden können. Änderungs-Antrag: Kauft sich ein
Unternehmer einen PKW, kann er die Kosten bis zur Höhe von 30.000 € als
Betriebsausgabe abschreiben, wenn der Wagen ausschließlich oder zum größten Teil
betrieblich genutzt wird. Alle übrigen Regelungen bleiben bestehen. 
Begründung: Wenn man bedenkt, dass ca. 85% aller großen Luxuslimousinen
Firmenfahrzeuge sind, deren Kaufpreis in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden können
und die auch durch den hohen Kraftstoffverbrauch eine entsprechende Umweltbelastung
verursachen, sollte man etwas dagegen tun bzw. dies nicht steuerlich fördern.Wer ein
größeres Fahrzeug nutzen will kann dies tun, muss aber die höheren Kfz-Kosten allein
tragen.

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:15 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012
Bezeichnung: F2
Antragsteller: Ortsverein Busdorf


Beschluss: Angenommen


Der SPD OV-Busdorf fordert den Landesparteitag auf, sich baldmöglichst für eine Änderung der steuerlichen Abschreibung von PKW einzusetzen.